Vermieter dürfen Wohnungsmieten bis zum höchstmöglichen Betrag im Mietspiegel erhöhen. Fordern Vermieter darüber hinausgehende Mieterhöhungen, wird dadurch aber nicht die gesamte Forderung ungültig, sondern nur der über den Mietspiegel hinausreichende Betrag. Der Vermieter muss eine Mieterhöhung begründen. Er muss darlegen können, dass die geforderte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt. Ein Hinweis auf den Mietspiegel und wo der Mieter diesen einsehen kann, ist ausreichend. Es ist für den Mieter zumutbar, sich selbst Auskunft über den aktuellen Mietspiegel zu verschaffen. Auch, wenn Städte und Gemeinden für den Mietspiegel eine geringe Gebühr verlangen. Musterschreiben für eine Mieterhöhung mit Bezug auf den Mietspiegel (Auszug)

Mieterhöhung - Mietspiegel Mieterhöhung

Seit ........................ - also seit ....... Jahren / ..... Monaten - bezahlen Sie einen Mietzins in Höhe von monatlich .......... Euro zuzüglich Nebenkosten. Die gemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von .........qm. Daraus ergibt sich eine Quadratmeter-Miete von monatlich ....... Euro/qm. Der Mietpreis entspricht nicht mehr..........................................................

Mieterhöhung -Anpassung Mietspiegel-

2 Seiten
Mit diesem Musterschreiben teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er die Miete erhöhen wird und beruft sich dabei auf den örtlichen Mietspiegel. Die Mieterhöhung zur Anpassung an den Mietspiegel ist zulässig, muss aber auch so begründet werden. Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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Vermieter dürfen Wohnungsmieten bis zum höchstmöglichen Betrag im Mietspiegel erhöhen. Fordern Vermieter darüber hinausgehende Mieterhöhungen, wird dadurch aber nicht die gesamte Forderung ungültig, sondern nur der über den Mietspiegel hinausreichende Betrag. Der Vermieter muss eine Mieterhöhung begründen. Er muss darlegen können, dass die geforderte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt. Ein Hinweis auf den Mietspiegel und wo der Mieter diesen einsehen kann, ist ausreichend. Es ist für den Mieter zumutbar, sich selbst Auskunft über den aktuellen Mietspiegel zu verschaffen. Auch, wenn Städte und Gemeinden für den Mietspiegel eine geringe Gebühr verlangen. Musterschreiben für eine Mieterhöhung mit Bezug auf den Mietspiegel (Auszug)

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