Wird die Rückzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung angerechnet?Eine Nebenkostenrückzahlung vom Vermieter wird vom Jobcenter als Einkommen angerechnet. Das kann dann dazu führen, dass der Regelsatz gekürzt wird. Nur ausnahmsweise wird ein Guthaben nicht berücksichtigt und hat keine Auswirkungen auf die monatlichen Zahlungen.
Neue Gesetze und Änderungen zum Bürgergeld für 2023
Kürzungen und SanktionenWer seine Mitwirkungspflicht verletzt, erhält sofort10 Prozent Kürzung vom Bürgergeld für einen ganzen Monat. Beim zweiten Verstoß muss er mit 20 Prozent Kürzung für zwei Monaterechnen und bei weiteren Verstöße;
30 Prozent Kürzung für 3 Monate.
Kosten für Miete und Heizung werden nicht gekürzt.Papierformulare sollen überwiegend wegfallen. Anträge sollen nur noch digital ausgefüllt und verschickt werden können.Die Unter-25-Jährigen erhalten als Sanktion ein Coaching-Angebot über die Jugendhilfe. Leistungskürzungen gibt es für diese Personengruppe nicht mehr.Welches Verhalten kann zu einer Kürzung führen?- es werden keine Eigenbemühungen für eine Arbeitsstelle nachgewiesen- die Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine zumutbare Arbeit wurde ohne Grund abgebrochen- bei Meldeverstößen Sanktionen gelten nicht für die Mietzahlungen. Wird die Leistung um mindestens 60 Prozent gekürzt, wird die Miete dann auf das Konto des Vermieters überwiesen.Änderungen beim „Bildungs- und Teilhabepaket“. Es gibt jetzt 156 € jährlich für Schulmaterial. Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr können Zuschüsse für Bildung beantragt werden. Das betrifft Eltern, die Bürgergeld/Leistungen oder auch Wohngeld erhalten. Das können sein: Nachhilfestunden, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder auch Kosten für eine Musikinstrument.
Bei wechselseitiger hälftiger Betreuung von Kindern
Betreuen Eltern ein Kind je zur Hälfte, wenn also jeder Elternteil eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet, dann wird das Einkommen und Vermögen des Kindes auch zur Hälfte bei jedem Elternteil berücksichtigt.Das BSG hat die gleich geteilte Kinderbetreuung unterstützt. Eltern in Bürgergeld-Bezug steht beim Wechselmodell der hälftige Alleinerziehenden Mehrbedarf zu und die Kinder müssen bei der Berechnung der Unterkunftskosten in beiden Haushalten berücksichtigt werden.
Eigenes Vermögen wird vom Jobcenter nur herangezogen, wenn es sich um wirklich größeres Vermögen handelt. Kleineres „Hab und Gut“ wird nicht berücksichtigt.Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.Bürgergeld-Bezieher, die vor 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.
Der Bürgergeld/ Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden. Zahlungen sind erst ab Antragstellung möglich. Nur in Ausnahmefällen auch rückwirkend.Wer bisher schon Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, muss keinen neuen Antrag stellen. Es wird automatisch gezahlt.Zieht ein Bürgergeld/Hilfeempfänger in eine neue Wohnung um, die nicht größer aber teurer als die alte Wohnung ist, bezahlt das Jobcentertrotzdem nur noch die Miete weiter, die für die alte Mietwohnung gezahlt werden musste.Benötigt jemand einen neuen Kühlschrank, weil seiner kaputt ist, sollen künftig Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertraggezahlt werden.Der Vorschuss vom Jobcenter muss innerhalb eines Monats gezahlt werden. In Notsituationen, soll die Auszahlung schneller erfolgen…….
Berechnungsprogramme
Formulare
Änderungen- Bürgergeld 2023
Auch der Kinderzuschlag wurde um 20 Euro erhöht. Von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind.
Die Regelsätze (Bürgergeld) für 2023 sind gestiegen. Der Regelsatz der Grundsicherung stieg auf 502 Euro. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 J.bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro, Unter-6-Jährige 318 Euro.
noch bis zum
Die Regelsätze (Bürgergeld) gelten seit Januar 2023.
Die Regelsätze (Bürgergeld) für 2023 sind gestiegen. Der Regelsatz der Grundsicherung stieg auf 502 Euro Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 451 Euro. Jugendliche ab 14 J.bekommen 420 Euro, Kinder von 6 bis 14 Jahre 348 Euro, Unter-6-Jährige 318 Euro.
Die Regelsätze (Bürgergeld) gelten seit
Januar 2023.
Wird die Rückzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung angerechnet?Eine Nebenkostenrückzahlung vom Vermieter wird vom Jobcenter als Einkommen angerechnet. Das kann dann dazu führen, dass der Regelsatz gekürzt wird. Nur ausnahmsweise wird ein Guthaben nicht berücksichtigt und hat keine Auswirkungen auf die monatlichen Zahlungen.
Neue Gesetze und Änderungen zum Bürgergeld
für 2023
Kürzungen und SanktionenWer seine Mitwirkungspflicht verletzt, erhält sofort10 Prozent Kürzung vom Bürgergeld für einen ganzen Monat. Beim zweiten Verstoß muss er mit 20 Prozent Kürzung für zwei Monaterechnen und bei weiteren Verstöße;
30 Prozent Kürzung für 3 Monate.
Kosten für Miete und Heizung werden nicht gekürzt.Papierformulare sollen überwiegend wegfallen. Anträge sollen nur noch digital ausgefüllt und verschickt werden können.Die Unter-25-Jährigen erhalten als Sanktion ein Coaching-Angebot über die Jugendhilfe. Leistungskürzungen gibt es für diese Personengruppe nicht mehr.Welches Verhalten kann zu einer Kürzung führen?- es werden keine Eigenbemühungen für eine Arbeitsstelle nachgewiesen- die Weigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder eine zumutbare Arbeit wurde ohne Grund abgebrochen- bei Meldeverstößen Sanktionen gelten nicht für die Mietzahlungen. Wird die Leistung um mindestens 60 Prozent gekürzt, wird die Miete dann auf das Konto des Vermieters überwiesen.Änderungen beim „Bildungs- und Teilhabepaket“. Es gibt jetzt 156 € jährlich für Schulmaterial. Für Kinder bis zum 25. Lebensjahr können Zuschüsse für Bildung beantragt werden. Das betrifft Eltern, die Bürgergeld/Leistungen oder auch Wohngeld erhalten. Das können sein: Nachhilfestunden, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder auch Kosten für eine Musikinstrument.
Eigenes Vermögen wird vom Jobcenter nur herangezogen, wenn es sich um wirklich größeres Vermögen handelt. Kleineres „Hab und Gut“ wird nicht berücksichtigt.Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.Bürgergeld-Bezieher, die vor 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.
Der Bürgergeld/ Antrag muss beim Jobcenter gestellt werden. Zahlungen sind erst ab Antragstellung möglich. Nur in Ausnahmefällen auch rückwirkend.Wer bisher schon Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte, muss keinen neuen Antrag stellen. Es wird automatisch gezahlt.Zieht ein Bürgergeld/Hilfeempfänger in eine neue Wohnung um, die nicht größer aber teurer als die alte Wohnung ist, bezahlt das Jobcenter trotzdem nur noch die Miete weiter, die für die alte Mietwohnung gezahlt werden musste.Benötigt jemand einen neuen Kühlschrank, weil seiner kaputt ist, sollen künftig Vorschüsse auf den nächsten Monat auch ohne Darlehensvertraggezahlt werden.Der Vorschuss vom Jobcenter muss innerhalb eines Monats gezahlt werden. In Notsituationen, soll die Auszahlung schneller erfolgen.
Bei wechselseitiger hälftiger
Betreuung von Kindern
Betreuen Eltern ein Kind je zur Hälfte, wenn also jeder Elternteil eine eigene Bedarfsgemeinschaftbildet, dann wird das Einkommen und Vermögen des Kindes auch zur Hälfte bei jedem Elternteil berücksichtigt.Das BSG hat die gleich geteilte Kinderbetreuung unterstützt. Eltern in Bürgergeld-Bezug steht beim Wechselmodell der hälftige Alleinerziehenden Mehrbedarf zu und die Kinder müssen bei der Berechnung der Unterkunftskosten in beiden Haushalten berücksichtigt werden.
Auch der Kinderzuschlag wurde um 20 Euro erhöht. Von bis zu 209 Euro auf bis zu 229 Euro monatlich pro Kind.