Bildungspaket für Kinder vom
Jobcenter
Das Jobcenter übernimmt die gesamten
Kosten für den Ausflug. Nicht übernommen
wird ein Taschengeld, das Eltern ihrem Kind
eventuell mitgeben möchten.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und
Jugendliche aus Familien, die
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe,
Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Einen Anspruch auf die Leistungen aus dem
Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche
bis zu einem Alter von 25 Jahren. Leistungen
zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre
alt sind.
Das Bildungspaket beinhaltet eine
Lernförderung für Schüler, die das Lernziel
nicht erreichen oder deren Versetzung
gefährdet ist.
Das Bildungspaket stellt
Schulbedarf wie Stifte, Hefte,
Wasserfarben bereit.
Es besteht ein Anspruch auf Teilhabe am
Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen
oder Horte besuchen, an denen regelmäßig
warme Mahlzeiten angeboten werden
Es werden etwa Mitgliedsbeiträge für den
Fußballverein oder Teilnahmegebühren für
die Flötengruppe übernommen.
Das Jobcenter ist zuständig für Familien,
die Bürgergeöd beziehen. So bekommen
die Familien sämtliche Leistungen des
Bildungspakets von einer Stelle.
Empfänger von Bürgergeld erhalten die
Pauschalen für Bildung automatisch und
ohne gesonderten Antrag. Im Rahmen der
Nachhilfe müssen die Schulen bestätigen,
dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht oder
die Versetzung gefährdet ist. Erst dann
können Eltern Nachhilfe aus dem
Bildungspaket beantragen.
Wer kann diese Leistungen
erhalten?
Leistungsberechtigte, die Bürgergeld,
Wohngeld nach dem WoGG oder
Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen
und noch keine 25 Jahre alt sind, eine
allgemeinbildende oder berufsbildende
Schule besuchen und keine
Ausbildungsvergütung erhalten oder Kind in
einer
Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege
sind.
Leistungsberechtigte, die Hilfe zum
Lebensunterhalt/Sozialhilfe nach SGB XII
beziehen und eine allgemeinbildende oder
berufsbildende Schule besuchen oder Kind
in einer
Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege
sind.
Mit dem Bildungspaket werden Kinder und
Jugendliche aus Familien mit geringem
Einkommen unterstützt und gefördert.
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben
einen Rechtsanspruch auf das Bildungspaket.
Sie können teilnehmen an Tagesausflügen
und dem Mittagessen in Kita, Hort und
Schule, bei Musik, Sport in Vereinen und
Gruppen.
Außerdem können mit dem Bildungspaket
Lernmaterialien und Beförderungskosten bei
Besuch einer weiterführenden Schule
bezuschusst werden.
Ein Kind kann nun bei Ausflügen mitmachen,
die Schule oder Kita organisieren, etwa bei
Theaterbesuche, Besuchen von
Ausstellungen, Besichtigungen von Burgen
oder bei sonstigen Freizeitveranstaltungen
der Schule oder Kita.
Ausflüge:
Bei ein- und mehrtägigen Ausflüge von
Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden
die Kosten übernommen.
Soziale Teilhabe / Kultur, Sport:
Der bisherige Betrag von 10 Euro monatlich
wird auf 15 Euro erhöht. Ausreichend ist ein
Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an
einer Mitgliedschaft im Sportverein oder
Unterricht in einer Musikschule) ergibt.
In der Grundsicherung für Arbeitsuchende
wird auf eine gesonderte Beantragung der
Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet.
Nur für die Lernförderung ist weiterhin ein
gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen
Leistungen des Bildungspakets gelten durch
den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag
auf Bürgergeld als gleichzeitig mitbeantragt.
Ausnahmsweise ist die nachträgliche
Erstattung von Geldern, die das Kind bzw.
seine Eltern schon verauslagt haben, dann
möglich, wenn die Sach- oder
Dienstleistungen unverschuldet nicht
rechtzeitig beantragt oder erbracht werden
konnten.
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