Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen, wenn sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein ausreichendes eigenes Einkommen hat. Das gilt auch, wenn die Mutter bereits mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Unterhalt für nichteheliches Kind, muss die Mutter arbeiten?

Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für die Mutter (Vater) begrenzt auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Anspruch verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter keiner Arbeit nachgehen kann. Gemeint ist hier der Unterhalt für die Mutter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange sich der Vater und die nichteheliche Mutter überhaupt kennen. Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen Partnern verheiratet, ändert das nichts daran, dass der nichtehelichen Mutter ein Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe es Unterhaltes wirkt es sich aus. Hat die Kindesmutter/ Vater aber erst nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch weg.

Höhe des Unterhaltes an die Mutter des nichtehelichen Kindes

Der Kindesvater muss höchstens den Unterhalt zahlen, den er als Ehegattenunterhalt zahlen müsste, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet wäre. Das sind 3/7 der Differenz von beiden Einkommen (Mutter und Vater). War die Mutter vor der Schwangerschaft nicht berufstätig, hat sie einen Unterhaltsbedarf von mindestens 1120,- Euro. Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw. Geburt berufstätig, ist ihr Einkommen anzurechnen. Wenn das Kind jünger als drei Jahre ist aber nur zur Hälfte, weil sie bei diesem Alter der Kinder nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten. Zum Einkommen zählen Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung, Elterngeld aber nicht das Kindergeld. Das Elterngeld wird nur zur Hälfte angerechnet.

Unterhalt für nichteheliche Kinder, auch für die Mutter?

Foto, Kind schaukelt in einer Parkanlage
Unterhalt für Mütter von nichtehelichen Kindern Mütter können eine Fremdbetreuung für ihre Kinder ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Mütter oder Väter, die alleinerziehend sind, müssen genau darlegen können, wenn sie Betreuungsunterhalt über die 3 Jahre hinaus beanspruchen wollen. Es kommt auch darauf an, ob überhaupt Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Umgekehrt gilt: Wenn die Betreuung im Hort auch die Hausaufgaben umfasst, muss die Mutter länger arbeiten. Wenn ein Vater verlässlich anbietet, das Kind zu festen Zeiten regelmäßig zu betreuen, kommt auch das als Betreuung in Betracht.
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Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen, wenn sie wegen der Schwangerschaft bzw. Geburt kein ausreichendes eigenes Einkommen hat. Das gilt auch, wenn die Mutter bereits mit einem anderen Mann verheiratet ist.

Unterhalt für nichteheliches

Kind, muss die Mutter

arbeiten?

Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt für die Mutter (Vater) begrenzt auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Anspruch verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter keiner Arbeit nachgehen kann. Gemeint ist hier der Unterhalt für die Mutter. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Es kommt nicht darauf an, ob und wie lange sich der Vater und die nichteheliche Mutter überhaupt kennen. Sind die Mutter und/oder der Vater mit anderen Partnern verheiratet, ändert das nichts daran, dass der nichtehelichen Mutter ein Unterhaltsanspruch zusteht. Aber auf die Höhe es Unterhaltes wirkt es sich aus. Hat die Kindesmutter/ Vater aber erst nach der Geburt des Kindes einen anderen Mann geheiratet, dann fällt ihr Unterhaltsanspruch weg.

Höhe des Unterhaltes an die

Mutter des nichtehelichen

Kindes

Der Kindesvater muss höchstens den Unterhalt zahlen, den er als Ehegattenunterhalt zahlen müsste, wenn er mit der Kindesmutter verheiratet wäre. Das sind 3/7 der Differenz von beiden Einkommen (Mutter und Vater). War die Mutter vor der Schwangerschaft nicht berufstätig, hat sie einen Unterhaltsbedarf von mindestens 1120,- Euro. Ist die Mutter trotz der Schwangerschaft bzw. Geburt berufstätig, ist ihr Einkommen anzurechnen. Wenn das Kind jünger als drei Jahre ist aber nur zur Hälfte, weil sie bei diesem Alter der Kinder nämlich nicht verpflichtet wäre, zu arbeiten. Zum Einkommen zählen Mutterschaftsgeld, Lohnfortzahlung, Elterngeld aber nicht das Kindergeld. Das Elterngeld wird nur zur Hälfte angerechnet.

Unterhalt für nichteheliche

Kinder, auch für die Mutter?

Unterhalt für Mütter von nichtehelichen Kindern Mütter können eine Fremdbetreuung für ihre Kinder ablehnen, wenn das Kindeswohl gefährdet wäre. Mütter oder Väter, die alleinerziehend sind, müssen genau darlegen können, wenn sie Betreuungsunterhalt über die 3 Jahre hinaus beanspruchen wollen. Es kommt auch darauf an, ob überhaupt Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind. Umgekehrt gilt: Wenn die Betreuung im Hort auch die Hausaufgaben umfasst, muss die Mutter länger arbeiten. Wenn ein Vater verlässlich anbietet, das Kind zu festen Zeiten regelmäßig zu betreuen, kommt auch das als Betreuung in Betracht.
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