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Lärm der gewerblich durch Bauarbeiten
verursacht wird.
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Lärm durch Bauarbeiten in der Wohnung, der
von einer Firma durchgeführt wird.
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Kein Baulärm ist der Lärm durch Bauarbeiten
von Privatpersonen, oder Heimwerkern.
Baulärm lässt sich nicht immer vermeiden. Aber, es
müssen gewisse Lärm-Grenzen eingehalten
werden, gerade nachts. Die zulässigen
Immissionsrichtwerte für gewerbliche Bauarbeiten
sind in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Schutz gegen Baulärm festgelegt.
Werktags ist Baulärm zulässig, wenn die
Richtwerte eingehalten werden. Von 20:00 Uhr bis
07:00 Uhr gelten niedrigere Immissionsrichtwerte.
In Ausnahmefällen (Arbeiten an der Strom- und
Wasserversorgung) kann von der
Immissionsschutzbehörde für lautere Arbeiten in
der Nacht eine Ausnahme im öffentlichen Interesse
zugelassen werden.
Wo kann man sich wegen Baulärm
beschweren?
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Straßenverkehrslärm: (Autobahndirektion,
Straßenbauamt, Landratsamt oder Gemeinde).
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Eisenbahnlärm: (Deutsche Bahn AG oder
Eisenbahnbundesamt)
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Straßenbahnlärm: (Verkehrsunternehmen oder
Gemeinden)
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Fluglärm: (zivil) Luftamt Gewerbelärm, Sport-
und Freizeitlärm, Schießlärm (zivil)
Landratsamt oder kreisfreie Stadt.
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Lärm von Gaststätten, Diskotheken u.
Veranstaltungen: bei der Gemeinde oder
Landratsamt.
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Baulärm: bei Baugenehmigungsbehörden
(Landratsamt, Stadt )
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Nachbarschaftslärm: bei akut: Polizei; sonst:
Rechtsanwalt
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Lärm durch haustechnische Anlagen: beim
Hauseigentümer.
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Lärm am Arbeitsplatz: bei Betriebsbeauftragter,
Gewerbeaufsichtsamt.
Bei diesen Lärmarten ist auch der zivilrechtliche
Weg möglich (Klage beim Amts-/Landgericht)
Bauarbeiten, die länger als 3 Monate dauern,
rechtfertigen eine Mietminderung von
ca. 50 % rückwirkend ab Baubeginn.
Nicht nur die Lautstärke bei Bauarbeiten, sondern
auch die Dauer kann bei der Entscheidung über
Mietminderungen eine Rolle spielen. Ein Mieter,
der in einer Gewerbeumgebung wohnte, musste
Monate lang Lärm erdulden und das öfters bis in
die Nacht hinein. Das rechtfertigt eine
Mietminderung von bis zu 12 Prozent.
Mit diesem Musterschreiben können Sie Ihre
Beschwerde wegen Baulärms zum Ausdruck
bringen.
Dem Bauherrn wird mitgeteilt, dass die Miete
gemindert wird und dass der Bauherr den
Minderungsbetrag dem Vermieter zu ersetzen hat,
wenn die Beschwerde keinen Erfolg haben sollte.
Sie erhalten das Musterschreiben in 3 Formate.
(Word, PDF und ein frei editierbares PDF)
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.
Beschwerde wegen Baulärm
(Musterschreiben- inklusive ein Lärmprotokoll)
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zum Download
Was ist Baulärm?
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