Das Liegenschaftsamt hat folgende
Aufgaben:
Veranlagung kommunaler Steuern
Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer und
Vergnügungssteuer,
Abwicklung von Geld- und Sachspenden,
Verkauf von Wohnbauplätzen und
Gewerbebauplätzen,
Erwerb und Verkauf von sonstigen
Grundstücken,
Bestellung und Verwaltung von Erbbaurechten,
Vermietung und Verpachtung unbebauter
Grundstücke sowie städtischer Kleingärten,
In diesem Zusammenhang speichert das
Liegenschaftsamt auch Daten.
Diese Daten werden aber nur zweckgebunden
verwendet.
Auskunftsbegehren über:
Alle mich betreffenden Daten, die in Ihren
Datensammlungen vorhanden sind,
Den Zweck der Datenbearbeitung,
Die Kategorien der bearbeiteten
Personendaten,
Die Kategorien der an der Sammlung
Beteiligten,
Die Kategorien der Datenempfänger,
Auskunft über personenbezogene Daten
beim Liegenschaftsamt
Wer Auskunft darüber möchte, welche Daten
gepeichert sind, kann mit diesem Formular um
Stellungnahme bitten.
Nach erteilter Auskunft, kann verlangt werden,
dass Daten gelöscht oder bei Unrichtigkeit
geändert werden.
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