Auch wenn der Vermieter für eine Lärmbelästigung
nicht verantwortlich ist, hat der Mieter das Recht,
auf Mietminderung, wenn er durch Lärm belästigt
wird und ein „normales Wohnen“ nicht möglich ist.
Und das ist zum Beispiel bei Lärmbelästigung
durch Nachbarn der Fall.
Nicht einmal und auch nicht mehrmals im Jahr darf
in einem Mehrfamilienhaus laut gefeiert werden.
Das bedeutet aber nicht, dass im Haus gar nicht
nicht gefeiert werden darf. Es muss aber Rücksicht
auf die Nachbarn genommen werden, Gerade ab
22.00 Uhr.
Feiern kann also nicht verboten werden. Aber die
Ruhezeiten müssen immer eingehalten werden.
Urteile zu Mietminderung
wegen Lärmbelästigung
Der Mieter kann vom Vermieter erwarten, dass er
gegen einen Nachbarn vorgeht, von dem unter
Verstoß gegen die Hausordnung regelmäßig eine
nicht unerhebliche Lärmbelästigung ausgeht.
Die Musik sollte Zimmerlautstärke haben und die
Fenster geschlossen sein bei einer Feier:
•
50 % Lärmbelästigung (erheblicher
Gaststättenlärm bis 1.00 Uhr nachts)
•
37 % Lärmbelästigung (erheblicher Lärm durch
einen Nachbarn)
•
Lärm durch angrenzenden Kindergarten: 15%
Lärmbelästigung (erhebliche) durch Gaststätte
bis 1 Uhr nachts: 37%
•
Lärmbelästigung (extrem) durch Bauarbeiten:
60%
•
Lärmbelästigung (häufige) durch Mitmieter mit
Störung der Nachtruhe: 10-50%
•
Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im Haus:
20-30%
•
Lärmbelästigung durch Mitmieter: 10%
•
Wird der Mieter durch das laute Musik hören
einer Wohngemeinschaft im Haus erheblich
gestört, hat er das Recht auf Mietminderung um
50%.
Mit diesem Musterschreiben richten Sie Ihre
Beschwerde, wegen Lärmbelästigung durch
Nachbarn, an den Vermieter.
Sie teilen ihm mit, dass Sie die Miete mindern
werden, wenn er nicht für Abhilfe sorgen kann
oder will.
Zu empfehlen ist, ein Lärmprotokoll beizulegen.
Das Formular übermitteln wir Ihnen im Word und
im PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Das Formular enthält auch Tipps und Hinweise.
Mietminderung - wegen
Lärmbelästigung durch Nachbarn -
Preis gesamt: 3,
30
€
+
zum Download
Kündigung wegen Lärm -Mustersschreiben-
Ein Vermieter kann den lärmverursachenden
Mieter fristlos kündigen, ohne ihn vorher
abzumahnen.
60 % Lärmbelästigung (Bauarbeiten)
(Umfangreiche Bauarbeiten über einen Zeitraum
von mindestens 3 Monaten rechtfertigen eine
Minderung der Nettokaltmiete in Höhe von ca. 50
%.
Belästigung durch Fluglärm:
Wird der Mieter durch Fluglärm übermäßig
gestört, weil die Fenster nicht isoliert sind, ist eine
10%-ige Mietminderung möglich
Straßenlärm:
Liegt die Wohnung in der Innenstadt, so muss der
Mieter den damit verbundenen, typischen Lärm
akzeptieren
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