Ist im Mietvertrag vereinbart, dass Hunde in
der Mietwohnung nur mit Zustimmung des
Vermieters angeschafft werden dürfen, steht
es dem Vermieter frei, ob er die Zustimmung
zur Hundehaltung gibt.
Er war darf aber nicht willkürlich entscheiden. Also
ohne triftigen Grund ablehnen.
Kampfhunde (auch kleine Rassen) dürfen in einer
Mietwohnung nur in Ausnahmefällen gehalten
werden. Nämlich dann, wenn durch sie keine
Gefahr für die Nachbarn ausgeht.
Steht in einem Formularmietvertrag eine Vorschrift
über die Tierhaltung, dann handelt es sich um einen
vertraglichen Erlaubnisvorbehalt, der Mieter muss
vor der Anschaffung eines Tieres die Erlaubnis
seines Vermieters einholen.
Der Vermieter kann auch nicht verbieten, dass
Besucher des Mieters einen Hund in die
Mietwohnung mitbringen.
Wenn alle Nachbarn im Haus mit der Haltung
eines Hundes einverstanden sind, kann der
Vermieter die Haltung eines Hundes nicht mehr
verbieten.
Duldung Tierhaltung
Von einer Erlaubnis des Vermieters zur
Hundehaltung kann man ausgehen, wenn
der Vermieter bereits längere Zeit einen
Hund geduldet hat.
Ohne nachvollziehbaren Grund kann er die
Abschaffung des Tieres dann nicht mehr
verlangen. Das gilt sogar dann, wenn im
Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine
Erlaubnis jederzeit zurücknehmen kann.
Artgerechte Reaktionen eines Hundes
sind:
•
kurzes Bellen bei Besuch,
•
längeres Bellen bei fremden Personen,
•
heftiges Begrüßen von Herrchen,
•
Reaktionen auf vorbeistreunende Katzen.
Wegen dieser Reaktionen darf die Abschaffung
eines Hundes also nicht verlangt werden.
Yorkshireterrier sind wie Kleintiere immer
erlaubt, egal was im Mietvertrag steht.
Grund ist, dass sie andere Mieter
erfahrungsgemäß nicht belästigen.
Mit diesem Schreiben bitten Sie Ihren Vermieter um
Erlaubnis zur Hundehaltung.
Das ist auch möglich, wenn im Mietvertrag von
vornherein die Hundehaltung verboten ist.
Haben Sie schon einen Hund, sollten Sie die
Erlaubnis auch nachträglich einholen.
Sie erhalten das Musterschreiben im Word und im
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Es sind auch wichtige Hinweise enthalten.
Die Erlaubnis zur Hundehaltung
vom Vermieter muss ein Mieter
einholen.
Wenn schon mehrere Familien in einem
Mehrfamilienhaus einen Hund haben, kann der
Vermieter nicht weiteren Mietern einfach und
willkürlich die Haltung eines Hundes verbieten.
Ein neuer Mieter kann somit vom Vermieter
verlangen, wenn nicht wichtige Gründe dagegen
sprechen, die Erlaubnis zur Tierhaltung zu
bekommen. Hier geht es um die Gleichbehandlung
von unterschiedlichen Mietern.
Bitte um Erlaubnis zur
Hundehaltung
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