Ein Versicherungsfall liegt hinsichtlich der eigenen Kfz - Haftpflichtversicherung nur dann vor, wenn man an dem Unfall eine gewisse Mitschuld trifft und daher zu erwarten wäre, dass die eigene KfZ- Haftpflichtversicherung vom Unfallgegner auch in Anspruch genommen wird.
Gemäß § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung muss der Versicherungsnehmer einen Unfall umgehend innerhalb von einer Woche der Versicherung melden. Ansonsten kann der Versicherer eventuell die Leistung aus dem Versicherungsvertrag verweigern.
Ansonsten wird für die Zulassung folgendes benötigt: -Personalausweis. -Fahrzeugbrief -eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung)Die Kosten für die Anmeldung eines Autos z.B. in Stuttgart können bis zu 95,60 € betragen.
Die Vollmacht muss ausgefüllt werden, denn Fahrzeughalter und Bevollmächtigter müssen sich ausweisen. Der Bevollmächtigte nimmt eine Kopie des Ausweises vom Fahrzeughalter mit. Diese Kopie muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein.Wenn ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht er eine Einwilligungserklärung seiner gesetzlichen Vertreter.
Die Vollmacht muss ausgefüllt werden, denn Fahrzeughalter und Bevollmächtigter müssen sich ausweisen. Der Bevollmächtigte nimmt eine Kopie des Ausweises vom Fahrzeughalter mit. Diese Kopie muss vom Fahrzeughalter unterschrieben sein.Wenn ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht er eine Einwilligungserklärung seiner gesetzlichen Vertreter.
Ansonsten wird für die Zulassung folgendes benötigt: -Personalausweis. -Fahrzeugbrief -eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung)Die Kosten für die Anmeldung eines Autos z.B. in Stuttgart können bis zu 95,60 € betragen.
Gemäß § 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung muss der Versicherungsnehmer einen Unfall umgehend innerhalb von einer Woche der Versicherung melden. Ansonsten kann der Versicherer eventuell die Leistung aus dem Versicherungsvertrag verweigern.