Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes
verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes
Unterhalt verlangen, wenn sie wegen der
Schwangerschaft bzw. Geburt kein ausreichendes
eigenes Einkommen hat.
Das gilt auch, wenn die Mutter bereits mit einem
anderen Mann verheiratet ist.
Unterhalt für nichteheliches
Kind, muss die Mutter
arbeiten?
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Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für
die Mutter (Vater) begrenzt auf 6 vor und 8
Wochen nach der Geburt. Der Anspruch
verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter
keiner Arbeit nachgehen kann. Gemeint ist hier
der Unterhalt für die Mutter.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus
Unterhalt gezahlt werden muss.
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Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter
beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das
Kind krank ist.
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Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange
sich der Vater und die nichteheliche Mutter
überhaupt kennen.
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Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen
Partnern verheiratet, ändert das nichts daran,
dass der nichtehelichen Mutter ein
Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe
es Unterhaltes wirkt es sich aus.
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Hat die Kindesmutter/ Vater aber erst nach der
Geburt des Kindes einen anderen Mann
geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch
weg.
Höhe des Unterhaltes an die
Mutter des nichtehelichen
Kindes
Der Kindesvater muss höchstens den Unterhalt
zahlen, den er als Ehegattenunterhalt zahlen
müsste, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet
wäre. Das sind 3/7 der Differenz von beiden
Einkommen (Mutter und Vater).
War die Mutter vor der Schwangerschaft nicht
berufstätig, hat sie einen Unterhaltsbedarf von
mindestens 1120,- Euro.
Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw.
Geburt berufstätig, ist ihr Einkommen anzurechnen.
Wenn das Kind jünger als drei Jahre ist aber nur
zur Hälfte, weil sie bei diesem Alter der Kinder
nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten.
Zum Einkommen zählen Mutterschaftsgeld,
Lohnfortzahlung, Elterngeld aber nicht das
Kindergeld. Das Elterngeld wird nur zur Hälfte
angerechnet.
Unterhalt für nichteheliche
Kinder, auch für die Mutter?
Unterhalt für Mütter von
nichtehelichen Kindern
Mütter können eine Fremdbetreuung für ihre
Kinder ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet
wäre.
Mütter oder Väter, die alleinerziehend sind,
müssen genau darlegen können, wenn sie
Betreuungsunterhalt über die 3 Jahre hinaus
beanspruchen wollen.
Es kommt auch darauf an, ob überhaupt
Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Umgekehrt gilt: Wenn die Betreuung im Hort auch
die Hausaufgaben umfasst, muss die Mutter länger
arbeiten.
Wenn ein Vater verlässlich anbietet, das Kind zu
festen Zeiten regelmäßig zu betreuen, kommt auch
das als Betreuung in Betracht.
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