Für die Aufnahme eines
Lebenspartners in eine
Mietwohnung braucht der
Mieter die Erlaubnis des
Vermieters.
Der Vermieter kann dem Mieter kündigen, wenn
der Mieter die Wohnung komplett und dauerhaft
einem Familienangehörigen überlässt ohne, dass
er sich die Erlaubnis eingeholt hat.
Ziehen zwei Personen einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft in eine Wohnung, dann ist
trotzdem nur derjenige Mieter, der den Mietvertrag
unterschreibt.
Wurde dem Lebenspartner (Mieter) gekündigt,
dann hat der nichteheliche Lebenspartner bei
einer Kündigung, aber das Recht, die Fortsetzung
des Mietverhältnisses zu verlangen.
Bittet ein Mieter den Vermieter um Erlaubnis, den
Lebenspartner in Mietvertrag aufzunehmen und
der Vermieter stimmt dem zu, muss damit
gerechnet werden, dass auch die Nebenkosten
erhöht werden. Das ist dann der Fall, wenn die
Nebenkosten nach Personenzahl aufgeteilt
werden.
Mit diesem Schreiben bittet der Mieter den
Vermieter darum, seinen Lebenspartner mit in den
Mietvertrag aufzunehmen.
Nur in Ausnahmefällen kann der Vermieter das
verweigern.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
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Bitte Aufnahme
Lebenspartner in
Mietvertrag