Auf beschlagnahmte Gegenstände hat der
Gerichtsvollzieher früher ein Pfandsiegel mit
aufgedrucktem Staatssiegel, den
sogenannten Kuckuck, aufgeklebt.
Heute gebräuchliche Pfandmarken tragen
nicht mehr das Staatssiegel, sondern nur
noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den
Namen des Amtsgerichts, dem der
Gerichtsvollzieher angehört.
Wenn Forderungen bezahlt sind, kann man
beantragen, dass die Marke entfernt wird und
die beschlagnahmten Gegenstände
freigegeben werden.
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