Der Vermieter kann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Haushaltsangehörige oder Familienmitglieder benötigt. Er muss dem Mieter angeben, welche Angehörige die Wohnung benötigen und auch warum die Wohnung benötigt wird. Es ist strafbar, wenn der Vermieter falsche Auskünfte darüber gibt, wer die Wohnung von seinen Verwandten benötigt und Eigenbedarf deswegen nur vortäuscht. Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht.

Was ist Eigenbedarf

Eigenbedarf ist, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder für einen Familienangehörigen benötigt. Es ist also nicht Voraussetzung, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte. Vorgetäuschter Eigenbedarf ist trotz begründetem Verdacht oft nur sehr schwer nachzuweisen. Eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann unwirksam sein, wenn der Vermieter einen weit überhöhten Wohnraumbedarf geltend macht.
Möglich ist die Kündigung wegen Eigenbedarf bei Gebrauch für Eltern oder Kinder des Vermieters, Enkel oder Geschwister, oder eine Person, die für die persönliche häusliche Pflege benötigt wird. Für andere Familienangehörige kann eventuell aber auch Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn es wegen des Wohnbedarfs nötig ist. Es können also auch Nichten und Neffen sein.

Kündigung wegen Eigenbedarf

Mit diesem Musterschreiben“ Kündigung wegen Eigenbedarf” können Sie dem Mieter den Mietvertrag kündigen. Sie müssen in der Kündigung aber darlegen, warum und für wen Sie die Wohnung benötigen. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden) Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.
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Kündigung wegen Eigenbedarf,  Musterschreiben
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann auch dann nichtig sein, wenn der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund schon vor Abschluss des Mietvertrages vorlag oder vorhersehbar war. (Der Vermieter wusste, dass seine Tocher nach 3 Jahren dort einziehen wollte) Eigenbedarf kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Vermieter die Wohnung nur ab und zu oder vorübergehend für eine paar Monate nutzen möchte. Auch bei Kündigung wegen Eigenbedarf gelten die üblichen Kündigungsfristen. Kündigt der Vermieter, muss er folgende Kündigungsfristen beachten: * Bis fünf Jahre Mietdauer drei Monate * Bis acht Jahre Mietdauer sechs Monate * Nach acht Jahren Mietdauer neun Monate. Auch wenn eine Eigenbedarfskündigung berechtigt ist, kann der Mieter Widerspruch einlegen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn oder seine Familie eine besondere „soziale Härte" bedeuten würde.
Bild, Büro AMK Rechtsportal
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Der Vermieter kann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, Haushaltsangehörige oder Familienmitglieder benötigt. Er muss dem Mieter angeben, welche Angehörige die Wohnung benötigen und auch warum die Wohnung benötigt wird. Es ist strafbar, wenn der Vermieter falsche Auskünfte darüber gibt, wer die Wohnung von seinen Verwandten benötigt und Eigenbedarf deswegen nur vortäuscht. Die Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht.

Was ist Eigenbedarf

Eigenbedarf ist, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder für einen Familienangehörigen benötigt. Es ist also nicht Voraussetzung, dass der Vermieter die Wohnung selbst nutzen möchte. Vorgetäuschter Eigenbedarf ist trotz begründetem Verdacht oft nur sehr schwer nachzuweisen. Eine Eigenbedarfskündigung kann auch dann unwirksam sein, wenn der Vermieter einen weit überhöhten Wohnraumbedarf geltend macht.
Möglich ist die Kündigung wegen Eigenbedarf bei Gebrauch für Eltern oder Kinder des Vermieters, Enkel oder Geschwister, oder eine Person, die für die persönliche häusliche Pflege benötigt wird. Für andere Familienangehörige kann eventuell aber auch Eigenbedarf geltend gemacht werden, wenn es wegen des Wohnbedarfs nötig ist. Es können also auch Nichten und Neffen sein.

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