Die Mietkaution ist wie die Mietbürgschaft eine
Sicherheitsleistung für den Vermieters falls der
Mieter seiner Mietzahlung nicht nachkommt. Sie
darf nur verlangt werden, wenn sie vertraglich
vereinbart ist. Der Anspruch des Mieters auf
Rückzahlung der Kaution entsteht frühestens
dann, wenn der Mieter die Wohnung wieder an
den Vermieter übergeben hat.
Mit diesem Schreiben teilt der Vermieter dem
Mieter mit, dass er die Mietkaution vorläufig
einbehalten wird.
Und das so lange, bis Schäden repariert, fällige
Schönheitsreparaturen durchgeführt sind oder
eben weil die Nebenkostenabrechnung noch
aussteht.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus,
kann der Vermieter einen angemessenen
Betrag der Mietkation zurückhalten, wenn zu
erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen
muss.
Den Restbetrag muss der Vermieter sofort
auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen
bestehen. Ob eine Nachzahlung zu erwarten ist,
ergibt sich aus den Nebenkosten/Abrechnungen
der letzten Jahre.
Ist das Mietverhältnis beendet und alle
Forderungen bezahlt, muss der Vermieter nicht nur
die Mietkaution, sondern auch die Zinsen
auszahlen. Eine genaue Frist zur Rückgabe der
Mietkaution gibt es gesetzlich nicht. Der Vermieter
muss das Geld aber so schnell wie möglich nach
Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen.
Die Mietkaution muss der
Vermieter sofort an den Mieter
auszahlen, wenn die Wohnung
ordnungsgemäß übergeben
worden ist.
Preis gesamt: 3,
30
€
+
sofort zum Download
23,60 € nur 14,30 €
Produktempfehlung
im Sonderangebot bis
Musterschreiben- über Zurückhaltung
der Mietkaution