Die Mietbürgschaft
Ansonsten haftet ein Bürge als weiterer Schuldner
für Forderungen aus dem Mietverhältnis zwischen
dem Mieter und dem Vermieter.
Beispiel: Eltern bürgen für ihr Kind.
Endet das Mietverhältnis, für das die
Mietbürgschaft gilt, endet auch die Haftung für den
Bürgen. (Bürgen haften dann bspw. nicht mehr für
Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung)
Sollte sich der Vermieter weigern, einen Mieter aus
dem Mietverhältnis gegen Stellung eines
Nachmieters zu entlassen, muss der Mieter keine
Miete mehr zahlen und die Mietbürgschaft gilt
dann auch nicht mehr. Der Bürge ist dann auch
befreit.
Muster für eine Mietbürgschaft -
Auszug-
Vorlage Mietbürgschaft
Mit dieser Vorlage haben Sie eine Mietbürgschaft.
Es müssen nur noch die Grunddaten angepasst
werden.
Die Mietbürgschaft wird immer häufiger von
Vermietern verlangt. Damit wollen sie sich vor
Ausfällen von Mietzahlungen schützen, falls ein
Mieter nicht mehr zahlungsfähig ist und die Miete
selbst nicht mehr zahlen kann.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Bei einer Mietbürgschaft muss der Bürge für die
Verpflichtungen des Mieters einspringen, wenn der
Mieter seine Pflichten zur Zahlung der Miete nicht
nachkommt. Sie kann aber auch noch für andere
Verpflichtungen aus einem Mietvertrag gelten.
Bei einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft
kann sich der Vermieter sofort an den Bürgen
wenden, wenn der Mieter nicht zahlt. Der
Vermieter muss also nicht erst abwarten, bis sich
ein bestimmter Mietrückstand angestaut hat. Der
Vermieter muss auch nicht erst versuchen, die
Mietschulden über Mahn- und
Vollstreckungsverfahren einzutreiben.
Ein Bürge, kann den Bürgschaftsvertrag erst
kündigen, wenn auch der Vermieter den
Mietvertrag des Mieters kündigen könnte.
(Kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen,
kann auch der Bürge die Mietbürgschaft kündigen.
“Können” heißt in diesem Fall, wenn der Vermieter
einen berechtigten Kündigungsgrund hat. Dann
endet die Bürgschaft auch mit Ablauf der
Kündigungsfrist des Mietvertrages.)
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