Das Arbeitszeugnis muss wahr sein und es darf
aber auch das weitere Fortkommen des früheren
Mitarbeiters nicht ungerechtfertigt erschweren.
Wer ein Unternehmen verlässt, hat einen
Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Spätestens bei Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis,
wenn der Arbeitnehmer versetzt wird, der
Vorgesetzte wechselt oder sonstige Umstände
auftreten, die ein berechtigtes Interesse für die
Erteilung eines Zeugnisses begründen.
Das Arbeitszeugnis darf nichts Falsches enthalten
und nichts auslassen. Das Zeugnis muss zudem in
sich schlüssig sein. Die einzelnen Abschnitte
müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen
keine Widersprüche enthalten.
Das einfache Zeugnis beschreibt nur die Art und
Dauer der Beschäftigung, während das
qualifizierte Arbeitszeugnis neben der
Beschreibung der Tätigkeit auch Aussagen zur
Beurteilung der Leistungen enthält.
Am Anfang des Zeugnisses sollte eine
Beschreibung der hauptsächlichenTätigkeiten und
Aufgabenbereiche stehen. Die
verantwortungsvollsten Aufgaben an erster Stelle.
Danach folgt der zentrale Teil des Zeugnisses, die
Leistungsbewertung.
Sie sollte zumindest Fähigkeiten und Kenntnisse,
die Einsatzbereitschaft auch zur Weiterbildung,
Arbeitserfolge und eine kurze zusammenfassende
Beurteilung der Leistungen beinhalten.
Neben der Bewertung der fachlichen Eignung und
Fähigkeiten müssen auch das persönliche
Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und
gegebenenfalls Kunden in jedem Zeugnis beurteilt
werden.
Den Abschluss bildet der Grund des Ausscheidens
des Mitarbeiters sowie Abschiedsformel:
Dank an den ausscheidenden Mitarbeiter,
Bedauern über sein Ausscheiden und die besten
Wünsche für die Zukunft.
Zeugnis bei SEHR GUTER Leistung
Frau ..... war ein äußerst fleißiger Mitarbeiterin, der
die ungewöhnliche Fülle ihrer Aufgaben
in bemerkenswert kurzer Zeit erledigte. Mit der
Güte ihrer Leistung waren wir jederzeit überaus
zufrieden. Ihre Aufgaben führte sie außerordentlich
sorgfältig, zuverlässig und rationell aus.
Darüber hinaus zeichnete sie sich durch seine
überdurchschnittliche Auffassungsgabe,
Belastbarkeit, Vielseitigkeit und Initiative aus. Frau
..... war an allen geschäftlichen .....
Arbeitszeugnis - Geheimsprache lesen -
Erfahren Sie mehr über die Geheimsprache im
Arbeitszeugnis. Denn, es gibt sie wirklich.
Nur gelten auch für die Geheimsprache gewisse
Regeln, die AG einzuhalten haben.
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