Fristen
Der Widerspruch gegen eine
Nebenkostenabrechnung muss spätestens
zwölf Monate nach dem Eingang der
Nebenkostenabrechnung eingelegt werden.
Wenn ein Mieter diese Frist verpasst, kann er keine
Einwände mehr geltend machen. Grundsätzlich
sollte ein Widerspruch gegen die
Nebenkostenabrechnung des Vermieters schlüssig
und nachvollziehbar sein.
Um eine Nachzahlung zur Nebenkostenrechnung
zurückhalten zu können, muss der Widerspruch
auch begründet werden.
Trotzdem muss eine Nachforderung oder auch ein
Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung
spätestens 30 Tage nach Zugang der
Nebenkostenabrechnung erfolgen.
Zahlung bedeutet in diesem Fall dann nicht, die
Anerkennung der Abrechnung. Es sollte unter
Vorbehalt gezahlt und das auch dem Vermieter
mitgeteilt werden.
Diese Nebenkosten dürfen nicht auf
den Mieter umgelegt werden:
•
Verwaltungskosten, z.B.
•
Kosten für die Hausverwaltung,
•
Kosten für die Erstellung der
Nebenkostenabrechnung,
•
Porto,
•
Bankgebühren
•
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten,
z.B. Malern des Treppenhauses,
•
Reparaturen an der Elektroanlage eines
Mieters,
•
Rücklagen für Renovierungen
Das ist ein Musterschreiben für den Widerspruch
gegen eine Nebenkostenabrechnung.
Der Widerspruch muss begründet sein und
spätestens 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung
beim Vermieter eingehen.
Das Formular erhalten Sie im Word und im PDF
Format.
Die Vorlagen sind mit
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
23,60 € nur 14,30 €
Produktempfehlung
im Sonderangebot bis
Preis gesamt: 3,
90
€
+
sofort zum Download