Alle Textstellen aus denen man auf Religion, Politik oder sexuelle Neigung schließen kann, dürfen eingeschwärzt werden. Allerdings müssen die Beträge weiterhin sichtbar bleiben. Urteil: „Für einen Antrag auf Bürgergeld müssen Arbeitslose ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen besondere Ausgaben schwärzen. (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Behörde Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat. (Bundessozialgericht Kassel).

Kontoauszüge

Bürgergeld-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen. Trotzdem werden meisten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Der Sinn darin ist unklar. Denn es kommt immer auf die Bedürftigkeit bei Antragstellung an. Und rückwirkend wird Bürgergeld nicht gezahlt. Und die Einnahmen und Ausgaben vor der Antragstellung hat das Jobcenter nicht zu interessieren. Es geht immer nur um die momentane Situation. Das Gleiche gilt bei Weiterbewilligungsanträgen. Auch hier verlangt das Jobcenter oftmals erneut Kontoauszüge. Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Da der Bürgergeld Empfänger belehrt wurde, was seine Mitwirkungspflicht betrifft, würde ihm mit dem Verlangen der Kontoauszüge unterstellt, er hat Einnahmen verschwiegen.

Darf das Jobcenter Kontoauszüge verlangen

Einsicht Kontoauszüge durch das Jobcenter Allgemein ist erst einmal niemand verpflichtet seine Kontoauszüge zu zeigen. Da das Jobcenter aber Zahlungseingänge und Ausgänge des Kontos benötigt, um festzustellen, ob jemand bedürftig ist, kann es die Vorlage fordern. Fordern, in dem sie Zahlungen verweigern können, wenn die Einsicht verweigert wird. Der Grund ist dann nicht die Tatsache, dass die Kontoauszüge nicht gezeigt werden wollten, sondern die Tatsache, dass die Bedürftigkeit nicht festgestellt werden konnte. So wird es jedenfalls ausgelegt. Und man kann kaum Einwende einlegen.

Fehlende Mitwirkung ist dann der Versagungsgrund von

BürgergeldLeistungen.

Das Jobcenter kann keine automatische Datenabfrage bei Banken und Sparkassen durchführen, um Kontostände und Geldbewegungen festzustellen. Allerdings erfährt sie, wie viele Konten und Depots ein Antragsteller besitzt. Es fällt also auf, wenn im Antrag auf Bürgergeld Konten verschwiegen werden.

Das Jobcenter darf also auch bei einem Weiterbewilligungsantrag nur

Kontoauszüge verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse hat.

Ein Bürgergeöd Empfänger könnte also auf eine Begründung bestehen. Das Problem hierbei ist, dass allein durch die Verweigerung der Einsicht, bestätigt werden könnte, dass das Jobcenter mit seinem Misstrauen im Recht ist. Das aber viel größere Problem ist, dass durch eine Verweigerung der Vorlage, es bis zur Klärung, womöglich zu einer Einstellung der Zahlung kommt. Im Klartext bedeutet das, dass es ein Bürgergeld Empfänger schwíerig hat, seine Persönlichkeitsrechte durchzusetzen. Wenn er seine Rechte durchsetzen will, müsste er bis dahin hungern. Hier sind Änderungen nötig, dass in solchen Fällen trotzdem gezahlt wird, bis z.b. Widersprüche bearbeitet sind oder andere Dinge im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrages geklärt sind.
Bürgergeld-Bezieher sind nicht verpflichtet, Bescheinigungen des Vermieters vorzulegen, um ihre Unterkunftskosten nachzuweisen. Dazu reichen der Mietvertrag und ggf. Nachweise über seit Vertragsschluss erfolgte Mieterhöhungen sowie Nachweise über die tatsächliche Mietzahlung. Mit einer Weigerung, eine Vermieterbescheinigung vorzulegen, verletzten Bürgergeld- Bezieher ihre Mitwirkungspflicht nicht.
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Darf das Jobcenter Kontoauszüge

verlangen

Einsicht Kontoauszüge durch das Jobcenter Allgemein ist erst einmal niemand verpflichtet seine Kontoauszüge zu zeigen. Da das Jobcenter aber Zahlungseingänge und Ausgänge des Kontos benötigt, um festzustellen, ob jemand bedürftig ist, kann es die Vorlage fordern. Fordern, in dem sie Zahlungen verweigern können, wenn die Einsicht verweigert wird. Der Grund ist dann nicht die Tatsache, dass die Kontoauszüge nicht gezeigt werden wollten, sondern die Tatsache, dass die Bedürftigkeit nicht festgestellt werden konnte. So wird es jedenfalls ausgelegt. Und man kann kaum Einwende einlegen.

Fehlende Mitwirkung ist dann der

Versagungsgrund von BürgergeldLeistungen.

Das Jobcenter kann keine automatische Datenabfrage bei Banken und Sparkassen durchführen, um Kontostände und Geldbewegungen festzustellen. Allerdings erfährt sie, wie viele Konten und Depots ein Antragsteller besitzt. Es fällt also auf, wenn im Antrag auf Bürgergeld Konten verschwiegen werden.

Das Jobcenter darf also auch bei einem

Weiterbewilligungsantrag nur Kontoauszüge

verlangen, wenn sie ein berechtigtes Interesse

hat.

Ein Hartz 4 Empfänger könnte also auf eine Begründung bestehen. Das Problem hierbei ist, dass allein durch die Verweigerung der Einsicht, bestätigt werden könnte, dass das Jobcenter mit seinem Misstrauen im Recht ist. Das aber viel größere Problem ist, dass durch eine Verweigerung der Vorlage, es bis zur Klärung, womöglich zu einer Einstellung der Zahlung kommt. Im Klartext bedeutet das, dass es ein Bürgergeld Empfänger schwíerig hat, seine Persönlichkeitsrechte durchzusetzen. Wenn er seine Rechte durchsetzen will, müsste er bis dahin hungern. Hier sind Änderungen nötig, dass in solchen Fällen trotzdem gezahlt wird, bis z.b. Widersprüche bearbeitet sind oder andere Dinge im Zusammenhang mit der Bearbeitung eines Antrages geklärt sind. Bürgergeld/ Bezieher sind nicht verpflichtet, Bescheinigungen des Vermieters vorzulegen, um ihre Unterkunftskosten nachzuweisen. Dazu reichen der Mietvertrag und ggf. Nachweise über seit Vertragsschluss erfolgte Mieterhöhungen sowie Nachweise über die tatsächliche Mietzahlung. Mit einer Weigerung, eine Vermieterbescheinigung vorzulegen, verletzten Bürgergeld-Bezieher ihre Mitwirkungspflicht nicht.
Alle Textstellen aus denen man auf Religion, Politik oder sexuelle Neigung schließen kann, dürfen eingeschwärzt werden. Allerdings müssen die Beträge weiterhin sichtbar bleiben. Urteil: „Für einen Antrag auf Bürgergeld müssen Arbeitslose ihre Kontoauszüge vorlegen. Die Daten seien erforderlich, um den Antrag zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen. Allerdings dürfen die Arbeitslosen besondere Ausgaben schwärzen. (Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben) Das gilt auch bei Folgeanträgen und ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen die Behörde Anlass für einen Missbrauchsverdacht hat. (Bundessozialgericht Kassel).

Kontoauszüge

Bürgergeld-Bezieher sind nicht verpflichtet, Kontoauszüge zurückliegender Monate vorzulegen und verletzen ihre Mitwirkungspflicht nicht dadurch, dass sie nur den aktuellen Kontostand mitteilen. Trotzdem werden meisten die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Der Sinn darin ist unklar. Denn es kommt immer auf die Bedürftigkeit bei Antragstellung an. Und rückwirkend wird Bürgergeld nicht gezahlt. Und die Einnahmen und Ausgaben vor der Antragstellung hat das Jobcenter nicht zu interessieren. Es geht immer nur um die momentane Situation. Das Gleiche gilt bei Weiterbewilligungsanträgen. Auch hier verlangt das Jobcenter oftmals erneut Kontoauszüge. Auch dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Da der Bürgergeld Empfänger belehrt wurde, was seine Mitwirkungspflicht betrifft, würde ihm mit dem Verlangen der Kontoauszüge unterstellt, er hat Einnahmen verschwiegen.
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