Achten Sie auch auf Ihren
Briefkasten!
Die Behörde darf den Bewilligungsbescheid
bei fehlender Erreichbarkeit infolge fehlender
Beschriftung des Briefkastens aufheben. Das
Jobcenter kann eine Bewilligung aufheben,
wenn der Arbeitslose nicht erreichbar ist, weil
der Briefkasten nicht beschriftet ist.
Es ist nicht ausreichend, dass der
Hilfeempfänger angibt per Telefon oder Email
erreichbar gewesen zu sein. § 1 Abs. 1 S. 2
der Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) ist
nicht auch auf elektronische Post
auszudehnen.
Man muss unter seiner Wohnanschrift jeden
Tag erreichbar sein. Die Behörde erwartet,
dass ein Bürgergeld/ Empfänger oder
Empfänger von Arbeitslosengeld jeden Tag
seine Post liest.
Erreichbarkeit per Telefon
Per Telefon oder Handy muss ein Hilfe/
Empfänger nicht erreichbar sein. Er muss
erst gar nicht eine Telefonnummer beim
Jobcenter angeben.
Es besteht die Pflicht, an Werktagen unter
ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein.
Einem Urlaub im In- oder Ausland kann für
insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt
werden. Der Urlaubswunsch muss ca. eine
Woche vor der geplanten Reise eingereicht
werden.
Man darf ohne Erlaubnis also gar nicht in den
Urlaub fahren. Noch nicht einmal für ein
paar Tage.
Eine Krankmeldung vom Arzt für den
Bürgergeld Empfänger ist grundsätzlich als
wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht
zulässig, als Nachweis für einen wichtigen
Grund bei Meldeversäumnissen von den
Hilfebedürftigen die Vorlage einer
sogenannten Bettlägerigkeitsbescheinigung“
zu verlangen."
Wer krank gemeldet ist, muss
also einen Termin beim Amt
nicht wahrnehmen.
Es reicht als Entschuldigung. Jedoch muss
die AU Bescheinigung dem Amt vorgelegt
werden. Per Post ist ausreichend. Eine
Krankmeldung nachträglich wird nur
akzeptiert, wenn nachweislich der Gang zum
Amt durch diese Krankheit nicht möglich war.
Das Amt muss über die Krankmeldung zu
mindestens telefonisch bescheid gegeben
werden. Die Krankmeldung selbst kann
nachgereicht werden.
Möglich ist die Aufhebung eines
Bewilligungsbescheides auch, wenn man
nach mehrmaligen Besuchen durch
Mitarbeiter des Jobcenters nicht anzutreffen
ist.
Solche Hausbesuche vom Jobcenter können
stattfinden, wenn das Jobcenter begründeten
Verdacht hat, dass es sich um eine
Scheinadresse handelt.
Es muss ein Namensschild, eine Klingel und
ein Briefkasten mit Namen vorhanden sein.
müssen Bürgergeld/
Empfänger immer erreichbar
sein?
Adressänderung
Bezieher von Bürgergeld sollten jeden
Umzug sofort dem zuständigen Jobcenter
mitteilen.
Erfährt das Jobcenter wegen eines Briefes,
der wegen Unzustellbarkeit
zurückgekommenen ist, erst dadurch die
neue Adresse, kann der
Bewilligungsbescheid aufgehoben und
gezahltes Bürgergeld für den Zeitraum der
Nichterreichbarkeit des Arbeitslosen
zurückgefordert werden.
Begründet wird das dann, dass Pflichten
verletzt wurden und zu den Pflichten eines
Bürgergeld/ Empfängers gehört es auch, jede
Veränderung mitzuteilen.
Jeder Bedürftige wird auch bei der
Antragstellung auf Sozialleistungen auf diese
Pflicht hingewiesen. Er kann also nicht
behaupten, er hat nicht gewusst, dass er den
Umzug sofort melden muss.
Möchte ein Leistungsempfänger über drei
Wochen hinaus von seinem Wohnort
fernbleiben, ist das nach vorheriger
Abmeldung möglich.
Allerdings erhält er für die über die drei
Wochen hinausgehende Zeit seiner
Abwesenheit keine Leistungen mehr. Beträgt
die Abwesenheit länger als sechs Wochen,
fällt auch die Zahlung der eigentlich
genehmigten ersten drei Wochen weg.
Obwohl der Samstag als Werktag gilt, dürfen
Hilfeempfänger ohne vorherige
Genehmigung am Wochenende bzw. an
Feiertagen verreisen. Gemäß der
Erreichbarkeits-Anordnung sei auch eine
postalische Erreichbarkeit sichergestellt,
wenn “der Arbeitslose die an einem Samstag
oder an einem Tag vor einem gesetzlichen
Feiertag eingehende Post erst am folgenden
Sonn- beziehungsweise Feiertag zur
Kenntnis nehmen kann”.
Bekommt das Amt mit, dass sich ein
Bürgergeld Empfänger, ohne Abmeldung
in einer anderen Stadt aufhält, also in
einer anderen Stadt übernachtet hat, kann
es das Bürgergeld- Geld für diesen Tag
kürzen.
Man muss sich also sogar abmelden, wenn
man nur einen Tag die Stadt verlässt. Mann
kann noch nicht einmal ohne Erlaubnis die
kranke Mutter besuchen, die in einer
anderen Stadt wohnt.
Bürgergeld- Bezieher müssen an jedem
Werktag für Ihren Berater aus dem Jobcenter
unter der gemeldeten Anschrift erreichbar
sein. Das bedeutet: Sie müssen ihre Post an
jedem Werktag öffnen und lesen.
Auch Arbeitslosengeld Empfänger und
Bürgergeld/Bezieher haben Anspruch auf
Urlaub.
Sie können bis zu 3 Wochen in den Urlaub
fahren und erhalten ihre Zahlungen weiter.
Nur muss das vorher von der Behörde
genehmigt werden. Die Genehmigung wird
auch erteilt, wenn in dieser Zeit keine
Arbeitsmaßnahmen vorgesehen sind, keine
Vermittlung in einen 1 Euro Job möglich ist
und auch keine Aushilfstätigkeiten zu
vermitteln sind.
Fährt der Arbeitslose ohne Zustimmung des
Amtes in de Urlaub, muss er die Zahlungen
zurückzahlen und sogar noch mit einem
Bußgeld rechnen.
Urlaub für Aufstocker
Aufstocker müssen sich ihren Urlaub nicht
vom Jobcenter genehmigen lassen. Wer
einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung nachgeht, braucht seinen
Urlaub nur mit seinem Arbeitgeber
absprechen.
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