Abmahnung von Hausverwaltung an
Eigentümer
Hund vom Mieter verunreinigt die
Wohnanlagen
Reagiert ein Mieter nicht auf Beschwerden
der Hausverwaltung, kann die
Hausverwaltung den Vermieter/ Eigentümer
auffordern, diesen abzumahnen.
Die Hausverwaltung kann ein Zwangsgeld
vom Mieter verlangen, wenn sie zusätzlichen
Aufwand dadurch hat, dass der Hund eines
Mieters für Verunreinigungen sorgt.
Hält der Mieter sich nicht an den
Leinenzwang, kann er abgemahnt werden.
Der Mieter hat die Hausordnung einzuhalten.
Da muss nicht nur die Hausverwaltung für
sorgen, sondern auch der Eigentümer.
Hat die Hausverwaltung keine Daten vom
Mieter, kann sie den Eigentümer abmahnen
und auffordern, seinen Mieter auf die Regeln
hinzuweisen. Notfalls kann sie sogar eine
Kündigungsandrohung verlangen.
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