Bürgergeld und angemessene Heizkosten
Die angemessenen Heizkosten Es werden 1,- €
bis 1,80 Euro je qm berechnet. Es kann aber im
Einzelfall je nach Gemeinde und Stadt zu
Abweichungen kommen. Wenn die Miete über der
angemessenen Größe liegt, kann das Jobcenter
den Hilfeempfänger auffordern, die
Wohnungsausgaben dadurch zu senken, dass
Teile der Wohnung untervermietet werden oder
dass der Bürgergeld- Empfänger in eine kleinere
Wohnung umziehen muss.
Haushaltsgröße und der Heizkostenbetrag, der als
angemessen gilt:
1 – 2 Personen 557,00 €/Jahr - 46,00 €/mtl.
3 – 4 Personen 722,00 €/Jahr - 60,00 €/mtl.
5 und mehr Personen 836,00 €/Jahr - 70,00 €/mtl.
An Nebenkosten werden auch
übernommen:
Gebühren für Kanalisation -
Müllabfuhr -
Treppenbeleuchtung
an Wohnungsbaugesellschaften zu zahlende
Nutzungsgebühren
Verwaltungskosten -
Hausmeisterkosten -
Straßenreinigungskosten
Kosten der Grubenleerung
Schornsteinreinigung
Wasserschaden-
und Hauspflichtversicherung.
Ein Kabelanschluss wird von der Kommune nicht
bezahlt. Ausnahme: Der Vermieter ist nicht bereit,
den Kabelanschluss von den Nebenkosten
auszuschließen und dem Mieter ein Wahlrecht
einzuräumen.
Bürgergeld -Empfänger können Anspruch auf
Erstattung auch ungewöhnlich hoher Heizkosten
haben. Das ist dann der Fall, wenn wegen des
schlechten baulichen Zustands der Wohnung eine
Senkung der Heizkosten nicht möglich oder nicht
zumutbar ist. Bundessozialgericht Kassel
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet der
Unterhaltspflichtige mit seinem gesamten
Vermögen im Falle des Elternunterhalts sind
jedoch bestimmte Vermögensbestandteile
freigestellt.
Der eigengenutzte Pkw, selbstbewohntes
Wohneigentum müssen nicht verwertet werden,
um Unterhalt zahlen zu können, ebenso sind
vermögenswirksam angelegte Gehaltsbestandteile
geschützt. Es bleibt im Falle des Elternunterhalts
zusätzlich bis zu 25.000 EUR Vermögen
anrechnungsfrei. Wenn kein Wohneigentum
vorhanden ist, erhöht sich dieser Betrag auf
75.000,00 EUR.
Diese Summen gelten allerdings nur insoweit, als
dass dieses Vermögen bei Eintritt der
Unterhaltspflicht bereits vorhanden ist.
Ausgenommen bleibt auch Vermögen, - das
aus öffentlichen Mitteln zum Aufbau oder zur
Sicherung einer Lebensgrundlage oder zur
Gründung eines Hausstandes gewährt wird,.
Gegenstände, die zur Aufnahme oder zur
Fortsetzung der Berufsausbildung oder der
Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind, Familien- und
Erbstücke, deren Veräußerungen für den
Hilfesuchenden oder seine Familie eine besondere
Härte bedeuten würde, Gegenstände, die zur
Befriedigung geistiger, besonders
wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse
dienen und deren Besitz kein Luxus ist , ein
kleines Hausgrundstück, besonders ein
Familienheim, wenn der Hilfesuchende das
Hausgrundstück allein oder zusammen mit
Angehörigen, denen es nach seinem Tode weiter
zur Wohnung dienen soll, ganz oder teilweise
bewohnt,.
Jährliche Nachzahlungen werden auch
übernommen, wenn insgesamt der
Jahreshöchstbetrag nicht überschritten wird.
Andernfalls liegt unwirtschaftliches Verhalten vor,
dann muss die Nachzahlung selbst geleistet
werden. Das kann auch der Fall sein, wenn der
Vermieter oder der Energieversorger schon zu
wenig Vorauszahlungen verlangt hat.
Bei den angemessenen Heizkosten sind die
quadratmeterbezogenen Richtwerte nur Eckdaten,
viel wichtiger sind die im Einzelfall gegebenen
Vorkommnisse, wie z.B. Alter der Heizanlage,
Dämmung und die Lage der Wohnung. Das gilt
auch für Heizkosten bei selbstbewohnten,
angemessenen Hauseigentum bzw. bei einer
selbstbewohnten angemessenen
Eigentumswohnung.
Deswegen muss auch im Antrag auf Übernahme
der Heizkosten immer die Heizungsart angegeben
werden.
"Allein aus der Überschreitung von
Durchschnittswerten lässt sich die
Unangemessenheit der Heizkosten nicht
einfach so begründen.
Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die
auf ein unwirtschaftliches Beheizen des
Bedürftigen hinweisen." (LSG Niedersachsen-
Bremen) Für den Zeitraum in dem die tatsächlichen
Unterkunftskosten berücksichtigt werden, müssen
auch die tatsächlichen Heizkosten berücksichtigt
werden, eine Reduktion auf Pauschalen
entsprechend der Heizkostenrichtlinie ist nicht
zulässig. Sozialgericht Aurich
Im Rahmen von Bürgergeld werden auch
Leistungen für die Unterkunft übernommen. Es
werden grundsätzlich nur die Kosten übernommen,
die für den jeweiligen Einzelfall angemessen sind.
Bei der Beurteilung, welche Kosten im jeweiligen
Einzelfall angemessen sind, wird die reale Lage auf
dem Wohnungsmarkt ebenso berücksichtigt, wie
die Größe und Zusammensetzung der
Haushaltsgemeinschaft.
Die Heizkosten werden bis zu einer Höchstgrenze
dem Bedarf zugerechnet und somit übernommen.
Die Heizkosten bemessen sich nach der Anzahl
der Personen des Haushaltes und einer
Flächenbezugsgröße.
Angemessen sind diese Heizkosten
grundsätzlich mit 1,66 € / pro m². Diese sind
Bestandteil der Regelleistung und nicht der
Heizkosten.
Eine Kürzung der Heizkosten ohne Prüfung eines
unwirtschaftlichen Heizverhaltens und unter
Heranziehung pauschaler Richtwerte ist nicht
zulässig. Hartz 4 Empfänger sollten in ihrer
Abrechnung immer genau prüfen, wie hoch die
Preissteigerungen sind. Und wie viel tatsächlich
nur auf Verbrauch zurückzuführen sind.
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