Kündigung vor Arbeitsbeginn
Ein Arbeitsverhältnis kann nach
Vertragsabschluss, aber vor Arbeitsbeginn
gekündigt werden, es sei denn, im
Arbeitsvertrag wurden andere
Vereinbarungen getroffen. Fehlt eine andere
Vereinbarung ist eine Kündigung möglich.
Wann die Kündigungsfrist bei einer
Kündigung zu laufen beginnt, ob mit Zugang
des Kündigungsschreibens oder erst mit dem
Tag des Arbeitsbeginns, wird von der
Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen.
Es kommt darauf an, ob die Parteien eine
Mindestbeschäftigung gewollt haben.
Hat jemand einen Arbeitsvertrag
unterschrieben, bei dem das
Arbeitsverhältnis erst in 5 Monaten beginnen
soll, kann der Arbeitnehmer also mit der
Kündigungsfrist kündigen, die im
Arbeitsvertrag angegeben ist. Wenn er ohne
Kündigung einfach nicht zum Eintrittsdatum
erscheint, muss er mit einer Vertragsstrafe
rechnen.
Fehlt es an Indizien dafür, dass der
Arbeitgeber den Mitarbeiter eventuell auch
nur für wenige Wochen beschäftigen wollte,
dann beginnt die Kündigungsfrist bereits mit
Zugang der Kündigung.
Wenn eine Kündigungsmöglichkeit
vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist,
beispielsweise durch eine Klausel im
Arbeitsvertrag, dann ist die
Kündigung erst mit Aufnahme der
Tätigkeit am ersten Arbeitstag
möglich.
Manche Arbeitsverträge beinhalten auch
Vertragsstrafen, wenn die Arbeit nicht, wie
vereinbart, aufgenommen wird.
Vertragsstrafen bis zur Höhe eines
Bruttomonatsgehalts sind zulässig.
Größter Unterschied zwischen einer
Kündigung vor Arbeitsantritt und einer
während eines bestehenden
Arbeitsverhältnisses:
Will ein Arbeitgeber kündigen, braucht er
dafür nicht den Betriebsrat anzuhören, da der
Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt noch nicht
in die Zuständigkeit des Betriebsrates fällt.
Um das Arbeitsverhältnis zu beenden, reicht
keine mündliche Kündigung. Vorgeschrieben
ist die Schriftform.
Die Kündigungsfrist vor
Arbeitsbeginn entspricht der
Kündigungsfrist in der
Probezeit.
Das sind überlicherweise zwei Wochen zum
Ende des Kalendermonats.
Wenn zwischen der Kündigung und dem
Arbeitsbeginn mehr als zwei Wochen liegen,
musst du die Stelle gar nicht erst angetreten
werden.
Bei diesen Klauseln im Arbeitsvertrag
ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt
ausgeschlossen:
•
Eine Kündigung vor Arbeitsbeginn wird
ausgeschlossen.
•
Die Kündigung ist erst ab dem ersten
Arbeitstag möglich.
Ist die Kündigung vor Arbeitsbeginn wegen
dieser Vereinbarungen im Vertrag nicht
möglich und der Arbeitnehmer geht trotzdem
nicht zur Arbeit, muss er mit einer
Vertragsstrafe rechnen. Diese kann bis zu
einem Monatsgehalt betragen.
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