Der Bürgergeld -Vorschuss
muss beantragt werden.
Das Jobcenter wird nicht von sich aus einen
Vorschuss auf das Bürgergeld zahlen.
Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen
und ist zwischen mehreren Leistungsträgern
streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann
der unter ihnen zuerst angegangene
Leistungsträger vorläufig Leistungen
erbringen, deren Umfang er nach
pflichtgemäßen Ermessen bestimmt.
Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen,
wenn der Berechtigte es beantragt; die
vorläufigen Leistungen beginnen spätestens
nach Ablauf eines Kalendermonats nach
Eingang des Antrags.
Hat jemand bspw. Unterhaltsvorschuss und
Bürgergeld beim Jobcenter beantragt, und
die Ämter brauchen längere Zeit, um zu
klären, auf welche Leistung der
Hilfeempfänger Anspruch hat, dann muss das
Jobcenter vorläufig Geld zahlen.
Jedenfalls dann, wenn der Bürgergeld-Antrag
zuerst gestellt wurde. Auch hier wird
frühestens nach Antragstellung ein Vorschuss
gezahlt.
Besteht ein Anspruch auf Bürgergeld dem
Grunde nach und ist zur Feststellung seiner
Höhe voraussichtlich längere Zeit
erforderlich, kann der zuständige
Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren
Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen
bestimmt.
(Das bedeutet, dass ein Vorschuss nur
gezahlt wird, wenn es in der Schuld des
Jobcenters liegt, dass die Zahlung so lange
dauert. Wenn also Belege fehlen, dann liegt
die lange Bearbeitungszeit in der Schuld des
Hilfeempfängers selbst.
Wenn aber alle Unterlagen vorliegen, die für
die Bearbeitung des BürgergeldAntrags
notwendig sind, dann muss ein Vorschuss
nach 4 Wochen gezahlt werden)
Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen,
wenn der Berechtigte es beantragt; die
Vorschusszahlung beginnt spätestens nach
Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang
des Antrags.
Vorschuss auf Arbeitslosengeld
Nach § 42 SGB I steht Ihnen ein Vorschuss
zu. Jedoch müssen zur Bewilligung einige
Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein
grundsätzlicher Leistungsanspruch
bestehen.
(Sie müssen mindestens 12 Monate in den
letzten 2 Jahren sozialversicherungspflichtig
gearbeitet haben)
Die Höhe der Vorauszahlung ist
Ermessenssache, Ihr Sachbearbeiter
entscheidet, ob und in welcher Höhe Sie
etwas bekommen.
Oft scheitert die Bearbeitung von
Arbeitslosengeld 1 daran, dass noch keine
Arbeitsbescheinigung vorliegt. Meistens sind
es die Arbeitgeber, die sich Zeit damit
lassen, diese dem Arbeitnehmer
auszuhändigen.
In dem Fall ist auch möglich, die letzten 12
Lohnbescheinigungen vorzulegen. Dann
wird die Arbeitsagentur einen Vorschuss
zahlen, bis die Arbeitsbescheinigung vorliegt
und der Antrag endgültig bearbeitet werden
kann.
Vorschuss auf Bürgergeld
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