Widerspruch gegen Bürgergeld
Bescheid
Dienstaufsichtsbeschwerde
Oft benehmen sich Sachbearbeiter vom
Jobcenter so, dass sie abfällige oder
beleidigende Äußerungen ablassen oder
unbegründet Leistungen vorenthalten. Dann
hat der Hilfesuchende die Möglichkeit einer
Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter.
Diese kann er mündlich oder schriftlich
stellen. Damit kann dann die Ablehnung
eines Sachbearbeiters wegen Besorgnis der
Befangenheit geltend gemacht werden.
Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wird an
den Leiter des Jobcenters gerichtet.
Wenn jemand Gründe hat, dass
Sachbearbeiter ihr Amt nicht "unparteiisch"
ausüben, kann man den Amtsleiter bzw.
wenn das auf diesen selbst zutrifft die
jeweilige Aufsichtsbehörde (z.B. der
Regierungspräsident) benachrichtigen. Dann
kann ein anderer Sachbearbeiter zugewiesen
werden.
Er ist verpflichtet, den Widerspruch
schriftlich aufzunehmen (§ 70 Abs. 1
Satz 1 VwGO). Überprüfen Sie den
Inhalt vor Ihrer Unterschrift und
lassen sich eine Kopie davon geben.
Besser ist ein schriftlicher Widerspruch. Er
muss keine Begründung enthalten. Sie
können so zumindest die Frist einhalten.
Begründungen sollten Sie aber nachliefern,
denn sie können für den Erfolg entscheidend
sein.
Die Entscheidung erfolgt in Form eines
Widerspruchsbescheides, gegen den nur
noch in Form einer Klage vor dem
Sozialgericht vorgegangen werden kann. Sie
können auch einen Rechtsanwalt
beauftragen, und Beratungs- und
Prozesskostenhilfe beantragen.
Widerspruch Bürgergeld
Bescheid
Sie müssen auch Widerspruch einlegen, um
eine Einstweilige Anordnung zu stellen (oder
klagen zu können). Denn um diese stellen
zu können, braucht es ein streitiges
Rechtverhältnis (VwGO § 123 Abs. 1 Satz
2).
Nur wenn Sie erfolgreich Widerspruch
einlegen, erhalten Sie auch Hartz 4 für die
Vergangenheit.
Ansonsten müssen Sie notfalls einen neuen
Antrag stellen. Diese Frist ist bindend, wenn
unter dem Ablehnungsbescheid eine so
genannte Rechtsmittelbelehrung bzw.
"Rechtsbehelfsbelehrung" steht. Sie beginnt
mit den Worten: "Gegen diesen Bescheid ist
Widerspruch zulässig". Sollte keine
Rechtsmittelbelehrung darunter stehen,
haben Sie ein Jahr Zeit, um Widerspruch
einzulegen.
Haben Sie die Frist unverschuldet versäumt,
können Sie die Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand verlangen.
Sie können Widerspruch auch gegen eine
mündliche Ablehnung eines Hartz 4
Bescheides einlegen. Es ist jedoch sinnvoll,
sich eine mündliche Ablehnung schriftlich
bestätigen zu lassen. Den Widerspruch
können Sie mündlich beim Sachbearbeiter
stellen.
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