Ebenso wie der Arbeitgeber hat auch der
Arbeitnehmer das Recht außerordentlich (§ 626
BGB) und ordentlich (§ 622 BGB) zu kündigen. Die
Arbeitnehmerkündigung muss schriftlich erfolgen.
Eine ordentliche Kündigung liegt vor, wenn ein
auf unbestimmte Dauer eingegangenes
Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer oder
Arbeitgeber unter Einhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfristen beendet wird.
Wird der Kündigungstermin versäumt, so wird im
Zweifel die Kündigung zum nächstzulässigen
Termin rechtswirksam.
Die außerordentliche Kündigung kann nur
innerhalb einer Frist von 2 Wochen ausgesprochen
werden, nach dem der Kündigungsberechtigte von
den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen
Kenntnis erlangt hat. Ersatzweise kann auch die
ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer beträgt 4
Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese
Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer
immer gleich lang. Nur für die Kündigung durch
den Arbeitgeber verlängert sich die
Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung schreiben
möchte oder muss, dann kann er einen Grund
angeben warum er kündigt, doch er muss die
Kündigung nicht begründen.
Kündigung: Sehr geehrte
hiermit kündige ich das zwischen uns
bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum
............
Eine Kündigung muss laut § 623 BGB
schriftlich verfasst und mit der
handschriftlichen Unterschrift des
Arbeitnehmers versehen werden. Eine
mündliche Kündigung, eine Kündigung per Fax
oder E-Mail oder das Einreichen einer Kopie ist
nicht ausreichend. Im Gegensatz zu einer
(Arbeitgeberkündigung), muss ein
Arbeitnehmer in seiner Kündigung keine
Gründe angeben, warum er die Arbeitsstelle
verlassen will.
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen müssen eingehalten
werden. Sind im Arbeitsvertrag keine genauen
Kündigungsfristen angegeben bzw. wird kein
Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis
angewendet, gilt § 622 BGB: Die
Kündigungsfrist beträgt dann immer vier
Wochen bis zum 15. des Monats oder bis zum
Monatsende.
So wie der Arbeitgeber hat auch der
Arbeitnehmer das Recht außerordentlich (§
626 BGB) und ordentlich (§ 622 BGB) zu
kündigen. Aber es muss die
Arbeitnehmerkündigung schriftlich erfolgen.
Fristlos kann der Arbeitnehmer kündigen, wenn
ein wichtiger Grund für eine außerordentliche
Kündigung vorliegt und ihm die Fortsetzung
des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der
ordentlichen Kündigungsfristen nicht mehr
zuzumuten ist.
Ein solch wichtiger Grund liegt in der Regel
dann vor, wenn sich der Arbeitgeber mit der
Lohnzahlung in einem erheblichen
Zahlungsrückstand (mindestens zwei
Monatsgehälter befindet) und der
Arbeitnehmer den Arbeitgeber bereits einmal
abgemahnt hat.
Ansonsten braucht der Arbeitnehmer keinen
Grund, um kündigen zu können.
Vorlage Kündigung Arbeitnehmer
2 Seiten
Mit diesem Musterschreiben können Sie Ihren
Arbeitsvertrag kündigen.
Die Kündigungsfristen sind
einzuhalten, ein Grund für die Kündigung muss
nicht angegeben werden.
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