Ist es aber dennoch der Fall, kann der Vermieter
vom Mieter Schadensersatz bezüglich der
Beseitigungskosten verlangen. Wurden neue
Isolierglasfenster eingebaut und ist deshalb eine
Änderung des Heizungs- und Lüftungsverhaltens
erforderlich, muss der Vermieter den Mieter hierauf
auch hinweisen.
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast
dafür, dass der Schimmel nicht auf Bau- oder
Konstruktionsfehler oder den Zustand des
Gebäudes zurückzuführen ist. Kann er das – z.B.
durch ein Sachverständigengutachten – beweisen,
muss der Mieter beweisen können, dass er für
Schäden durch Schimmel nicht verantwortlich ist.
Kann die Ursache des Schimmels nicht ermittelt
werden, so hat der Vermieter den Beweis der
Mangelfreiheit nicht erbracht. Er hat dann den
Schimmel zu beseitigen.
Oder der Mieter hat das Recht zur
Mietminderung.
Schimmel gefährdet die Gesundheit. Bei manchen
Pilzarten reichen schon nur ein paar Sporen um
Allergien und Hautinfektionen auszulösen.
Das Risiko, an Asthma zu erkranken, steigt bei
Schimmelbefall im Haus um 50 Prozent. Daher ist
auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn der
Schimmel nicht beseitigt werden kann.
Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter
mitteilen, dass Sie Schimmel in der Wohnung
haben. Sie bitten ihn, den Schimmel zu beseitigen.
Setzen ihm dafür eine Frist und kündigen an, dass
Sie die Miete mindern werden, wenn er den
Schimmel nicht innerhalb dieser Frist beseitigt.
Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Bei Schimmel muss und soll
der Mieter den Vermieter
informieren. Der Vermieter
muss aufgefordert werden,
diesen Mangel zu beheben.
Dann kann auch die Miete gemindert werden, wenn
der Vermieter keine Abhilfe schaffen kann.
Bei großem Schimmelbefall kann der Mieter auch
fristlos kündigen, weil von Schimmel eine
Gesundheitsgefahr ausgeht. Ein Mieter sollte es
nicht hinnehmen, wenn der Vermieter die
Schimmelstellen einfach nur überstreichen will.
Ob Mieter oder Vermieter Schimmel beseitigen
müssen, hängt von der Ursache ab. Dringt
Feuchtigkeit wegen Baumängeln des Hauses ein,
dann hat das der Vermieter zu vertreten. Der Mieter
kann die Beseitigung des Schimmels verlangen.
Es kann aber auch mangelhaftes Lüften und
Heizen des Mieters die Ursache für Schimmel sein.
Das behaupten Vermieter meistens um keine
Mietminderung wegen Schimmel geben zu
müssen. Oft ist das aber eben nicht die Ursache.
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