Kreditkündigung durch Bank-
Rückzahlung
Kreditkündigung, pünktliche Ratenzahlung,
Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen
Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt.
Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab,
braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der
Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss
sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen
des Kunden verweisen lassen und auf dieser
Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb
noch zu retten. BGH.
Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen
Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt.
Zeichnet sich bereits eine Insolvenz deutlich ab,
braucht das Kreditinstitut nicht abzuwarten, bis der
Schuldner nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss
sich auch nicht auf demnächst fällige Forderungen
des Kunden verweisen lassen und auf dieser
Grundlage neue Kredite gewähren, um den Betrieb
noch zu retten. BGH.
Kreditkündigung, verschwiegene Lohnpfändung
Wer bei der Beantragung eines Baudarlehens eine
bestehende Lohnpfändung verschweigt, riskiert
eine außerordentliche Kündigung des
Bankdarlehens. Das Landgericht München I hielt
die Tatsache einer bestehenden Lohnpfändung für
einen bei der Kreditvergabe so wesentlichen
Gesichtspunkt, dass sich die Bank sofort von dem
Vertrag lösen konnte. LG München.
Auskunft Bank
Die Filiale einer Bank ist als Drittschuldnerin im
Rahmen der Pfändung eines Kundenkontos nicht
verpflichtet, dem Gläubiger Auskunft über Konten
zu erteilen, die bei einer anderen Filiale derselben
Bank geführt werden. Will der Gläubiger
entsprechende Auskünfte erhalten, so muss er den
beim Vollstreckungsgericht erwirkten Pfändungs-
und Überweisungsbeschluss entweder auch der
anderen Filiale oder der Bankzentrale zustellen
lassen.
Urteil des AG Leipzig
Die Bank kann einen Kredit kündigen, wenn der
Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden
Rückzahlungsraten in Höhe von mindestens 10 %
der Darlehensschuld in Verzug ist. Die Kündigung
muss dem Kunden in einem Erklärungsschreiben
zugehen. Es gibt aber keine Formvorschrift. Diese
Erklärung muss aber eindeutig darlegen, dass das
Kreditverhältnis beendet wird und die Bank die
Kreditrückzahlung fordert. Bundesgerichtshof.
Eine Bank ist 16 Jahre nach dem letzten
Vollstreckungsversuch nicht mehr berechtigt, den
Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehen
gegen einen Mitdarlehensnehmer geltend zu
machen.
Der Anspruch ist verwirkt, da kein
Darlehensnehmer damit rechnen muss, nach so
langer Zeit doch noch in Anspruch genommen zu
werden. Gericht: OLG Frankfurt/Main.
Der auf Darlehensrückzahlung Klagende hat
nicht nur die Auszahlung des verlangten
Betrages, sondern auch die Einigung der
Parteien über die Gewährung des Betrages als
Darlehen zu beweisen.
Beruft sich der Schuldner auf eine Schenkung,
hat der Kläger diesen Einwand auszuschließen.
OLG Saarbrücken.
Das bezieht sich auf meistens private Darlehen.
Hier liegt oft nur ein Schriftstück vor, auf dem eine
Darlehensrückzahlung vereinbart ist.
Ist dieses Schriftstück nicht mehr vorhanden, muss
der Darlehensgeber beweisen, dass es sich um
ein Darlehen und nicht um eine Schenkung
handelte.
Das kann er eventueill dann nur mit
Zeugenaussagen oder anderen Tatsachen
beweisen, die für ihn sprechen.
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noch bis zum
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