neue Gesetze, Änderungen und
Regelungen 2024
Es gibt pro Elternteil 30 Kinderkrankentage
(Alleinerziehende: 60). Elternpaare oder
Alleinerziehende mit zwei Kindern haben
Anspruch auf maximal 80
Kinderkrankentage.
Bei mehreren Kindern erhält jeder Elternteil
65 Arbeitstage, für Alleinerziehende aber
nicht mehr als 130 Arbeitstage als
Krankentage.
•
Seit Januar 2024 gilt ein Mindestlohn
von 12,41 Euro.
•
Für Lehrverträge gilt jeweils für das
erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche
Mindestausbildungsvergütung von 649
Euro.
•
Die Minijob-Grenze wurde auf 538 Euro
erhöht.
Änderungen im Erbrecht
Soll das Erbrecht des Landes angewendet
werden, von dem man die
Staatsangehörigkeit hat und nicht das Recht
des Landes, in dem man lebt, muss das im
Testament festgelegt werden. Lebt also
beispielsweise ein Deutscher in Polen und
möchte, dass deutsches Erbrecht
angewendet wird, so muss das im letzten
Willen festgeschrieben sein.
Auto
Künftig sollen Rettungsgassen-Störer und
Falschparker härter bestraft werden und
Blitzer-Apps verboten werden.
Neue Pkw-Modelle müssen mit einem
automatischen Notrufsystem ausgerüstet
sein.
Es werden keine Papier-Fahrkarten mehr
in Fernzügen verkauft. Wer einsteigt, muss
sein Ticket dann innerhalb von 10 Mintuen
am Laptop oder Handy buchen.
Rente
Der aktuelle Rentenwert erhöhte sich in den
alten Bundesländern von 36,02 Euro auf
37,60 Euro. In den neuen Bundesländern
stieg der aktuelle Rentenwert von 35,52
Euro auf 37,60 Euro.
Die Beitragsmessungsgrenze in der
Krankenversicherung beträgt 59.850 Euro
im Jahr .
Strafrecht
Anpassung der StPO wegen Corona –
Strafgerichte können Hauptverhandlungen
für maximal drei Monate und zehn Tage
unterbrechen, ohne dass es einen Prozess
schadet, wenn das zur Vermeidung von
Corona- Infektionen führt.
•
neue Düsseldorfer Tabelle 2024
•
Ein Gesetz über den Führerscheinentzug
bei
•
zahlungsunwilligen Unterhaltspflichtigen
gibt es in Deutschland noch nicht.
•
Die Schutzfrist für werdene Mütter von
sechs Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt des Kindes gilt künftig
auch für Schülerinnen und Studentinnen.
Sie sind in dieser Zeit von
Pflichtveranstaltungen befreit
•
Es gilt seit 2024 ein höherer
Mindestunterhalt für Kinder. Für Kinder
bis 6 Jahre 480 Euro, für Kinder vbis zum
zwölften Lebensjahrs 551 Euro und für
minderjährige Kinder vom 13. Lebensjahr
645 Euro.
Änderungen Bürgergeld
Der Kinderzuschlag beträgt 229 Euro
monatlich pro Kind.
Bürgergeld/ Regelsätze für 2024:
•
Alleinstehende Erwachsene 563 Euro,
•
Paare und Bedarfsgemeinschaften 506
Euro
•
Kinder von 14 bis 17 Jahren 471 Euro
•
Für bis zu 5-jährige Kinder 357 Euro
•
Für 6- bis 13-jährige Kinder 390 Euro.
Sofern keine Aufrechnung oder Sanktion
erfolgt, kann ein Bürgergeld/Bezieher jeden
4. Monat einen Vorschuss i.H.v. 100 Euro auf
das Bürgergeld des Folgemonats erhalten.
Schmerzensgeld
Für die Berechnung des Schmerzensgelds
gelten jetzt zwei Faktoren: einem
allgemeinen, prozentualen Tagessatz und
einen zeitlichen Krankenverlauf. Also ein
Tagessatz, der dem Geschädigten für die
Zeit der Behandlungen und die Dauer der
Schadensfolgen gezahlt werden muss.
NEU
26,30 9,80 €
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
•
als Download
•
auf CD
•
auf USB Stick
zum Sonderpreis
noch bis:
NEU
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
•
als Download
•
auf CD
•
auf USB Stick
nutzbar auch mit
dem Smartphone
zum Sonderpreis
noch bis:
17,90 nur € 8,30
16,90 nur € 8,30
NEU
USB Stick kostenlos
Online verfügbar
erhältlich
•
als Download
•
auf CD
•
auf USB Stick
nutzbar auch mit
dem Smartphone
zum Sonderpreis
noch bis:
noch bis zum
noch bis zum
14,90 nur 8,30
29,90 nur € 11,30
zum Aktionspreis
noch bis:
NEU
USB Stick kostenlos