Mängel dem Vermieter melden
Mängel muss der Vermieter beseitigen. Der Mieter
muss den Vermieter informieren, dass Mängel
vorliegen und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen.
Also eine Mängelanzeige an den Vermieter stellen.
Erst dann kann der Mieter eventuell die Miete
mindern. Er kann die Miete mindern d. h. weniger
Miete zahlen, solange der Mangel nicht beseitigt
wurde.
Um einen Mangel handelt es sich, wenn der Mieter
die Wohnung nicht nutzen kann, wie er es
normalerweise erwarten darf.
Nicht nur Fehler, die die Mietwohnung selber
betreffen, berechtigen zur Mietminderung. Auch
Störungen von "außen" können Wohnungsmängel
sein. Auch Lärm aus einer Diskothek oder von
einer Baustelle. Ob der Vermieter für den Mangel
verantwortlich ist, spielt keine Rolle wenn es um
das Recht auf Mietminderung geht.
Entscheidend ist allein, dass ein Mangel
vorliegt und der Mieter diesen Mangel nicht
selbst verschuldet hat.
Musterschreiben Mängelanzeige an
Vermieter (Auszug)
Mietwohnung Objekt ......., ...........
Sehr geehrter Herr ............... in der von mir
gemieteten Wohnung sind folgende Mängel
aufgetreten:
(konkrete Beschreibung der Mängel)
Diese Mängel bestehen seit dem (Datum) . Die
durch diese Mängel eingetretene Minderung.....
Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter
mitteilen, dass die Wohnung Mängel aufweist.
Sie bitten ihn, diese Mängel innerhalb einer Frist
zu beseitigen mit gleichzeitiger Ankündigung einer
Mietminderung, wenn er dem nicht nachkommt
oder nachkommen kann.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
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(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Musterschreiben/
Mängelanzeige an
Vermieter
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