Kosten Haus
Beendet ein Ehegatte die eheähnliche
Gemeinschaft durch Auszug aus einem
gemeinsamen Haus, muss er von diesem
Zeitpunkt an die Hauslasten trotzdem zur Hälfte
tragen.
Das gilt auch, wenn der andere Ehegatte diese
zuvor alleine übernommen hatte. Er ist von der
Zahlungspflicht nur frei, wenn die Eheleute eine
andere Vereinbarung getroffen hatten.
Andere Möglichkeiten wären:
Es wird der Wert ermittelt, einer bleibt im
Haus wohnen und zahlt dem anderen die
Hälfte des Wertes in Geld. Der eine Partner
kann den anderen z. B. auszahlen oder er
verkauft das Haus und das Geld wird geteilt.
Das gilt jedenfalls dann, wenn das Haus auch
beiden gemeinsam gehört. Während der Ehe
"gehören" jedem 50% des Hauses. Egal wer wie
viel während der Ehe zugesteuert hat. Wenn das
Haus in der Ehe, also aus dem gemeinsamen
Einkommen angeschafft wurde.
Das Haus bleibt aber immer alleiniges Eigentum,
wenn es einem Partner auch schon vor der Ehe
gehörte. Wertsteigerungen und wertsteigernde
Maßnahmen werden nach einer Trennung und im
Streitfall von einem Gutachter ermittelt.
Dieser stellt in seinem Gutachten auch den Wert
zum Tag der Eheschließung fest. Ergibt sich aus
dem Gutachten ein positiver Wert zwischen
Eheschließung und Scheidung wird dieser Wert
geteilt. Das Haus bleibt aber alleiniges Eigentum.
Wer muss die Miete nach
einer Trennung zahlen?
Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner
Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die
gemeinsam genutzte Wohnung ab, kann er diesen
nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres
“wegen Eigenbedarf kündigen”.
Wenn das Nutzungsrecht nicht von der Beziehung
abhängig ist und der Auszug eine unzumutbare
Härte bedeuten würde” Landgericht Kiel
Im Außenverhältnis, (gegenüber dem Vermieter),
haften beide Ehepartner für die gesamte Miete.
Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er
die Zahlung der Miete verlangt.
Er kann die Zahlung auch von dem Ehepartner
verlangen, der gar nicht mehr in der Wohnung
wohnt. Solange noch beide im Mietvertrag stehen,
haften beide für die gesamte Miete.
(Dabei spielt es für den Vermieter keine Rolle,
ob das Paar getrennt oder sogar schon
geschieden ist.)
Im Innenverhältnis, (im Verhältnis der Ehepartner
zueinander), muss jeder die Hälfte der Miete
zahlen. Wenn die Miete von einem der Ehepartner
vollständig gezahlt worden ist, dann kann er von
seinem Ehepartner die Hälfte des Betrages
verlangen.
Nach der Trennung hat derjenige, der in der
Wohnung wohnen bleibt, die Miete alleine zu
zahlen. (jedenfalls dann, wenn beide Partner mit
dem Auszug einverstanden waren.)
Wer muss die Miete nach der
Trennung/ Scheidung zahlen
Das Mietverhältnis kann nur von allen Mietern
gekündigt werden. Wenn einer der Mieter nicht
kündigt, kann auch der andere Mieter das
Mietverhältnis nicht beenden. Ein Mieter kann aber
gegenüber dem anderen Mieter einen Anspruch auf
Mitwirkung bei der Kündigung oder auf Freistellung
von den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag
haben.
Wenn sich der Vermieter weigert, seine
Zustimmung zur Änderung des Mietvertrages zu
geben und keine nachvollziehbaren Gründe angibt,
besteht die Möglichkeit, diese Zustimmung durch
Gerichtsurteil zu erzwingen.
Wenn sich der Ehepartner nach einer Trennung
weigert auszuziehen, dann kann bei Gericht ein
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
gestellt werden.
Die einstweilige Anordnung wird innerhalb weniger
Tage erlassen, ohne dass eine
Gerichtsverhandlung stattfindet. Wer endgültig, in
der Wohnung bleiben darf, muss in einem normalen
Gerichtsverfahren geklärt werden.
RECHT - GESETZE - SOZIALES
Rechtsportal
Berechnungstabelle
Muster Zugewinnausgleich
im Sonderangebot bis zum:
17,90 nur 12,30 €