Auch bei der Lohnpfändung sind bestimmte
Teile des Arbeitseinkommens unpfändbar. §§
811 ff. Zivilprozessordnung.
Folgende Sachen sind unpfändbar: Sachen die im
Haushalt helfen, die auf vier Wochen
erforderlichen Nahrungs-, Heizungs- und
Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen
Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre
Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist,
der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag.
Geld:
Absolut unpfändbar sind Bezüge (§ 850 a ZPO),
bei den es sich um Beträge handelt, die für einen
bestimmten Zweck als Aufwendungsersatz oder
als Anreiz für eine weitere Beschäftigung gezahlt
werden. (Pfändung von Kindergeld)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der
PKW eines Schwerbehinderten nicht pfändbar ist
(Bundesgerichtshof) Einen Kühlschrank halten die
meisten Gerichte für unpfändbar. Eine Kühltruhe ist
pfändbar, wenn ein Kühlschrank vorhanden ist.
Überhaupt sind Haushaltsgegenstände nur
pfändbar, wenn es sich um Wertgegenstände
handelt; wenn also beim Hausrat ohne weiteres
ersichtlich ist, dass bei seiner Verwertung nur ein
geringer Erlös erzielt wird, ist eine Pfändung nicht
möglich.
Immer von der Pfändung ausgeschlossen sind alle
Dinge, die zur Arbeit benötigt werden. Das kann
auch ein Auto sein, wenn man es für den Weg zur
Arbeit benötigt. Oder ein Computer. Nur wenn
man diese Dinge nicht benötigt, sind sie pfändbar.
Auch ein Handy, Smartphone kann gepfändet
werden, wenn es beruflich nicht gebraucht wird.
Nicht pfändbar ist alles, was im täglichen
Leben wirklich benötigt wird.
Möbel, Bett, Sofa, Tische, Stühle, Küchengeräte,
Staubsauger, Waschmaschine Kleidung.
Fernseher dürfen nur gepfändet werden, wenn
mehrere Fernseher vorhanden sind.
Auch Bargeld darf nur bis zu einer bestimmten
Höhe gepfändet werden. Auch nicht abbezahlte
Gegenstände dürfen nicht gepfändet werden.
Denn diese gehören dann immer noch dem
Verkäufer.
Luxusgüter wie Videokamera, DVD-Player dürffen
nur gepfändet werden, wenn sie noch nicht sehr
alt.
Prinzipiell pfändbar sind Briefmarken und
Briefmarkensammlungen. Ebenso Computerspiele
und eine Digitalkamera. Weiterhin sind pfändbar:
Fitnessgeräte, Gefriertruhe, Handy, Klavier,
Mikrowelle, Münzsammlung, Musikanlage,
Nähmaschine, Schmuck. Voraussetzung ist immer,
dass diese Gegenstände nicht zur Ausübung des
Berufes notwendig sind. Eheringe sind nicht
pfändbar.
Was ist pfändbar im Haushalt?
Unpfändbarkeit bedeutet, dass bestimmte Sachen
nicht pfändbar sind.
Nicht der Pfändung (bei Abfindung ist Pfändung
möglich) unterliegen unter anderem persönliche
Sachen und Haushaltsgegenstände.
Zum Beispiel: Kleidungsstücke, Wäsche, Betten,
und Sachen, die der Schuldner zu seiner
Berufstätigkeit und seiner Verschuldung
angemessenen, bescheidenen Lebens- und
Haushaltsführung benötigt.
Nicht pfändbar sind auch eine normale
Wohnungseinrichtung mit Schrank, Bett,
Sitzmöglichkeit, Tisch, den üblichen
Haushaltsgeräten, Kühlschrank und
Waschmaschine sowie die Bekleidung.
Ebenso nicht pfändbar sind Radio und
Fernsehgerät. Auch ein Auto ist dann unpfändbar,
wenn es zur Berufsausübung oder aus
gesundheitlichen Gründen für den Schuldner
(Verjährung von Schulden) unverzichtbar ist.
Sind Computer, Laptop und Tablet pfändbar?
Die Nutzung solcher Geräte gehört heutzutage zum
notwendigen Lebensbedarf. So das OLG München.
Der Schuldner muss aber darlegen können, dass er
das Geräte für Information und Kommunikation
benötigt. Oberlandesgerichts München vom. Besitzt
jemand aber Beides, kann Eines davon gepfändet
werden.
Sollte es sich um neuwertige und teure Geräte
handeln, kann der Gläubiger dem Schuldner auch
ein minderwertigeres Laptop oder einen älteren
Computer zum Austausch geben und die Geräte
wären dann wieder pfändbar. Möglich wäre auch
das Geld für einfachere Ersatzgeräte auszuzahlen.
Ist ein Smartphone pfändbar?
Hier muss der Schuldner auch darlegen können,
warum er über das Handy erreichbar sein muss.
Wenn er keinen Festnetzanschluss hat, gilt das als
ausreichend. Oder er das Handy für Berufszwecke
benötigt. Auch hier wäre aber eine
Austauschpfändung möglich. Amtsgericht
Heidelberg
statt: 14,80 € nur 8.30 €
noch bis zum
(auch mit dem Smartphone nutzbar)