Ist es aber dennoch der Fall, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz bezüglich der Beseitigungskosten verlangen. Wurden neue Isolierglasfenster eingebaut und ist deshalb eine Änderung des Heizungs- und Lüftungsverhaltens erforderlich, muss der Vermieter den Mieter hierauf auch hinweisen. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Schimmel nicht auf Bau- oder Konstruktionsfehler oder den Zustand des Gebäudes zurückzuführen ist. Kann er das – z.B. durch ein Sachverständigengutachten – beweisen, muss der Mieter beweisen können, dass er für Schäden durch Schimmel nicht verantwortlich ist. Kann die Ursache des Schimmels nicht ermittelt werden, so hat der Vermieter den Beweis der Mangelfreiheit nicht erbracht. Er hat dann den Schimmel zu beseitigen.

Oder der Mieter hat das Recht zur Mietminderung.

Schimmel gefährdet die Gesundheit. Bei manchen Pilzarten reichen schon nur ein paar Sporen um Allergien und Hautinfektionen auszulösen. Das Risiko, an Asthma zu erkranken, steigt bei Schimmelbefall im Haus um 50 Prozent. Daher ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Schimmel nicht beseitigt werden kann.

Mietminderung wegen Schimmel

Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter mitteilen, dass Sie Schimmel in der Wohnung haben. Sie bitten ihn, den Schimmel zu beseitigen. Setzen ihm dafür eine Frist und kündigen an, dass Sie die Miete mindern werden, wenn er den Schimmel nicht innerhalb dieser Frist beseitigt. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)

Bei Schimmel muss und soll der Mieter den Vermieter informieren. Der Vermieter

muss aufgefordert werden, diesen Mangel zu beheben.

Dann kann auch die Miete gemindert werden, wenn der Vermieter keine Abhilfe schaffen kann. Bei großem Schimmelbefall kann der Mieter auch fristlos kündigen, weil von Schimmel eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Ein Mieter sollte es nicht hinnehmen, wenn der Vermieter die Schimmelstellen einfach nur überstreichen will. Ob Mieter oder Vermieter Schimmel beseitigen müssen, hängt von der Ursache ab. Dringt Feuchtigkeit wegen Baumängeln des Hauses ein, dann hat das der Vermieter zu vertreten. Der Mieter kann die Beseitigung des Schimmels verlangen. Es kann aber auch mangelhaftes Lüften und Heizen des Mieters die Ursache für Schimmel sein. Das behaupten Vermieter meistens um keine Mietminderung wegen Schimmel geben zu müssen. Oft ist das aber eben nicht die Ursache.
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Ist es aber dennoch der Fall, kann der Vermieter vom Mieter Schadensersatz bezüglich der Beseitigungskosten verlangen. Wurden neue Isolierglasfenster eingebaut und ist deshalb eine Änderung des Heizungs- und Lüftungsverhaltens erforderlich, muss der Vermieter den Mieter hierauf auch hinweisen. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass der Schimmel nicht auf Bau- oder Konstruktionsfehler oder den Zustand des Gebäudes zurückzuführen ist. Kann er das – z.B. durch ein Sachverständigengutachten – beweisen, muss der Mieter beweisen können, dass er für Schäden durch Schimmel nicht verantwortlich ist. Kann die Ursache des Schimmels nicht ermittelt werden, so hat der Vermieter den Beweis der Mangelfreiheit nicht erbracht. Er hat dann den Schimmel zu beseitigen.

Oder der Mieter hat das Recht zur

Mietminderung.

Schimmel gefährdet die Gesundheit. Bei manchen Pilzarten reichen schon nur ein paar Sporen um Allergien und Hautinfektionen auszulösen. Das Risiko, an Asthma zu erkranken, steigt bei Schimmelbefall im Haus um 50 Prozent. Daher ist auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn der Schimmel nicht beseitigt werden kann.
Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter mitteilen, dass Sie Schimmel in der Wohnung haben. Sie bitten ihn, den Schimmel zu beseitigen. Setzen ihm dafür eine Frist und kündigen an, dass Sie die Miete mindern werden, wenn er den Schimmel nicht innerhalb dieser Frist beseitigt. Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)

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Dann kann auch die Miete gemindert werden, wenn der Vermieter keine Abhilfe schaffen kann. Bei großem Schimmelbefall kann der Mieter auch fristlos kündigen, weil von Schimmel eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Ein Mieter sollte es nicht hinnehmen, wenn der Vermieter die Schimmelstellen einfach nur überstreichen will. Ob Mieter oder Vermieter Schimmel beseitigen müssen, hängt von der Ursache ab. Dringt Feuchtigkeit wegen Baumängeln des Hauses ein, dann hat das der Vermieter zu vertreten. Der Mieter kann die Beseitigung des Schimmels verlangen. Es kann aber auch mangelhaftes Lüften und Heizen des Mieters die Ursache für Schimmel sein. Das behaupten Vermieter meistens um keine Mietminderung wegen Schimmel geben zu müssen. Oft ist das aber eben nicht die Ursache.
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