Rechtsirrtümer im Strafrecht,
Arbeitsrecht, Familienrecht
und beim Bürgergeld
In der Probezeit kann man von einem Tag auf
den anderen gekündigt werden?
In der Probezeit kann zwar ohne Grund gekündigt
werden, trotzdem ist eine Kündigungsfrist
einzuhalten. Sie beträgt zwei Wochen. Die
Probezeit darf höchstens 6 Monate betragen.
Sonderregelungen gelten für Schwangere.
Schwangeren kann auch in der Probezeit nur
betriebsbedingt oder bei schweren Verstößen
gekündigt werden.
Seit 2022 müssen Arbeitsverträge immer schriftlich
geschlossen werden.
Ohne Probezeit besteht sofort
Kündigungsschutz?
Ohne Probezeit gilt voller Kündigungsschutz und
auch Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten
Beschäftigung in einem Unternehmen.
Wem gekündigt wird, der hat Anspruch auf
eine Abfindung
Auch das gehört zu den Rechtsirrtümern.
Ist die Kündigung des Arbeitgebers berechtigt,
dann muss er keine Abfindung zahlen.
Abfindungen werden zum Beispiel bei
betriebsbedingten Kündigungen oder Sozialplänen
gezahlt. Auch in Tarifverträgen oder
Arbeitsverträgen können Abfindungen vereinbart
sein. Oder Abfindung werden sogar freiwillig
gezahlt.
Kann man wegen Schulden ins
Gefängnis kommen?
Das kann man nicht. Die Europäische
Menschenrechtskonvention verbietet die
Freiheitsentziehung wegen Schulden. Allerdings
ist es möglich, eine Freiheitsstrafe zu erhalten,
wenn man ein Bußgeld nicht zahlt. Hier geht es
aber um die Weigerung, nicht zu zahlen.
Die Freiheitsstrafe soll den Schuldner dazu
zwingen, zu zahlen. Wer nicht zahlen kann, kann
immer noch Ratenzahlung vereinbaren oder
gemeinnützige Arbeit leisten. Denn das Gericht
geht erst einmal davon aus, dass der Schuldner
nicht zahlen will.
Der Bürgergeld/ Empfänger muss nachweisen,
dass er Post vom Jobcenter nicht erhalten hat.
Falsch! Wieder ein Rechtsirrtum.
Das Jobcenter trägt die Beweislast. Da es die
Post meisten als einfache Post verschickt, könnte
es gar nicht beweisen, dass jemand Post erhalten
hat. Somit wäre jeder Bescheid vom Jobcenter
unwirksam, wenn der Hilfeempfänger angibt, dass
er keine Post erhalten hat.
Auch im Mietrecht gibt es viele Rechtsirrtümer. Der
Vermieter hat das Recht, einen Schlüssel von der
Wohnung seines Mieters für Notfälle zu haben.
Falsch! Der Vermieter darf keinen Zweitschlüssel
in seinem Besitz haben. Für Notfälle kann sich der
Mieter aussuchen, wen er einen Schlüssel geben
möchte. Das steht sogar im Grundgesetz Artikel
13.
Eine Kurzehe kann man einfach
annullieren!
Jede Ehe - auch wenn sie nur für ein paar Tage
rechtsgültig geschlossen wurde – kann nur durch
Scheidung wieder beendet werden. Es muss also
mindestens einer der Ehepartner einen
Scheidungsantrag bei Gericht stellen und es muss
sogar das Trennungsjahr eingehalten werden.
Rechtsirrtümer im
Vertragsrecht
Die meisten Rechtsirrtümer gibt es im Kaufrecht.
•
Es gibt kein Recht des Käufers auf Umtausch
der Ware ohne Grund, z.B. weil die Ware nicht
gefällt. Nur wenn die Ware einen Mangel hat,
kann der Käufer reklamieren. Wer aber über
das Internet, per Katalog oder das Telefon
bestellt, hat immer ein Umtauschrecht von 14
Tagen, egal ob ihm die Ware nicht mehr gefällt,
nicht passt oder andere Gründe vorliegen, die
den Käufer zur Rückgabe veranlassen.
•
Kunden können nicht gezwungen werden,
Zeitungen zu kaufen, nur weil sie diese im
Geschäft durchgeblättert haben. Der Verkaüfer
kann zwar das längere Anschauen von
Zeitschriften verbieten, nicht aber Kunden
verpflichten, die Zeitschriften dann auch zu
kaufen.
Rechtsirrtümer Strafrecht
Auch in Deutschland können Angeklagte auf
Kaution freikommen. Dadurch kann der
Beschuldigte der Untersuchungshaft entgehen .
Geregelt ist das, in § 116a StPO. Häufig sind
zusätzliche Bedingungen Teil der
Kautionsvereinbarung (z. B. Meldepflicht,
Reiseverbot).
Wer sich keinen Anwalt
leisten kann, bekommt
Einen gestellt.
In einem Strafverfahren kann dem Angeklagten
ein Pflichtverteidiger gestellt werden. Diesen kann
sich der Angeklagte unter Umständen auch selbst
aussuchen. Voraussetzungen dafür finden sich in
§ 140 der Strafprozessordnung. Das gilt bei
schweren Straftaten oder auch wenn es um ein
Berufsverbot geht. Aber dieser Pflichtverteidiger
ist nicht kostenlos. Verliert der Angeklagte den
Prozess, muss er den Strafverteidiger genauso
zahlen.
Der Sinn darin besteht, dass der Angeklagte auf
jeden Fall eine Verteidigung vor Gericht hat. Der
Pflichtverteidiger wird vom Staat bezahlt. Der
Staat holt sich diese Kosten aber vom
Angeklagten zurück, wenn er verurteilt werden
sollte. Das geht dann aber auch in Ratenzahlung.
Nur bei einem Freispruch bleiben die Kosten bei
der Staatskasse.
Im Zivilrecht (Familie, Unterhalt, Erbrecht usw.)
gibt es kein Recht auf einen Pflichtverteidiger. Hier
gibt es nur Verfahrenskostenhilfe. Auch das ist ein
Rechtsirrtum.
Umtausch nur mit
Kassenbon?
Es reicht auch ein Kontoauszug oder ein Zeuge
der bestätigen kann, dass der Kauf, und an
welchem Tag der Kauf, stattgefunden hat.
Essen, das nicht schmeckt,
muss der Wirt zurücknehmen?
•
Das ist Geschmackssache. Ein Wirt muss ein
Essen, dass dem Gast nicht schmeckt, nicht
zurücknehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn
Essen bspw. kalt oder verbrannt ist.
•
Eltern haften bei einem Schaden, den ihr Kind
einem Dritten zufügt, nur dann, wenn sie ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben. (§ 832 Abs. 1
BGB).
Beamtenbeleidigung
Rechtsirrtümer im
Arbeitsrecht
Diesen Tatbestand gibt es nicht! Die Beleidigung
ist in § 185 StGB geregelt. Es macht keinen
Unterschied, ob jemand seinen Nachbarn oder
einen Polizisten beschimpft. Es gibt für die
Beleidigung eines Beamten keine höheren
Strafen. Entscheidend ist nur, ob es sich bei
einer Aussage, um eine Tatsache handelt.
Rechtsirrtum Bürgergeld