Produktinformation:
Ein Berechnungsprogramm, mit welchem Sie
automatisch die Nebenkostenabrechnung
(Betriebskostenabrechnung) erstellen können.
Wahlweise nach Personenzahl oder Wohnfläche.
Ebenso können Sie die Heizkostenabrechnung
damit erstellen. Die fertige
Nebenkostenabrechnung/en kann ausgedruckt und
dem/die Mieter übermittelt werden.
Vorteile: Leichte Handhabung. Berechnet die
Vorauszahlungen neu und gibt an, welcher Betrag
nachgezahlt oder zurückerstattet wird. Leerstände
werden berücksichtigt und auch unterschiedliche
Abrechnungszeiträume.
Möglich ist es auch, dass Nebenkosten für eine
Mietpartei nach Personen und nach Wohnfläche
berechnet werden können. Zum Beispiel:
Müllabfuhr nach Personenzahl aber Grundsteuer
nach Wohnfläche. Das führt zu einer gerechteren
Abrechnung für alle Mieter.
Progamm/ Nebenkostenabrechnung erstellen
Nebenkosten sind die Kosten, die dem Eigentümer
durch das Eigentum am Grundstück oder durch
den Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude,
Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks
regelmäßig entstehen. Davon sind Nebenkosten
auf den Mieter umlegbar und andere Posten aber
nicht. Einige Kosten müssen die Vermieter
(Eigentümer) selber tragen.
Nicht zu den Nebenkosten gehören und dürfen
auch nicht auf Mieter abgewälzt werden:
1. Verwaltungskosten des Gebäudes.
2. Instandhaltungskosten und
Instandsetzungskosten.
Umlegbare Nebenkosten sind:
Nebenkosten sind:
1. die öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu
gehört auch die Grundsteuer;
2. Wasserversorgung,
3. Entwässerung
4. die Kosten der Heizungsanlage
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung
spätestens zwölf Monate nach Ende des
Abrechnungszeitraums zuschicken. Der
Abrechnungszeitraum muss immer ein Jahr
betragen. Das muss aber nicht immer von Januar
bis Dezember sein. Der Vermieter kann auch
andere Abrechnungszeiträume wählen, etwa vom
1. Juli bis 30. Juni. Ein längerer Zeitraum ist nicht
zulässig.
Nach Ablauf der zwölf Monate kann er keine
Nachforderungen mehr stellen und bleibt
möglicherweise auf einen Teil der Kosten sitzen,
die er bereits gezahlt hat. Andererseits ist der
Vermieter auch nach Fristablauf nicht von der
Pflicht befreit, eine Nebenkostenabrechnung zu
erstellen. Der Mieter hat auch nach Ablauf der Frist
ein Recht auf eine korrekte
Nebenkostenabrechnung. Hat der Mieter zuviel
vorausgezahlt, kann er sein Guthaben einklagen
und verlangen, dass die Vorauszahlungen
angepasst werden.
Der Vermieter muss auf die Zwölf-Monats-Frist
für die Nebenkostenabrechnung nicht achten,
wenn er die Verspätung nicht verschuldet hat.
Hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung
zwölf Monate nach Ablauf des
Abrechnungszeitraums noch nicht bekommen,
beginnt die Ausschlussfrist. Das bedeutet, der
Vermieter kann nichts mehr nachfordern.
Wenn ein Mieter nicht mit der Abrechnung
einverstanden ist, kann er Einzelbelege beim
Vermieter anfordern. Diese muss der Vermieter
aber nicht kostenlos zusenden, sondern kann Geld
für die Kopien verlangen.
Die Nebenkostenabrechnung wird vom Vermieter
einmal jährlich erbracht. Mit Hilfe unseres
Programmes kann die Nebenkostenabrechnung
leicht erstellt werden. Es werden alle verteilbaren
Kosten mit den auf den jeweiligen Mieter
entfallenen Beträgen aufgeschlüsselt. Wenn die
über die monatlichen
Nebenkostenvorauszahlungen geleisteten Beträge
über den tatsächlich angefallenen Kosten liegen,
erfolgt eine Rückerstattung der zu hohen
Nebenkosten. Wenn die tatsächlich angefallenen
Kosten jedoch über den Vorauszahlungen liegen,
wird eine Nachzahlung für den Mieter fällig. Die
Nebenkosten können wahlweise nach
Personenzahl oder Wohnfläche abgerechnet
werden.
Der Mieter darf übrigens immer die
Heizkostenabrechnung um 15 Prozent reduzieren,
wenn Heizung und Warmwasser nicht nach
Verbrauch abgerechnet wurden. Denn Heizkosten
müssen immer zu mindestens 50 Prozent nach
Verbrauch abgerechnet werden....Das Programm
berücksichtigt das, bei der
Nebenkostenabrechnung.
Das Besondere an unserem Programm ist, dass
alle Nebenkosten innerhalb einer Mietpartei auch
gemischt nach Personenzahl und Wohnfläche
abgerechnet werden können. Es müssen nicht alle
Posten nach Wohnfläche oder alle Posten nach
Personen berechnet werden.
Das kann vorteilhaft sein bei verbauchsabhänige
Kosten. Zum Beispiel Müllabführ oder
Wasserkosten. Mehr Personen verbrauchen mehr
Müll und mehr Wasser. Eine Anrechnung nach
Personenzahl kann dann gerechter sein. Bei
Grundsteuer und anderen verbauchsunabhängigen
Nebenkosten spielt die Personenzahlt keine Rolle.
Dann ist eine Abrechnung nach Wohnfläche
gerechter für alle Mietparteien. Und so erstellt
unser Programm auch die
Nebenkostenabrechnung. Je nach Auswahl des
Vermieters oder Eigentümers. Kostenlos zum
Nebenkostenabrechnungs- programm gibt es auf
Wunsch jedes Jahr ein Download. Sie erhalten
also jedes Jahr kostenlos eine aktuelle Version,
wenn das Programm einmal gekauft wurde.
Die Nebenkostenabrechnung muss für den
Mieter kostenlos sein. Der Vermieter darf dafür
nichts berechnen.
Sollen Nebenkosten neu hinzukommen, muss der
Mietvertrag geändert werden. Denn das geht nur
im Einverständnis mit dem Mieter. Bankgebühren,
Beiträge zur Rechtsschutz- und
Mietausfallversicherung oder Verwaltungskosten
dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. In
unserem Programm können weitere Posten
hinzugefügt werden, die in der
Nebenkostenabrechnung
berechnet werden soll.
Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung
so erstellen, dass ein durchschnittlich gebildeter,
juristisch nicht geschulter Mieter die Abrechnung
gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann.
Der Verteilerschlüssel muss angegeben sein. Es
muss also erkennbar sein, ob nach Personenzahl
oder nach Wohnfläche abgerechnet wurde. Das
Nebenkostenabrechnungs- Programm kann
natürlich nicht festlegen, welche Nebenkosten
abgerechnet werden dürfen. Hier müssen sich
Vermieter informieren. Das ist kostenlos möglich.
Das Programm zur Nebenkostenabrechnung
beinhaltet schon alle Nebenkosten die auf den
Mieter umgelegt werden dürfen. Falls Kosten
hinzugefügt werden, muss jeder Vermieter oder
Eigentümer selbst prüfen, welche Posten umlegbar
sind. Festgeschrieben sind die umlegbaren
Nebenkosten in der Betriebskostenverordnung.
Dort sind alle diejenigen aufgeführt, die
abgerechnet werden dürfen.
Es gibt verschiedene Programme, mit denen die
Nebenkostenabrechnung erstellt werden kann.
Manche sind kostenlos und manchen kosten Geld.
Es kommt beim Kauf immer darauf an, für wie viele
Mietparteien und wie umfangreich es sein soll.
Zu unterscheiden ist auch, ob ein Vermieter mit
dem Programm die Nebenkostenabrechnung für
ein oder mehrere Mietparteien erstellen will oder ob
es ein Hausverwalter machen möchte. Denn die
Hausverwaltung rechnet meist auch für
Eigentumswohnungen ab und dabei kommen noch
andere Posten hinzu. Wie zum Beispiel
Verwaltungskosten oder Rücklagen.
1.
Es werden die Gesamtnebenkosten des
Hauses eingetragen. Nebenkosten können
hinzugefügt werden, falls diese nicht aufgelistet
sind. Wenn die Heizkosten nicht separat
abgerechnet werden, können auch hier
Gesamtkosten eingetragen werden.
2.
Dann werden die einzelnen Mietparteien
hinzugefügt. Mit Name, Wohnfläche oder
Personenzahl. Ebenso werden die monatlichen
Vorauszahlungen eingetragen. Bis zu 20
Mietparteien sind eintragbar und es kann nach
Bedarf auch erweitert werden.
3.
Soll auch die Heizkostenabrechnung erstellt
werden, kann man dann zwischen Heizöl und
Heizgas wählen.
4.
Beim Heizöl wird der Gesamtverbrauch
ermittelt. Das geschieht durch das Eintragen
vom Anfangsbestand, Zukauf und Endbestand.
Zusatzkosten für Wartung und Messungen
können berücksichtigt werden. Auch die
Warmwasserkosten können mit diesem
Berechnungsprogramm errechnet werden. Der
Verteilerschlüssel muss eingetragen werden.
Denn Heiz- und Warmwasserkosten müssen zu
mindestens 50% nach Verbrauch berechnet
werden.
5.
Beim Heizgas wird ebenfalls zuerst der
Gesamtverbrauch eingetragen. Der Grundpreis
für Gas, Zählerstände und der
Berechnungsfaktor.
Dann wird automatisch die
Gesamtnebenkostenabrechnung und auch die
einzelne Nebenkostenabrechnung erstellt. Alle
Mietparteien sind aufgelistet. Bei jeder
Mietpartei ist ersichtlich, wie hoch der Anteil an
den gesamten Nebenkosten ist, wie viel
Vorauszahlungen geleistet wurden und ob
Nebenkosten nachgezahlt werden müssen.
6.
Von der Gesamtabrechnung kann jede einzelne
Abrechnung eingesehen werden. Das
Berechnungsprogramm ermöglicht das.
7.
Jede einzelne Nebenkostenabrechnung einer
einzelnen Mietpartei kann gespeichert und auch
ausgedruckt werden.
(Art.-Nr.2654822)
Nebenkostenabrechnung/ Programm
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für zurückliegende und für Folgejahre
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Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen
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