Um einen Arbeitsunfall handelt es sich, wenn eine versicherte bei einer versicherten Tätigkeit, (bei der Arbeit), einen Unfall erleidet. Daraus ein
Gesundheitsschaden hervorgeht und dieser auf äußere Einwirkung zurückzuführen ist.
Auch ein Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall.
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit
auftreten.
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet
werden, und das sowohl vom Arbeitgeber als auch vom behandelnden Arzt.
Minijobber sind auch gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.
Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit vor......
Das Formular dient zum Ausfüllen,
wenn ein Arbeitsunfall passiert ist,
welcher gemeldet werden muss, wenn
darauf eine Krankschreibung erfolgt, die
länger als 3 Tage andauert.
zum Download
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Arbeitsunfall: Die Lohnfortzahlung nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse im Auftrag der Unfallversicherung. ... Im Falle einer nicht arbeitsbedingten
Krankheit springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Unfälle, die sich bei der Arbeit oder auf Dienstwegen ereignen, sind Arbeitsunfälle. Um als Arbeitsunfall anerkannt zu werden, muss der Unfall mit der
betrieblichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und den Gesundheitsschaden verursacht haben.
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