Einen grundsätzlichen Anspruch auf Bezahlung
haben Praktikanten nicht. Da die Bezahlung von
Branche und Fachbereich sowie der Qualifikation
des Studenten abhängig ist, gibt es keine Richtlinie
für die Höhe des Gehalts.
Ein Praktikumsvertrag ist kein Arbeitsvertrag im
herkömmlichen Sinn. Er ist eher ein
Ausbildungsvertrag und legt den Umfang des
Praktikums fest.
Praktikanten sind daher ebenso versichert wie
Arbeitnehmer und Auszubildende: ohne Rücksicht
auf Alter, Geschlecht, Höhe ihres Einkommens und
unabhängig davon, wie lange das Praktikum
dauert.
Wenn man für das Praktikum keinerlei Geld
bekommt (weder freie Verpflegung noch
Fahrkosten), ist man nicht über den Arbeitgeber
versichert. Dann ist die Krankenkasse selber zu
zahlen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auch
Praktikanten bezahlen es gibt aber
Ausnahmen:
- Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum im
Rahmen einer Schul- oder Hochschulausbildung.
- Es handelt sich um ein Schnupperpraktikum, das
nur einige Tage bzw. höchstens einige Wochen
dauern darf.
- Der Praktikant erhält Unterhaltsleistungen von
der Agentur für Arbeit und nimmt an Fortbildungs-
oder Umschulungsmaßnahmen teil.
Wird der Praktikant wie ein Arbeitnehmer
behandelt, muss er auch eine Vergütung erhalten.
Arbeitnehmer ist er, wenn er in die
Arbeitsorganisation eingebunden wird und
vollständig weisungsgebunden seinen Dienst
verrichtet. Dann ist der Arbeitgeber zur Vergütung
nach gesetzlichen Regeln (BGB oder
Berufsbildungsgesetz) verpflichtet.
Aus § 26 BBiG ergibt sich dann in Verbindung mit
dem Bundesurlaubsgesetz auch der
Urlaubsanspruch von mindestens zwei Werktagen
pro Monat für Praktikanten.
Während des Urlaubs und im Krankheitsfall
erhalten nur Praktikanten in freiwilligen
Praktikumsverhältnissen Ansprüche auf Vergütung
bzw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Praktikantenvertrag
Der Praktikant kann das Praktikum noch während
der Probezeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
ordentlich kündigen. Danach beträgt die
Kündigungsfrist 4 Wochen.
Am Ende des Praktikums ist der Praktikumsgeber
verpflichtet, dem Praktikanten ein schriftliches
Zeugnis auszustellen.
Praktikantenvertrag Inhalt: · Vereinbarter
Einsatzbereich · Arbeitszeit · Dauer des
Praktikums ·
Eventuelle Urlaubsansprüche (bei längeren
Praktika üblich) · Gehalt.
BAföG-Bezieher müssen ihr Praktikanten-Entgelt
als Einkommen melden. Für Studierende an
Hochschulen gibt es
Freibeträge, die anrechnungsfrei dazuverdient
werden dürfen, aber nicht sehr hoch sind. Alles,
was darüber hinaus geht, wird als Einkommen
angerechnet und der BAföG-Betrag entsprechend
reduziert.
Vorlage- Arbeitsvertrag Praktikant
3 Seiten
Dieser Arbeitsvertrag für einen Praktikanten muss
nur noch um die persönlichen Angaben ergänzt
werden.
Die Vorlage erhalten Sie in Word und im PDF
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Das PDF ist editierbar
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