Kosten- Mahnbescheid
Ohne Rechtsanwalt sind mindestens 32 Euro
zu zahlen, egal wie hoch die Forderung ist. Wer
einen Rechtsanwalt beauftragt, der das
Mahnverfahren durchführen soll, muss dessen
Kosten noch hinzurechnen.
Forderung Gerichtsgebühr
500
32,00 50.000
273,00
1.000
32,00 65.000
333,00
1.500
35,50 80.000
393,00
2.000
44,50 95.000
453,00
3.000
54,00 110.000
513,00
4.000
63,50 125.000
573,00
5.000
73,00 140.000
633,00
6.000
82,50 155.000
693,00
7.000
92,00
170.000
753,00
8.000
101,50
185.000
813,00
9.000
111,00
200.000
873,00
10.000
120,50
230.000
962,50
13.000
133,50
260.000
1.052,00
16.000
146,50
290.000
1.141,50
19.000
172,50
320.000
1.231,00
350.000
1.320,50
22.000
185,50
380.000
1.410,00
25.000
203,00
410.000
1,499,50
30.000
220,50
440.000
1.589,00
40.000
238,00
470.000
1.678,50
45.000
255,50
500.000
1.768,00
Kosten Mahnverfahren
Die Verfahrenskosten sind unterteilt in
1. Gerichtskosten
2. Auslagen des Antragstellers (Porto,
Adressenermittlung usw.)
3. Gebühr des Prozessbevollmächtigten
(Rechtsanwalt), inkl. Auslagen und
Mehrwertsteuer.
Damit das Amtsgericht den Mahnbescheid erlässt,
ist es erforderlich, damit zuvor ein
Kostenvorschuss in Form der Gerichtsgebühren
entrichtet wurde.
Der Gläubiger muss die Gebühren vorstrecken.
Diese richten sich nach dem Streitwert (§ 11
Absatz 2 des Gerichtskostengesetzes, GKG),
nach der Höhe der geltend gemachten Forderung.
Der Mahnbescheid wird also nur bearbeitet, wenn
ein Kostenvorschuss gezahlt wird.
Im Mahnverfahren fällt immer nur eine halbe
Gebühr an, jedoch mindestens 32 Euro.
Trotzdem ergibt sich daraus ein Kostenvorteil
gegenüber der normalen Klage.
Bei Gericht können für den Vorschuss
Kostenmarken erworben werden, die dann auf den
schriftlichen Mahnantrag aufgeklebt werden.
Rechtsanwälte haben einen Kostenstempler, mit
dem die Kosten aufgestempelt werden können. Im
maschinellen Verfahren wird die Gebühr erst
hinterher mit Erlass des Mahnbescheides
entrichtet.
Die Kosten für den Erlass des Mahnbescheids -
Gerichtsgebühren, Bearbeitungs-, Kontoführungs-
und eventuell Anwaltskosten - werden in den
Mahnbescheid aufgenommen und sind vom
Schuldner zu ersetzen, weil diese notwendig sind,
um die Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Kosten für das Erwirken eines gerichtlichen
Mahnbescheides und der Zwangsvollstreckung
Berechnung der Gerichtskosten
Die Gebühren, die das Amtsgericht für den Erlass
eines gerichtlichen Mahnbescheides verlangt,
richten sich nach der Höhe der Forderungssumme.
Für die Erwirkung eines Mahnbescheids wird eine
halbe Gerichtsgebühr fällig.
Gebühren für den Vollstreckungsbescheid
Folgt auf den Mahnbescheid ein
Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch
nach Erlass des Mahnbescheides seiner
Zahlungsverpflichtung immer noch nicht
nachgekommen ist, wird für den Erlass des
Vollstreckungsbescheides keine weitere
Gerichtsgebühr erhoben.
Kosten für Gerichtsverfahren
Legt der Schuldner Widerspruch gegen einen der
Bescheide ein, geht das Verfahren in ein
Gerichtsverfahren über, für das die fünffache
Gebühr der entsprechend der Tabelle entrichteten
Gebühr für den Mahnbescheid fällig wird.
Das Gericht erlässt einen Bescheid erst, wenn die
Gebühren bei Gericht eingezahlt worden sind, das
kann durch den Kauf von Kostenmarken beim
Amtsgericht oder durch Überweisung der
Gebühren nach Erhalt der Gebührenrechnung des
Gerichts geschehen. Bei Einschaltung eines
Rechtsanwaltes kann auch dieser die Gebühren
vorstrecken, die Gebühren werden dann vom
Konto des Rechtsanwaltes per Lastschrift
abgebucht.
Zahlung durch Schuldner
Die gesamten für den Mahnbescheid fälligen
Gerichtskosten werden auf dem Bescheid der
Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie
andere Verzugsschäden und sind damit
zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu
begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt
der Schuldner aufgrund des Mahnbescheides,
erhält der Gläubiger die Gerichtskosten in voller
Höhe vom Schuldner erstattet!
Ein Kunde hat gegen die Mahnkosten seines
Stromversorgers geklagt und bekam auch Recht.
Eine Mahnkostenpauschale von fünf Euro ist zu
hoch. Unternehmen dürfen säumigen Kunden
keine überhöhten Mahnkosten in Rechnung
stellen. Ein Unternehmen kann sich Material- und
Versandkosten ersetzen lassen, Personal- und IT-
Kosten dagegen nicht. Landgerichts Frankenthal
statt: 14,80 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)