Die Mietkaution ist wie die Mietbürgschaft eine Sicherheitsleistung für den Vermieters falls der Mieter seiner Mietzahlung nicht nachkommt. Sie darf nur verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution entsteht frühestens dann, wenn der Mieter die Wohnung wieder an den Vermieter übergeben hat.

Musterschreiben- über Zurückhaltung der Mietkaution

Mit diesem Schreiben teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er die Mietkaution vorläufig einbehalten wird. Und das so lange, bis Schäden repariert, fällige Schönheitsreparaturen durchgeführt sind oder eben weil die Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag der Mietkation zurückhalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss. Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen bestehen. Ob eine Nachzahlung zu erwarten ist, ergibt sich aus den Nebenkosten/Abrechnungen der letzten Jahre. Ist das Mietverhältnis beendet und alle Forderungen bezahlt, muss der Vermieter nicht nur die Mietkaution, sondern auch die Zinsen auszahlen. Eine genaue Frist zur Rückgabe der Mietkaution gibt es gesetzlich nicht. Der Vermieter muss das Geld aber so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen.

Die Mietkaution muss der Vermieter sofort an den Mieter auszahlen, wenn die

Wohnung ordnungsgemäß übergeben worden ist.

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Musterschreiben über Zurückhaltung der Mietkaution Bild, Büro AMK Rechtsportal
23,60 € nur 14,30
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Die Mietkaution ist wie die Mietbürgschaft eine Sicherheitsleistung für den Vermieters falls der Mieter seiner Mietzahlung nicht nachkommt. Sie darf nur verlangt werden, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution entsteht frühestens dann, wenn der Mieter die Wohnung wieder an den Vermieter übergeben hat.
Mit diesem Schreiben teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er die Mietkaution vorläufig einbehalten wird. Und das so lange, bis Schäden repariert, fällige Schönheitsreparaturen durchgeführt sind oder eben weil die Nebenkostenabrechnung noch aussteht. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Steht die Nebenkostenabrechnung noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag der Mietkation zurückhalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss. Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen bestehen. Ob eine Nachzahlung zu erwarten ist, ergibt sich aus den Nebenkosten/Abrechnungen der letzten Jahre. Ist das Mietverhältnis beendet und alle Forderungen bezahlt, muss der Vermieter nicht nur die Mietkaution, sondern auch die Zinsen auszahlen. Eine genaue Frist zur Rückgabe der Mietkaution gibt es gesetzlich nicht. Der Vermieter muss das Geld aber so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnisses auszahlen.

Die Mietkaution muss der

Vermieter sofort an den Mieter

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der Mietkaution

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