Im Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers können
sich Vereinbarungen befinden, die es ihm
verbieten eine Lohn- und Gehaltsabtretung ohne
Erlaubnis des Arbeitgebers vorzunehmen. Eine
Lohn- oder Gehaltsabtretung gehört zu den
Sicherheitsabtretungen und betrifft alle
künftigen Forderungen eines Schuldners.
Die Abtretung von Lohn oder Gehalt, ermöglicht der
Bank, Störungen im Zahlungsfluss gegenüber dem
Arbeitgeber des Kreditnehmers offen zu legen.
Damit erhält die Bank die Möglichkeit, sich die
ausstehenden Zahlungen direkt vom Arbeitgeber
des Kreditnehmers anweisen zu lassen.
In vielen Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass die
Lohnabtretung nicht ohne Weiters möglich ist,
sondern dass immer die Zustimmung des
Arbeitgebers erforderlich ist. Wird eine
Lohnabtretung dennoch durchgeführt, obwohl keine
Absprachen getroffen wurden, kann das auch zur
Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.
Eine Lohn- oder Gehaltsabtretung kann sich jeder
vom Schuldner unterschreiben lassen, dem er Geld
leiht. Typischerweise lassen sich Banken bei
Verbraucherkrediten Lohnabtretungen
unterschreiben. Kommt der Schuldner dann später
mit der vereinbarten Rückzahlung nicht nach, kann
der Gläubiger die Lohnabtretung dem Arbeitgeber
zuschicken.
Von diesem verlangt er die Auszahlung der
pfändbaren Beträge. Der Arbeitgeber muss und darf
eine Lohnabtretung nicht bedienen, wenn im
Arbeitsvertrag eine Abtretung ausgeschlossen
wurde. Dagegen ist der Arbeitgeber gesetzlich
immer zur Lohnpfändung gezwungen, wenn ihm ein
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt
Gehaltsabtretung, Abtretung Gehalt
oder Lohn
Hat ein Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Kredits
sein pfändbares Arbeitseinkommen an die Bank
abgetreten, wird eine vom Arbeitgeber anlässlich
der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte
Abfindung nur dann von der Abtretung erfasst,
wenn das aus der Abtretungsvereinbarung
eindeutig hervorgeht.
Unklarheiten in der Vereinbarung gehen zulasten
der Bank. LAG Düsseldorf
Die Abfindung kann also nicht ohne Weiteres
von der Bank einbehalten werden. Um das
Gehalt abzutreten reicht ein normales formloses
Schreiben.
Anders als bei der Lohnpfändung benötigt der
Gläubiger bei der Lohnabtretung vorher keinen
vollstreckbaren Titel des Gerichts.
Bei einer Lohnabtretung kann an den Gläubiger
nichts abgetreten werden.
Wenn im Arbeitsvertrag eine Lohnabtretung
ausgeschlossen wurde, darf der Arbeitgeber trotz
Vorlage der Lohnabtretung nichts an den Gläubiger
abtreten.
Durch eine Lohn- und Gehaltsabtretung können
Arbeitnehmer ihre Lohn- und Gehaltszahlungen als
Sicherheit für Kredite abtreten.
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