Auf beschlagnahmte Gegenstände hat der Gerichtsvollzieher früher ein Pfandsiegel mit aufgedrucktem Staatssiegel, den sogenannten Kuckuck, aufgeklebt. Heute gebräuchliche Pfandmarken tragen nicht mehr das Staatssiegel, sondern nur noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört. Wenn Forderungen bezahlt sind, kann man beantragen, dass die Marke entfernt wird und die beschlagnahmten Gegenstände freigegeben werden.
Freigabe beschlagnahmter Gegenstände
Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Preis gesamt: 2, 30
PDF Download Musterschreiben Word Download Musterschreiben
+
sofort zum Download
Ratgeber online Ratgeber Recht und Gesetze Bild Rechtsportal
Produktempfehlung
18,60 € nur 11,30
Aktion bis
Auf beschlagnahmte Gegenstände hat der Gerichtsvollzieher früher ein Pfandsiegel mit aufgedrucktem Staatssiegel, den sogenannten Kuckuck, aufgeklebt. Heute gebräuchliche Pfandmarken tragen nicht mehr das Staatssiegel, sondern nur noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört. Wenn Forderungen bezahlt sind, kann man beantragen, dass die Marke entfernt wird und die beschlagnahmten Gegenstände freigegeben werden.
Freigabe beschlagnahmter Gegenstände
Preis gesamt: 2, 30
PDF Download Musterschreiben Word Download Musterschreiben
+
sofort zum Download
Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
Gesetze Urteile Leiste oben Ratgeber Recht AMK Logo Rechtsportal
RECHTSPORTAL
Hinweis Bild
Produktempfehlung
18,60 € nur 11,30
Aktion bis
Recht Gesetze Urteile Bild
AMK Logo
Gerichtsurteil Hammer
 neue Gesetze Bild oben