Mit einer Überlastungsanzeige teilt ein
Arbeitnehmer seinem AG mit, dass er den
Anforderungen vorübergehend nicht gewachsen
ist. Damit lehnt er jede Verantwortung für
auftretende Fehler, die ihm durch die Überlastung
passieren, ab.
Was ist eine Überlastungsanzeige?
Das ist eine schriftliche Information an den/die
Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare
Arbeitsbedingungen. Nach § 15 und § 16 des
ArbSchG ergibt sich die Pflicht des Arbeitnehmers,
den Arbeitgeber auf mögliche Schädigungen oder
Gefährdungen hinzuweisen:
§ 15 (1) ArbSchG: Die Beschäftigten sind
verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten, sowie
gemäß der Unterweisung und Weisung des
Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz
1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit
und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen,
die von ihren Handlungen oder Unterlassungen
bei der Arbeit betroffen sind.
§ 16 (1) ArbSchG: Die Beschäftigten haben dem
Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten
jede von ihnen festgestellte unmittelbare
erhebliche Gefahr für die Sicherheit und
Gesundheit ... zu melden.
Die Überlastungsanzeige dient auch dazu, den
Arbeitgeber auf organisatorische Mängel
hinzuweisen, durch welche sich Gefahren
ergeben.
Eine solche Gefahr für die Sicherheit und
Gesundheit ist z. B. häufig im Krankenhaus, in der
Altenpflege, im Schulbetrieb, für AN welche
Maschinen bedienen oder Fahrzeuge lenken,
gegeben.
Überlastung ist häufig bedingt durch starke
personelle Unterbesetzung bzw. Zeitdruck.
Die Anzeige ist vom Arbeitnehmer an den
Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten zu richten.
Der Arbeitnehmer ist durch eine
Überlastungsanzeige jedoch nicht von der Haftung
befreit. Er muss seine volle Arbeitsleistung gemäß
§ 276 BGB trotzdem unter Berücksichtigung der
Weisungen mit der „erforderlichen Sorgfalt“
erbringen.
Wenn absehbar ist, dass aus eigener Kraft die
Arbeit nicht mehr so geleistet werden kann, dass
Schäden oder arbeits- oder andere vertragliche
Verletzungen ausgeschlossen werden können,
sollte eine Überlastungsanzeige abgegeben
werden.
Überlastungsanzeige
(2 Seiten)
Das ist ein Muster für eine Überlastungsanzeige.
Damit kann ein Arbeitnehmer seinem AG mitteilen,
dass er momentan den Anforderungen nicht
gewachsen ist.
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