Die Arbeitsbescheiniung benötigt die Agentur
wenn Arbeitslosengeld beantragt wird aber auch
das Jobcenter, wenn ein Antrag auf ALG 2 und
Sozialgeld gestellt wird.
Auszufüllen ist diese vom ehemaligen Arbeitgeber.
Auf die Arbeitsbescheinigung warten
Arbeitnehmer oft sehr lange. Die Auszahlung des
Arbeitslosengeldes hängt aber davon ab.
Sollte der AG sich mit der Ausstellung der
Arbeitsbescheinigung zu lange Zeit lassen, reicht
es aber auch, den Verdienst der bereits
abgerechneten Monate und die Gründe der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzutragen.
Die letzten Lohnabrechnungen beizulegen ist von
Vorteil.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet,
eine Arbeitsbescheinigung auszustellen. Macht er
das nicht, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
Die Arbeitsbescheinigung nach § 312a Drittes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist eine
Bescheinigung für die
Zwecke des über- und zwischenstaatlichen
Rechts. Sie ist notwendig für Entscheidungen über
einen Anspruch
auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit eines Staates,
der von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasst
wird.
Die Bundesagentur für Arbeit ist nach der
Durchführungsverordnung zu dieser Verordnung
zur Bescheinigung der Daten verpflichtet. Die
Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III kann
nicht herangezogen werden, um einen deutschen
Anspruch auf Arbeitslosengeld zu prüfen.
Hierfür ist weiterhin die Arbeitsbescheinigung nach
§ 312 SGB III zu verwenden.
Die Arbeitsbescheinigung nach § 312a Drittes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist eine
Bescheinigung für die
Zwecke des über- und zwischenstaatlichen
Rechts. Sie ist notwendig für Entscheidungen über
einen Anspruch
auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit eines Staates,
der von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasst
wird.
Die Bundesagentur für Arbeit ist nach der
Durchführungsverordnung zu dieser Verordnung
zur Bescheinigung der Daten verpflichtet. Die
Arbeitsbescheinigung nach § 312a SGB III kann
nicht herangezogen werden, um einen deutschen
Anspruch auf Arbeitslosengeld zu prüfen.
Hierfür ist weiterhin die Arbeitsbescheinigung nach
§ 312 SGB III zu verwenden.
Dieses Formular muss vom ehemaligen
Arbeitgeber ausgefüllt werden, wenn
Arbeitslosengeld 1 oder auch Hartz 4 beantragt
wird.
Preis: 1,
80
€
zum Download
Produktempfehlung
23,60 € nur 14,30 €