Achten Sie auch auf Ihren Briefkasten!

Die Behörde darf den Bewilligungsbescheid bei fehlender Erreichbarkeit infolge fehlender Beschriftung des Briefkastens aufheben. Das Jobcenter kann eine Bewilligung aufheben, wenn der Arbeitslose nicht erreichbar ist, weil der Briefkasten nicht beschriftet ist. Es ist nicht ausreichend, dass der Hilfeempfänger angibt per Telefon oder Email erreichbar gewesen zu sein. § 1 Abs. 1 S. 2 der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) ist nicht auch auf elektronische Post auszudehnen. Man muss unter seiner Wohnanschrift jeden Tag erreichbar sein. Die Behörde erwartet, dass ein Bürgergeld/ Empfänger oder Empfänger von Arbeitslosengeld jeden Tag seine Post liest.

Erreichbarkeit per Telefon

Per Telefon oder Handy muss ein Hilfe/ Empfänger nicht erreichbar sein. Er muss erst gar nicht eine Telefonnummer beim Jobcenter angeben. Es besteht die Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein. Einem Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss ca. eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Man darf ohne Erlaubnis also gar nicht in den Urlaub fahren. Noch nicht einmal für ein paar Tage. Eine Krankmeldung vom Arzt für den Bürgergeld Empfänger ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigung“ zu verlangen."

Wer krank gemeldet ist, muss also einen Termin beim Amt nicht wahrnehmen.

Es reicht als Entschuldigung. Jedoch muss die AU Bescheinigung dem Amt vorgelegt werden. Per Post ist ausreichend. Eine Krankmeldung nachträglich wird nur akzeptiert, wenn nachweislich der Gang zum Amt durch diese Krankheit nicht möglich war. Das Amt muss über die Krankmeldung zu mindestens telefonisch bescheid gegeben werden. Die Krankmeldung selbst kann nachgereicht werden. Möglich ist die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides auch, wenn man nach mehrmaligen Besuchen durch Mitarbeiter des Jobcenters nicht anzutreffen ist. Solche Hausbesuche vom Jobcenter können stattfinden, wenn das Jobcenter begründeten Verdacht hat, dass es sich um eine Scheinadresse handelt. Es muss ein Namensschild, eine Klingel und ein Briefkasten mit Namen vorhanden sein.
müssen Bürgergeld/ Empfänger immer erreichbar sein?

Adressänderung

Bezieher von Bürgergeld sollten jeden Umzug sofort dem zuständigen Jobcenter mitteilen. Erfährt das Jobcenter wegen eines Briefes, der wegen Unzustellbarkeit zurückgekommenen ist, erst dadurch die neue Adresse, kann der Bewilligungsbescheid aufgehoben und gezahltes Bürgergeld für den Zeitraum der Nichterreichbarkeit des Arbeitslosen zurückgefordert werden. Begründet wird das dann, dass Pflichten verletzt wurden und zu den Pflichten eines Bürgergeld/ Empfängers gehört es auch, jede Veränderung mitzuteilen. Jeder Bedürftige wird auch bei der Antragstellung auf Sozialleistungen auf diese Pflicht hingewiesen. Er kann also nicht behaupten, er hat nicht gewusst, dass er den Umzug sofort melden muss.

Möchte ein Leistungsempfänger über drei Wochen hinaus von seinem Wohnort fernbleiben, ist das nach

vorheriger Abmeldung möglich.

Allerdings erhält er für die über die drei Wochen hinausgehende Zeit seiner Abwesenheit keine Leistungen mehr. Beträgt die Abwesenheit länger als sechs Wochen, fällt auch die Zahlung der eigentlich genehmigten ersten drei Wochen weg. Obwohl der Samstag als Werktag gilt, dürfen Hilfeempfänger ohne vorherige Genehmigung am Wochenende bzw. an Feiertagen verreisen. Gemäß der Erreichbarkeits-Anordnung sei auch eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt, wenn “der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- beziehungsweise Feiertag zur Kenntnis nehmen kann”. Bekommt das Amt mit, dass sich Bürgergeld/ Empfänger, ohne Abmeldung in einer anderen Stadt aufhält, also in einer anderen Stadt übernachtet hat, kann es das Bürgergeld- Geld für diesen Tag kürzen. Man muss sich also sogar abmelden, wenn man nur einen Tag die Stadt verlässt. Mann kann noch nicht einmal ohne Erlaubnis die kranke Mutter besuchen, die in einer anderen Stadt wohnt. Bürgergeld-Bezieher müssen an jedem Werktag für Ihren Berater aus dem Jobcenter unter der gemeldeten Anschrift erreichbar sein. Das bedeutet: Sie müssen ihre Post an jedem Werktag öffnen und lesen.

Auch Arbeitslosengeld Empfänger und Bürgergeld/Bezieher haben Anspruch auf

Urlaub.

Sie können bis zu 3 Wochen in den Urlaub fahren und erhalten ihre Zahlungen weiter. Nur muss das vorher von der Behörde genehmigt werden. Die Genehmigung wird auch erteilt, wenn in dieser Zeit keine Arbeitsmaßnahmen vorgesehen sind, keine Vermittlung in einen 1 Euro Job möglich ist und auch keine Aushilfstätigkeiten zu vermitteln sind. Fährt der Arbeitslose ohne Zustimmung des Amtes in de Urlaub, muss er die Zahlungen zurückzahlen und sogar noch mit einem Bußgeld rechnen.

Urlaub für Aufstocker

Aufstocker müssen sich ihren Urlaub nicht vom Jobcenter genehmigen lassen. Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, braucht seinen Urlaub nur mit seinem Arbeitgeber absprechen.
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Achten Sie auch auf Ihren

Briefkasten!

Die Behörde darf den Bewilligungsbescheid bei fehlender Erreichbarkeit infolge fehlender Beschriftung des Briefkastens aufheben. Das Jobcenter kann eine Bewilligung aufheben, wenn der Arbeitslose nicht erreichbar ist, weil der Briefkasten nicht beschriftet ist. Es ist nicht ausreichend, dass der Hilfeempfänger angibt per Telefon oder Email erreichbar gewesen zu sein. § 1 Abs. 1 S. 2 der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) ist nicht auch auf elektronische Post auszudehnen. Man muss unter seiner Wohnanschrift jeden Tag erreichbar sein. Die Behörde erwartet, dass ein Bürgergeld/ Empfänger oder Empfänger von Arbeitslosengeld jeden Tag seine Post liest.

Erreichbarkeit per Telefon

Per Telefon oder Handy muss ein Hilfe/ Empfänger nicht erreichbar sein. Er muss erst gar nicht eine Telefonnummer beim Jobcenter angeben. Es besteht die Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein. Einem Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss ca. eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Man darf ohne Erlaubnis also gar nicht in den Urlaub fahren. Noch nicht einmal für ein paar Tage. Eine Krankmeldung vom Arzt für den Bürgergeld Empfänger ist grundsätzlich als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig, als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigung“ zu verlangen."

Wer krank gemeldet ist, muss

also einen Termin beim Amt

nicht wahrnehmen.

Es reicht als Entschuldigung. Jedoch muss die AU Bescheinigung dem Amt vorgelegt werden. Per Post ist ausreichend. Eine Krankmeldung nachträglich wird nur akzeptiert, wenn nachweislich der Gang zum Amt durch diese Krankheit nicht möglich war. Das Amt muss über die Krankmeldung zu mindestens telefonisch bescheid gegeben werden. Die Krankmeldung selbst kann nachgereicht werden. Möglich ist die Aufhebung eines Bewilligungsbescheides auch, wenn man nach mehrmaligen Besuchen durch Mitarbeiter des Jobcenters nicht anzutreffen ist. Solche Hausbesuche vom Jobcenter können stattfinden, wenn das Jobcenter begründeten Verdacht hat, dass es sich um eine Scheinadresse handelt. Es muss ein Namensschild, eine Klingel und ein Briefkasten mit Namen vorhanden sein.
müssen Bürgergeld/ Empfänger immer erreichbar sein?

Adressänderung

Bezieher von Bürgergeld sollten jeden Umzug sofort dem zuständigen Jobcenter mitteilen. Erfährt das Jobcenter wegen eines Briefes, der wegen Unzustellbarkeit zurückgekommenen ist, erst dadurch die neue Adresse, kann der Bewilligungsbescheid aufgehoben und gezahltes Bürgergeld für den Zeitraum der Nichterreichbarkeit des Arbeitslosen zurückgefordert werden. Begründet wird das dann, dass Pflichten verletzt wurden und zu den Pflichten eines Bürgergeld/ Empfängers gehört es auch, jede Veränderung mitzuteilen. Jeder Bedürftige wird auch bei der Antragstellung auf Sozialleistungen auf diese Pflicht hingewiesen. Er kann also nicht behaupten, er hat nicht gewusst, dass er den Umzug sofort melden muss.

Möchte ein Leistungsempfänger über drei

Wochen hinaus von seinem Wohnort

fernbleiben, ist das nach vorheriger

Abmeldung möglich.

Allerdings erhält er für die über die drei Wochen hinausgehende Zeit seiner Abwesenheit keine Leistungen mehr. Beträgt die Abwesenheit länger als sechs Wochen, fällt auch die Zahlung der eigentlich genehmigten ersten drei Wochen weg. Obwohl der Samstag als Werktag gilt, dürfen Hilfeempfänger ohne vorherige Genehmigung am Wochenende bzw. an Feiertagen verreisen. Gemäß der Erreichbarkeits-Anordnung sei auch eine postalische Erreichbarkeit sichergestellt, wenn “der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende Post erst am folgenden Sonn- beziehungsweise Feiertag zur Kenntnis nehmen kann”. Bekommt das Amt mit, dass sich ein Bürgergeld Empfänger, ohne Abmeldung in einer anderen Stadt aufhält, also in einer anderen Stadt übernachtet hat, kann es das Bürgergeld- Geld für diesen Tag kürzen. Man muss sich also sogar abmelden, wenn man nur einen Tag die Stadt verlässt. Mann kann noch nicht einmal ohne Erlaubnis die kranke Mutter besuchen, die in einer anderen Stadt wohnt. Bürgergeld- Bezieher müssen an jedem Werktag für Ihren Berater aus dem Jobcenter unter der gemeldeten Anschrift erreichbar sein. Das bedeutet: Sie müssen ihre Post an jedem Werktag öffnen und lesen.

Auch Arbeitslosengeld Empfänger und

Bürgergeld/Bezieher haben Anspruch auf

Urlaub.

Sie können bis zu 3 Wochen in den Urlaub fahren und erhalten ihre Zahlungen weiter. Nur muss das vorher von der Behörde genehmigt werden. Die Genehmigung wird auch erteilt, wenn in dieser Zeit keine Arbeitsmaßnahmen vorgesehen sind, keine Vermittlung in einen 1 Euro Job möglich ist und auch keine Aushilfstätigkeiten zu vermitteln sind. Fährt der Arbeitslose ohne Zustimmung des Amtes in de Urlaub, muss er die Zahlungen zurückzahlen und sogar noch mit einem Bußgeld rechnen.

Urlaub für Aufstocker

Aufstocker müssen sich ihren Urlaub nicht vom Jobcenter genehmigen lassen. Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, braucht seinen Urlaub nur mit seinem Arbeitgeber absprechen.
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