Der Vermieter kann wegen Eigenbedarf kündigen,
wenn er die Wohnung für sich selbst,
Haushaltsangehörige oder Familienmitglieder
benötigt. Er muss dem Mieter angeben, welche
Angehörige die Wohnung benötigen und auch warum
die Wohnung benötigt wird.
Es ist strafbar, wenn der Vermieter falsche Auskünfte
darüber gibt, wer die Wohnung von seinen
Verwandten benötigt und Eigenbedarf deswegen nur
vortäuscht.
Die Eigenbedarfskündigung des
Vermieters ist der häufigste Kündigungsgrund im
Mietrecht.
Was ist Eigenbedarf
Eigenbedarf ist, wenn der Vermieter die Wohnung für
sich oder für einen Familienangehörigen benötigt.
Es ist also nicht Voraussetzung, dass der Vermieter
die Wohnung selbst nutzen möchte.
Vorgetäuschter Eigenbedarf ist trotz begründetem
Verdacht oft nur sehr schwer nachzuweisen. Eine
Eigenbedarfskündigung kann auch dann unwirksam
sein, wenn der Vermieter einen weit überhöhten
Wohnraumbedarf geltend macht.
Möglich ist die Kündigung wegen Eigenbedarf bei
Gebrauch für Eltern oder Kinder des Vermieters,
Enkel oder Geschwister, oder eine Person, die für
die persönliche häusliche Pflege benötigt wird.
Für andere Familienangehörige kann eventuell
aber auch Eigenbedarf geltend gemacht werden,
wenn es wegen des Wohnbedarfs nötig ist. Es
können also auch Nichten und Neffen sein.
Kündigung wegen Eigenbedarf
Mit diesem Musterschreiben“ Kündigung wegen
Eigenbedarf” können Sie dem Mieter den
Mietvertrag kündigen.
Sie müssen in der Kündigung aber darlegen,
warum und für wen Sie die Wohnung
benötigen.
Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.
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Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann auch dann
nichtig sein, wenn der vom Vermieter angegebene
Kündigungsgrund schon vor Abschluss des
Mietvertrages vorlag oder vorhersehbar war. (Der
Vermieter wusste, dass seine Tocher nach 3 Jahren
dort einziehen wollte)
Eigenbedarf kann nicht geltend gemacht werden,
wenn der Vermieter die Wohnung nur ab und zu oder
vorübergehend für eine paar Monate nutzen möchte.
Auch bei Kündigung wegen Eigenbedarf gelten die
üblichen Kündigungsfristen. Kündigt der Vermieter,
muss er folgende Kündigungsfristen beachten:
* Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate
* Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate
* Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate.
Auch wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt
ist, kann der Mieter Widerspruch einlegen, wenn die
Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine
Familie eine besondere „soziale Härte" bedeuten
würde.
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