Das gilt auch für den Einkauf von Papier und Porto für die Bewerbung. Wer sich arbeitslos oder als Schüler Ausbildung suchend meldet, sollte sofort einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellen. „Dann können für einen Zeitraum von 12 Monaten die Bewerbungskosten bis zu 260 Euro als Zuschuss von der Arbeitsagentur (Jobcenter) übernommen werden. Die maximale Erstattung pro Jahr, ab Tag der Antragstellung beträgt 260 €. Eine Kopie des Bewerbungsanschreibens oder schriftliche Absage der angeschriebenen Arbeitgeber dient als Nachweis. Pro nachgewiesener Bewerbung werden pauschal 5 € erstattet (maximal aber 260 € pro Jahr) Das gilt nicht für mündliche und persönliche Bewerbungen bei Arbeitgebern.

Bewerbungsnachweise

Es dürften eigentlich nur 3 - 4 Bewerbungen pro Monat zulässig sein. Werden mehr Bewerbungen verlangt, müssen die Kosten dafür mit dem Amt abgesprochen werden. Kosten für Telefonate, Farbbänder, Druckerpatronen, laufende Betriebskosten eines PC, E-Mail-Aufwendungen, Software/Hardware, Internetkosten, Instandhaltung von Kopier- und Faxgeräten usw., Fachliteratur und Tagespresse werden nicht erstattet. Vorausgesetzt man kann anhand von Quittungen und Kassenbons den Kauf von Bewerbungsunterlagen und ähnliches nachweisen. Bewerbungsnachweise können aber erst verlangt werden, wenn eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wurde. Und das ist meistens der Fall. Auf jeden Fall muss man sich auf die Stellen bewerben, die das Jobcenter vorschlägt. Jeder ausgedruckte Bewerbungsvorschlag muss ernst genommen werden, der einem Bürgergeld/ Empfänger beim Vermittlungsgespräch in die Hand gedrückt wird. Denn genau von diesen Stellen holt sich das Jobcenter eine Rückmeldung.

Besonders streng wird mit unter 25 Jährigen umgegangen.

Hier wird nicht nur geprüft, ob man sich beworben hat, sondern es wird auch unter Umständen geprüft, warum der Bewerber abgelehnt wurde. Sollte dabei herauskommen, dass es schon allein am Verhalten im Bewerbungsgespräch gelegen hat, muss mit Kürzungen der Leistung Bürgergeld gerechnet werden. Da auch Bewerbungen per Email möglich sind, reicht auch als Nachweis eine Antwort Email mit einem Ablehnungsbescheid. Wer sich telefonisch bewirbt, sollte darüber eine Liste führen und diese dem Jobcenter vorlegen können. Wie viele Bewerbungen vorgelegt werden sollen, muss sich an die persönlichen Situation des Hilfesuchenden orientieren. Da es keine allgemeine Verfügbarkeitsregelung mehr gibt, müssen sich die Fallmanager mit der Einzelsituation eines Bürgergeld/Empfängers beschäftigen.

Bewerbungsnachweise dem Jobcenter vorlegen

Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viele Bewerbungen pro Monat beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorgelegt werden müssen. Jeder Mitarbeiter des Jobcenters, kann das in eigenem Ermessen entscheiden. Mehr als 20 Bewerbungen pro Monat sollten jedoch nicht verlangt werden. Hier muss dem nicht nachgekommen werden. Gerade, wenn der Arbeitsmarkt gar nicht so viele freie Stellen hergibt. Das Jobcenter muss die Kosten für jede Bewerbung übernehmen. Genauso wie Fahrtkosten, wenn man die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch verlangt. Die Erstattung von Bewerbungskosten müssen, bevor die Kosten entstehen, beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur beantragt werden. Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden also nur erstattet, wenn man die Übernahme vor der Fahrt beantragt.
Bei der Intensität der Bemühungen müssen die persönlichen, gesundheitlichen und familiären Verhältnisse, die Arbeitsfähigkeit, aber auch die Arbeitsmarktlage und die Erfolgsaussichten der Bewerbungen berücksichtigt werden.„ Das Sozialgericht Berlin entschied, dass die Vermittlungsfähigkeit und die Arbeitsmarktchancen den Umfang der Eigenbemühungen bestimmen. Ein Fallmanager darf auch nicht nur zum Nachweis der Bemühungen Bewerbungsnachweise verlangen. Diese müssen mit Eingliederungschancen verbunden sein. Die Jobcenter gehen davon aus, dass Bürgergeld/ Empfänger sich 8 Stunden täglich mit Bewerbungen befassen sollen. Sie bezeichnen es selbst als Vollzeitjob. Deswegen sollten Sie auch “Arbeitskleidung für diesen Vollzeitjob” beantragen”! (falls nicht vorhanden, bspw. neue Kleidung für Vorstellungsgespräche, Passfotos- da Unterlagen oft nicht zurückgeschickt werden, werden auch ständig neue Fotos gebraucht, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.)

Bewerbungen

Wenn ein Arbeitgeber einem Stellenbewerber auffordert, zu einem Vorstellungsgespräch anzureisen, so ist der Arbeitgeber als Auftraggeber der Reise verpflichtet, die dem Stellenbewerber entstehenden Kosten zu übernehmen. Wer beantragt das aber, wenn er den Job wirklich haben will. Eine Weigerung des Bürgergeld/ Empfängers, sich beim Jobcenter zur Vermittlung zu melden, kommt in den Folgen einer Verweigerung zumutbarer Arbeit gleich. Es reicht aber die Meldung beim Jobcenter und die Vorstellung bei den von dort vermittelten Arbeitgebern als Nachweis der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme aus.

Zusammengefasst: Bewerbungsnachweise können verlangt

werden.

Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass diese nur verlangt werden, weil es in der Eingliederungsvereinbarung steht oder der Fallmanager gerade schlechte Laune hat, dann sind Grenzen gesetzt. Sie können auch gegenteilig mitteilen, warum eine Bewerbung keine Aussicht auf Erfolg hat. Das kann der Fall sein, wenn Blindbewerbungen verlangt werden. Also wenn Sie sich bei Firmen bewerben sollen, die gar nicht ausgeschrieben haben. Denn so etwas kann durchaus als Nötigung gelten. Denn die Firmen müssen diese Bewerbungen auch bearbeiten und zurückschicken. Sie müssen also Zeit und Geld investieren für eine Arbeit, die ihnen aufgezwungen wird. Von Blindbewerbungen profitiert heutzutage fast nur noch die Post. Wenn das Vorstellungsgespräch so weit entfernt ist, dass man dafür mehrere Tage benötigt, dann erhält man für jeden Tag 16.- Euro dazu.
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Bewerbungsnachweise dem Jobcenter

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Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie viele Bewerbungen pro Monat beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit vorgelegt werden müssen. Jeder Mitarbeiter des Jobcenters, kann das in eigenem Ermessen entscheiden. Mehr als 20 Bewerbungen pro Monat sollten jedoch nicht verlangt werden. Hier muss dem nicht nachgekommen werden. Gerade, wenn der Arbeitsmarkt gar nicht so viele freie Stellen hergibt. Das Jobcenter muss die Kosten für jede Bewerbung übernehmen. Genauso wie Fahrtkosten, wenn man die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch verlangt. Die Erstattung von Bewerbungskosten müssen, bevor die Kosten entstehen, beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur beantragt werden. Die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch werden also nur erstattet, wenn man die Übernahme vor der Fahrt beantragt.
Das gilt auch für den Einkauf von Papier und Porto für die Bewerbung. Wer sich arbeitslos oder als Schüler Ausbildung suchend meldet, sollte sofort einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellen. „Dann können für einen Zeitraum von 12 Monaten die Bewerbungskosten bis zu 260 Euro als Zuschuss von der Arbeitsagentur (Jobcenter) übernommen werden. Die maximale Erstattung pro Jahr, ab Tag der Antragstellung beträgt 260 €. Eine Kopie des Bewerbungsanschreibens oder schriftliche Absage der angeschriebenen Arbeitgeber dient als Nachweis. Pro nachgewiesener Bewerbung werden pauschal 5 € erstattet (maximal aber 260 € pro Jahr) Das gilt nicht für mündliche und persönliche Bewerbungen bei Arbeitgebern.

Bewerbungsnachweise

Es dürften eigentlich nur 3 - 4 Bewerbungen pro Monat zulässig sein. Werden mehr Bewerbungen verlangt, müssen die Kosten dafür mit dem Amt abgesprochen werden. Kosten für Telefonate, Farbbänder, Druckerpatronen, laufende Betriebskosten eines PC, E-Mail-Aufwendungen, Software/Hardware, Internetkosten, Instandhaltung von Kopier- und Faxgeräten usw., Fachliteratur und Tagespresse werden nicht erstattet. Vorausgesetzt man kann anhand von Quittungen und Kassenbons den Kauf von Bewerbungsunterlagen und ähnliches nachweisen. Bewerbungsnachweise können aber erst verlangt werden, wenn eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben wurde. Und das ist meistens der Fall. Auf jeden Fall muss man sich auf die Stellen bewerben, die das Jobcenter vorschlägt. Jeder ausgedruckte Bewerbungsvorschlag muss ernst genommen werden, der einem Bürgergeld/ Empfänger beim Vermittlungsgespräch in die Hand gedrückt wird. Denn genau von diesen Stellen holt sich das Jobcenter eine Rückmeldung.

Besonders streng wird mit unter 25 Jährigen

umgegangen.

Hier wird nicht nur geprüft, ob man sich beworben hat, sondern es wird auch unter Umständen geprüft, warum der Bewerber abgelehnt wurde. Sollte dabei herauskommen, dass es schon allein am Verhalten im Bewerbungsgespräch gelegen hat, muss mit Kürzungen der Leistung Bürgergeld gerechnet werden. Da auch Bewerbungen per Email möglich sind, reicht auch als Nachweis eine Antwort Email mit einem Ablehnungsbescheid. Wer sich telefonisch bewirbt, sollte darüber eine Liste führen und diese dem Jobcenter vorlegen können. Wie viele Bewerbungen vorgelegt werden sollen, muss sich an die persönlichen Situation des Hilfesuchenden orientieren. Da es keine allgemeine Verfügbarkeitsregelung mehr gibt, müssen sich die Fallmanager mit der Einzelsituation eines Bürgergeld/Empfängers beschäftigen.
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Bei der Intensität der Bemühungen müssen die persönlichen, gesundheitlichen und familiären Verhältnisse, die Arbeitsfähigkeit, aber auch die Arbeitsmarktlage und die Erfolgsaussichten der Bewerbungen berücksichtigt werden.„ Das Sozialgericht Berlin entschied, dass die Vermittlungsfähigkeit und die Arbeitsmarktchancen den Umfang der Eigenbemühungen bestimmen. Ein Fallmanager darf auch nicht nur zum Nachweis der Bemühungen Bewerbungsnachweise verlangen. Diese müssen mit Eingliederungschancen verbunden sein. Die Jobcenter gehen davon aus, dass Bürgergeld/ Empfänger sich 8 Stunden täglich mit Bewerbungen befassen sollen. Sie bezeichnen es selbst als Vollzeitjob. Deswegen sollten Sie auch “Arbeitskleidung für diesen Vollzeitjob” beantragen”! (falls nicht vorhanden, bspw. neue Kleidung für Vorstellungsgespräche, Passfotos- da Unterlagen oft nicht zurückgeschickt werden, werden auch ständig neue Fotos gebraucht, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.)
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Bewerbungen

Wenn ein Arbeitgeber einem Stellenbewerber auffordert, zu einem Vorstellungsgespräch anzureisen, so ist der Arbeitgeber als Auftraggeber der Reise verpflichtet, die dem Stellenbewerber entstehenden Kosten zu übernehmen. Wer beantragt das aber, wenn er den Job wirklich haben will. Eine Weigerung des Bürgergeld/ Empfängers, sich beim Jobcenter zur Vermittlung zu melden, kommt in den Folgen einer Verweigerung zumutbarer Arbeit gleich. Es reicht aber die Meldung beim Jobcenter und die Vorstellung bei den von dort vermittelten Arbeitgebern als Nachweis der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme aus.

Zusammengefasst: Bewerbungsnachweise

können verlangt werden.

Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass diese nur verlangt werden, weil es in der Eingliederungsvereinbarung steht oder der Fallmanager gerade schlechte Laune hat, dann sind Grenzen gesetzt. Sie können auch gegenteilig mitteilen, warum eine Bewerbung keine Aussicht auf Erfolg hat. Das kann der Fall sein, wenn Blindbewerbungen verlangt werden. Also wenn Sie sich bei Firmen bewerben sollen, die gar nicht ausgeschrieben haben. Denn so etwas kann durchaus als Nötigung gelten. Denn die Firmen müssen diese Bewerbungen auch bearbeiten und zurückschicken. Sie müssen also Zeit und Geld investieren für eine Arbeit, die ihnen aufgezwungen wird. Von Blindbewerbungen profitiert heutzutage fast nur noch die Post. Wenn das Vorstellungsgespräch so weit entfernt ist, dass man dafür mehrere Tage benötigt, dann erhält man für jeden Tag 16.- Euro dazu.
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