Personalabteilungen wollen den Überblick haben,
wenn es darum geht bei Bewerbungen, die
einzelnen Berwerber vegleichen zu können.
Aber auch die Lohnbuchhaltung benötigt die Daten
aus dem Personalfragebogen.
Damit kann eine Personalakte angelegt werden.
Der Personalfragebogen ist ein Instrument der
Personalplanung. Er soll dem Arbeitgeber die
Auswahl unter den Bewerbern erleichtern.
Personalfragebogen bedürfen gemäß § 94
BetrVG ausdrücklich der Zustimmung des
Betriebsrats.
Die Frage nach der Schwangerschaft ist
unzulässig. Auch im Einstellungsverfahren besteht
keine Pflicht zur Offenbarung der Schwangerschaft.
Fragen nach der Gewerkschafts- oder
Parteizugehörigkeit sind ebenfalls nicht erlaubt.
Fragen zu persönlichen Verhältnissen, wie z.B.
Personalien, Familienstand und Wohnort sind
zulässig. Das gleiche trifft auf Fragen nach
beruflichem Werdegang, Qualifikationen,
Zeugnissen und dergleichen zu, die
uneingeschränkt gestellt werden dürfen.
Nach dem Bestehen von Vorstrafen darf gefragt
werden, soweit ein enger sachlicher
Zusammenhang mit der auszuübenden Tätigkeit
besteht, z.B. Frage an einen Kassierer wegen
Eigentums- oder Vermögensdelikten.
Fragen nach früheren Lohn- oder
Gehaltspfändungen sind unzulässig.
Auf unzulässige Fragen braucht der Bewerber nicht
zu antworten.
Er darf sogar lügen, wenn er davon ausgehen
muss, dass der AG aus einer Nichtantwort negative
Schlüsse ziehen würde.
Dieser Vordruck dient der Personalabteilung
aber auch Unternehmen die Bewerber und
auch ihre Mitarbeiter im Überblick haben
wollen.
Sie erhalten das Formular in Word und als PDF
Format.
zum Download
Preis gesamt: 2,
50
€
Produktempfehlung
23,60 € nur 14,30 €