Sonderurlaub ist eigentlich kein Urlaub, sondern
eine Freistellung von der Arbeit.
Einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten
Sonderurlaub gibt es nicht. Der Arbeitgeber ist
somit nicht verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren.
Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht
nur, wenn das im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag
geregelt ist.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer aber
bezahlten Sonderurlaub geben. § 616 BGB
Auch bei Wohnungswechsel (Umzug) besteht kein
Anspruch auf Sonderurlaub, wenn es vertraglich
nicht vereinbart ist.
Es gibt aber Ausnahmen,
bei denen bezahlter
Sonderurlaub genehmigt
werden muss:
• Geburt eines Kindes (wegen Behördengänge)
1Tag
• Tod eines nahen Angehörigen (2 Arbeitstage),
• dienstlicher Umzug (1 Arbeitstag),
• ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die
nicht außerhalb der Arbeitszeiten stattfinden
können (für die notwendige Dauer),
• Zeugenaussagen vor Gericht oder Wahlen (für die
notwendige Dauer),
• Teilnahme an Veranstaltungen von
Gewerkschaften oder Berufsverbänden (für bis zu
10 Arbeitstage),
• schwere Erkrankung von Angehörigen im
Haushalt (1 Arbeitstag)
Beschäftige, die unbedingt Zeit für die Pflege eines
pflegebedürftigen nahen Angehörigen benötigen,
können 10 Tage unbezahlt freinehmen.
Seit dem 1. Januar 2015 können Arbeitnehmer in
diesen Fällen Pflegeunterstützungsgeld als
Lohnersatz erhalten.
Beschäftigte, die nahe Angehörige zu Hause
pflegen, können sich unter bestimmten
Voraussetzungen bis zu sechs Monate vollständig
oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen
(Pflegezeit).
Ein Freistellungsanspruch steht allen Eltern und
auch Alleinerziehenden zu, deren Kind noch nicht
zwölf Jahre alt ist (§ 45 Abs.3 SGB V). Für den
Anspruch ist nicht mehr erforderlich, dass der
Arbeitnehmer Versicherter ist.
Es ist gesetzlich geregelt, dass der Anspruch auf
Kinderkrankengeld nun auch ohne Erkrankung
eines Kindes gilt, wenn eine Betreuung des
Kindes zu Hause notwendig wird, weil die Schule
oder der Kindergarten wegen einer Pandemie
geschlossen ist.
Er ist beschränkt auf 10 Tage pro Kind und Jahr
bzw. 20 Tage für Alleinerziehende. Der
Arbeitnehmer wird unbezahlt freigestellt. Aufgrund
der Corona-Pandemie wurde der Anspruch auf
jährlich 30 Arbeitstage pro Kind erhöht.
Jedes Elternteil hat also
Anspruch auf 30
Kinderkrankentage,
Alleinerziehenden werden 60
Tage im Jahr gewährt……….
Wenn bei Schließung der Kita oder der Schule die
Betreuung eines Kindes, das aufgrund seines
Alters betreut werden muss, nicht anders
sichergestellt werden kann, dann haben die Eltern
als Arbeitnehmer in der Regel ein
Leistungsverweigerungsrecht, weil ihnen die
Erbringung ihrer Leistungsverpflichtung aus dem
Arbeitsvertrag unzumutbar ist (§ 275 Abs. 3 BGB).
Voraussetzung hierfür ist es, dass keine
anderweitige Betreuung möglich ist, also etwa
durch Nachbarn, den Ehepartner oder eine
Notbetreuung.
Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nur
unter bestimmten Voraussetzungen. Die
gesetzliche Regelung dazu findet sich in § 616
BGB: Es sind höchstens 10 Tage. Der Anspruch
kann aber auch im Arbeitsvertrag oder durch
Tarifvertrag ausgeschlossen sein.
Sonderurlaub wegen
Arzttermin
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer
Sonderurlaub wegen eines Arzttermins gewähren,
wenn der Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die
Terminvergabe hat und die Arztpraxis auch keine
Sprechstunden außerhalb seiner Arbeitszeiten hat.
Eine Operation, die nicht zur Erbringung der
Arbeitsleistung erforderlich ist, gibt keinen
Anspruch nach § 616 BGB auf bezahlten
Sonderurlaub. Hier kann aber mit dem Arbeitgeber
einzelvertraglich unbezahlter Sonderurlaub
vereinbart werden.
Ehrenamtlicher Richter oder Schöffen haben
Anspruch auf Sonderurlaub unter Fortzahlung
ihres Gehalts.
Das gilt auch für Arbeitnehmer, die ehrenamtlich
im Katastrophenschutz oder bei der freiwilligen
Feuerwehr tätig sind. § 9 Absatz 2
Katastrophenschutzgesetz bzw. § 21
Zivilschutzgesetz sowie bei THW-Einsätzen § 3
THW-HelfRG
Sonderurlaub ist auch
möglich, wenn eine
Behörde den Arbeitnehmer
zu einem Termin geladen
hat, z.B. für eine
Anhörung.
Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub besteht
auch, wenn ein gläubiger Arbeitnehmer seinen
Arbeitsplatz kurz für sein Gebet verlässt.
Voraussetzung ist in diesem Fall, dass das Gebet
aus religiösen Gründen gerade zu diesem
Zeitpunkt zu erfolgen hat und nicht erst nach
Feierabend oder vor Arbeitsbeginn.
Will ein Vater bei der Geburt eines ehelichen
Kindes dabei sein, hat er Anspruch auf einen
Arbeitstag Sonderurlaub. Bei der Geburt eines
unehelichen Kindes ist ein Anspruch auf
Sonderurlaub nach § 616 BGB ausgeschlossen.
Ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub gibt es
auch, wenn ein Notfall vorliegt und sofortiger
Handlungsbedarf besteht. Dies ist z.B. bei einem
Wasserrohrbruch der Fall.
Wegen schlechter Wetterverhältnisse besteht kein
Anspruch auf Sonderurlaub und damit kein
Anspruch auf Vergütung.
Der Anspruch auf Sonderurlaub besteht auch für
538 Euro Jobber.
Die Freistellung und auch die Bezahlung der
ausfallenden Zeit ergeben sich aus § 616 BGB.
Diese Vorschrift gilt auch für 538 € Jobs. Als
Minijobnehmer hat man die gleichen Rechte wie
ein Vollzeitbeschäftigter.
Ein Urlaubsabgeltungsanspruch besteht nicht,
wenn im betreffenden Jahr der gewährleistete
Mindesturlaub in Anspruch genommen wurde. Das
gilt unabhängig davon, ob es sich um neuen oder
vorangegangenen Urlaub aus dem Urlaubsjahr
gehandelt hat.
Wenn in einem Unternehmen keine Kurzarbeit
"Null" angeordnet ist, darf der Arbeitgeber den
Jahresurlaub der Beschäftigten nicht anteilig
kürzen. Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass
eine Urlaubsreduzierung zulässig ist, wenn die
Arbeit im Unternehmen längere Zeit ruht, weil
Kurzarbeit "Null" angeordnet ist.
Anders Arbeitsgericht Osnabrück, Bei derartiger
Kurzarbeit könne man nicht davon ausgehen, dass
Arbeitnehmer dadurch ihren Erholungsurlaub
bereits anteilig realisiert hätten.
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