Der Arzt muss aber darlegen und beweisen,
dass er bei rechtzeitiger Absage tatsächlich
einen anderen Patienten hätte behandeln
können. Kann er das nicht, hat er auch
keinen Anspruch auf ein Ausfallhonorar.
Um von einem Schaden für den Arzt
ausgehen zu können, müsse als zumindest
wahrscheinlich angenommen werden, dass
bei rechtzeitiger Absage der Arzt auch
tatsächlich die Möglichkeit gehabt hätte,
andere Patienten zu behandeln.
Erfolgt die Absage des Arzttermins nicht oder
nicht rechtzeitig, so stellt das grundsätzlich
eine schuldhafte Vertragsverletzung dar und
zwar auch dann, wenn man den Termin
einfach nur vergessen hat.
Der Anspruch des Arztes auf
Schadensersatz ist unter zwei Bedingungen
möglich. “Der Arzt muss seinen Patienten
darauf hingewiesen haben, dass es sich um
einen Exklusiv-Termin handelt und der
Patient sein Nichterscheinen mindestens 48
Stunden vorher mitteilen muss”, Lässt der
Patient den vereinbarten
Arzttermin trotzdem ohne Absage fallen,
muss er seinem Arzt den Behandlungsausfall
ersetzen.
Bei Nichterscheinen oder einer
Terminabsage weniger als 24 Stunden im
Voraus behalten wir uns vor, Ihnen eine
Gebühr in Rechnung zu stellen.“
Normale“ Arzttermine wie eine Kontrolle beim
Zahnarzt oder eine Untersuchung beim
Hausarzt kann man auch kurzfristig absagen,
ohne zahlen zu müssen.
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