Die Urlaubsbescheinigung muss der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ausstellen. Sie dient dazu,
den nachfolgenden Arbeitgeber über die
Urlaubsdaten in Kenntnis zu setzen, damit er
beurteilen kann, wie viel Urlaub er seinem neuen
Arbeitnehmer noch zu gewähren hat.
Erhält der neue Arbeitgeber keine
Urlaubsbescheinigung kann er zunächst davon
ausgehen, dass der Urlaub vom alten Arbeitgeber
gegeben wurde. Erklärt der Arbeitnehmer, warum
er keine Urlaubsbescheinigung vorlegen kann,
muss der neue Arbeitgeber sich beim bisherigen
Arbeitgeber erkundigen, ob und wie viel Urlaub
gewährt worden ist.
Bei einem Arbeitgeberwechsel soll der
Arbeitnehmer nicht doppelte Urlaubsansprüche
geltend machen.
Auszug: Urlaubsbescheinigung
Herr Mustermann, geboren am ......., wohnhaft in
....... war in der Zeit vom ....... bis ....... als ....... in
unserem Unternehmen beschäftigt. Der volle
arbeitsvertragliche Urlaubsanspruch beträgt .......
Tage im Kalenderjahr. Hiervon sind von uns im
Jahre ....... ....... Tage Urlaub gewährt worden.
Ferner hat Herr Mustermann ....... Tage
abgegolten erhalten. Es wurden ....... Tage
Zusatzurlaub für ....... gewährt.....
Das ist ein Vordruck für eine
Urlaubsbescheinigung.
Auszufüllen vom Arbeitgeber bei Beendigung des
Arbeitsverhltnisses.
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