Die Nebenverdienstbescheinigung wird bei
einem geringfügig Beschäftigten Arbeitslosen
durch den Arbeitgeber ausgestellt. Die
Bescheinigung ist durch den Arbeitslosen
regelmäßig bis zum 15. des Folgemonats bei
der Arbeitsagentur vorzulegen.
Für Familienhelfer ist dann auch die Familie
der Arbeitgeber.
Dieses Formular muss vom Arbeitgeber ausgefüllt
werden. Der AG ist die Familie.
Die Bescheinigung für den Nebenverdienst mus
der Arbeitsagentur vorgelegt werden.
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