Eine Stundung ist eine Vereinbarung
zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner,
die Fälligkeit einer Zahlung zu einer
festgesetzten Zeit zu verschieben.
Die Stundung kann befristet oder mit
auflösender Basis (§ 158 BGB) verknüpft
werden, so dass z.B. die Fälligkeit vor Ende
des Stundungszeitraums eintritt, sollte der
Schuldner auf einmal überraschend über
ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
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