Vermieter dürfen Wohnungsmieten bis zum
höchstmöglichen Betrag im Mietspiegel
erhöhen. Fordern Vermieter darüber
hinausgehende Mieterhöhungen, wird dadurch
aber nicht die gesamte Forderung ungültig,
sondern nur der über den Mietspiegel
hinausreichende Betrag.
Der Vermieter muss eine Mieterhöhung
begründen. Er muss darlegen können, dass die
geforderte Miete die ortsübliche Miete für
vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt. Ein
Hinweis auf den Mietspiegel und wo der Mieter
diesen einsehen kann, ist ausreichend. Es ist für
den Mieter zumutbar, sich selbst Auskunft über
den aktuellen Mietspiegel zu verschaffen. Auch,
wenn Städte und Gemeinden für den Mietspiegel
eine geringe Gebühr verlangen.
Musterschreiben für eine Mieterhöhung mit Bezug
auf den Mietspiegel (Auszug)
Mieterhöhung - Mietspiegel Mieterhöhung
Seit ........................ - also seit ....... Jahren / .....
Monaten - bezahlen Sie einen Mietzins in Höhe
von monatlich .......... Euro zuzüglich Nebenkosten.
Die gemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von
.........qm. Daraus ergibt sich eine Quadratmeter-
Miete von monatlich ....... Euro/qm. Der Mietpreis
entspricht nicht
mehr..........................................................
2 Seiten
Mit diesem Musterschreiben teilt der Vermieter dem
Mieter mit, dass er die Miete erhöhen wird und
beruft sich dabei auf den örtlichen Mietspiegel.
Die Mieterhöhung zur Anpassung
an den Mietspiegel ist zulässig, muss aber auch so
begründet werden.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Preis gesamt: 3,
90
€
+
sofort zum Download
23,60 € nur 14,30 €
Produktempfehlung
im Sonderangebot bis
Mieterhöhung -Anpassung
Mietspiegel-