Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie
viele Bewerbungen pro Monat beim
Jobcenter oder der Agentur für Arbeit
vorgelegt werden müssen. Jeder Mitarbeiter
des Jobcenters, kann das in eigenem
Ermessen entscheiden.
Mehr als 20 Bewerbungen pro Monat sollten
jedoch nicht verlangt werden. Hier muss dem
nicht nachgekommen werden. Gerade, wenn
der Arbeitsmarkt gar nicht so viele freie
Stellen hergibt.
Das Jobcenter muss die Kosten für jede
Bewerbung übernehmen. Genauso wie
Fahrtkosten, wenn man die Teilnahme an
einem Vorstellungsgespräch verlangt. Die
Erstattung von Bewerbungskosten müssen,
bevor die Kosten entstehen, beim Jobcenter
oder der Arbeitsagentur beantragt werden.
Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
werden also nur erstattet, wenn man die
Übernahme vor der Fahrt beantragt.
Das gilt auch für den Einkauf von Papier und
Porto für die Bewerbung.
Wer sich arbeitslos oder als Schüler
Ausbildung suchend meldet, sollte sofort
einen Antrag auf Erstattung der
Bewerbungskosten stellen. „Dann können für
einen Zeitraum von 12 Monaten die
Bewerbungskosten bis zu 260 Euro als
Zuschuss von der Arbeitsagentur (Jobcenter)
übernommen werden.
Die maximale Erstattung pro Jahr, ab Tag der
Antragstellung beträgt 260 €.
Eine Kopie des Bewerbungsanschreibens
oder schriftliche Absage der
angeschriebenen Arbeitgeber dient als
Nachweis. Pro nachgewiesener Bewerbung
werden pauschal 5 € erstattet (maximal aber
260 € pro Jahr)
Das gilt nicht für mündliche und persönliche
Bewerbungen bei Arbeitgebern.
Bewerbungsnachweise
Es dürften eigentlich nur 3 - 4 Bewerbungen
pro Monat zulässig sein. Werden mehr
Bewerbungen verlangt, müssen die Kosten
dafür mit dem Amt abgesprochen werden.
Kosten für Telefonate, Farbbänder,
Druckerpatronen, laufende Betriebskosten
eines PC, E-Mail-Aufwendungen,
Software/Hardware, Internetkosten,
Instandhaltung von Kopier- und Faxgeräten
usw., Fachliteratur und Tagespresse werden
nicht erstattet.
Vorausgesetzt man kann anhand von
Quittungen und Kassenbons den Kauf von
Bewerbungsunterlagen und ähnliches
nachweisen.
Bewerbungsnachweise können aber erst
verlangt werden, wenn eine
Eingliederungsvereinbarung
unterschrieben wurde. Und das ist
meistens der Fall.
Auf jeden Fall muss man sich auf die Stellen
bewerben, die das Jobcenter vorschlägt.
Jeder ausgedruckte Bewerbungsvorschlag
muss ernst genommen werden, der einem
Bürgergeld/ Empfänger beim
Vermittlungsgespräch in die Hand gedrückt
wird. Denn genau von diesen Stellen holt
sich das Jobcenter eine Rückmeldung.
Besonders streng wird mit unter 25
Jährigen umgegangen.
Hier wird nicht nur geprüft, ob man sich
beworben hat, sondern es wird auch unter
Umständen geprüft, warum der Bewerber
abgelehnt wurde.
Sollte dabei herauskommen, dass es schon
allein am Verhalten im Bewerbungsgespräch
gelegen hat, muss mit Kürzungen der
Leistung Bürgergeld gerechnet werden.
Da auch Bewerbungen per Email möglich
sind, reicht auch als Nachweis eine Antwort
Email mit einem Ablehnungsbescheid.
Wer sich telefonisch bewirbt, sollte darüber
eine Liste führen und diese dem Jobcenter
vorlegen können.
Wie viele Bewerbungen vorgelegt werden
sollen, muss sich an die persönlichen
Situation des Hilfesuchenden orientieren. Da
es keine allgemeine Verfügbarkeitsregelung
mehr gibt, müssen sich die Fallmanager mit
der Einzelsituation eines
Bürgergeld/Empfängers beschäftigen.
Bei der Intensität der Bemühungen müssen
die persönlichen, gesundheitlichen und
familiären Verhältnisse, die Arbeitsfähigkeit,
aber auch die Arbeitsmarktlage und die
Erfolgsaussichten der Bewerbungen
berücksichtigt werden.„
Das Sozialgericht Berlin entschied, dass die
Vermittlungsfähigkeit und die
Arbeitsmarktchancen den Umfang der
Eigenbemühungen bestimmen.
Ein Fallmanager darf auch nicht nur zum
Nachweis der Bemühungen
Bewerbungsnachweise verlangen. Diese
müssen mit Eingliederungschancen
verbunden sein.
Die Jobcenter gehen davon aus, dass
Bürgergeld/ Empfänger sich 8 Stunden
täglich mit Bewerbungen befassen sollen.
Sie bezeichnen es selbst als Vollzeitjob.
Deswegen sollten Sie auch “Arbeitskleidung
für diesen Vollzeitjob” beantragen”! (falls
nicht vorhanden, bspw. neue Kleidung für
Vorstellungsgespräche, Passfotos- da
Unterlagen oft nicht zurückgeschickt werden,
werden auch ständig neue Fotos gebraucht,
Telefonkosten, Fahrtkosten usw.)
Bewerbungen
Wenn ein Arbeitgeber einem
Stellenbewerber auffordert, zu einem
Vorstellungsgespräch anzureisen, so ist der
Arbeitgeber als Auftraggeber der Reise
verpflichtet, die dem Stellenbewerber
entstehenden Kosten zu übernehmen. Wer
beantragt das aber, wenn er den Job wirklich
haben will.
Eine Weigerung des Bürgergeld/
Empfängers, sich beim Jobcenter zur
Vermittlung zu melden, kommt in den Folgen
einer Verweigerung zumutbarer Arbeit gleich.
Es reicht aber die Meldung beim Jobcenter
und die Vorstellung bei den von dort
vermittelten Arbeitgebern als Nachweis der
Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme aus.
Zusammengefasst:
Bewerbungsnachweise
können verlangt werden.
Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass
diese nur verlangt werden, weil es in der
Eingliederungsvereinbarung steht oder der
Fallmanager gerade schlechte Laune hat,
dann sind Grenzen gesetzt.
Sie können auch gegenteilig mitteilen,
warum eine Bewerbung keine Aussicht auf
Erfolg hat. Das kann der Fall sein, wenn
Blindbewerbungen verlangt werden. Also
wenn Sie sich bei Firmen bewerben sollen,
die gar nicht ausgeschrieben haben. Denn
so etwas kann durchaus als Nötigung
gelten.
Denn die Firmen müssen diese
Bewerbungen auch bearbeiten und
zurückschicken. Sie müssen also Zeit
und Geld investieren für eine Arbeit, die
ihnen aufgezwungen wird. Von
Blindbewerbungen profitiert heutzutage
fast nur noch die Post.
Wenn das Vorstellungsgespräch so weit
entfernt ist, dass man dafür mehrere Tage
benötigt, dann erhält man für jeden Tag 16.-
Euro dazu.
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