Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach
Erhalt des Steuerbescheids eingelegt werden.
Zusammen veranlagte Ehepartner erhalten einen
gemeinsamen Einkommensteuerbescheid, der die
beiden Steuerbescheide der Ehepartner
zusammenfasst. Ehepartner sollten gegen den
gemeinsamen Steuerbescheid auch gemeinsam
Einspruch einlegen.
Über den Einspruch entscheidet die
Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen
hat. Bei einem Wohnsitzwechsel des
Einspruchsführers entscheidet ggf. die nunmehr
zuständige Behörde.
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