Kredite zurückzahlen Die Stundung für Raten- oder Immobilienkredite ist am 30. Juni ausgelaufen. Das galt für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen worden sind und für Zahlungsverpflichtungen, die zwischen dem 01. April und dem 30. Juni 2020 fällig wurden. Eine Verlängerung dieser Zeiten durch den Gesetzgeber ist nicht erfolgt, so dass die Stundungsmöglichkeit mit dem 30.06.2020 ausgelaufen ist. Wer sich während des Stundungszeitraums (01.04.2020 – 30.06.2020) auf die gesetzlichen Stundungsregelungen berufen und keine individuellen Vereinbarungen mit seinem Kreditgeber getroffen hat, von dem dürfen Kreditgeber keine zusätzlichen Vertragszinsen oder Kosten verlangen. Kann der Kreditnehmer seine Raten bis jetzt immer noch nicht zahlen, bleibt nur die Möglichkeit mit dem Kreditgeber zu verhandeln. Entweder über eine weitere Stundung oder niedrigere Raten. Es liegt im Ermessen des Kreditgebers ober sich darauf einlässt. Der Kreditnehmer darf aber auf keinen Fall schlechter gestellt sein, als vor der gesetzlich zulässigen Stundung. Wirtschaftshilfe November/ Dezember 2020 Anfang Dezember sind die Corona-Maßnahmen und auch die Hilfen bis zum 10. Januar 2021 verlängert worden. Man kann aber frühestens ab Januar 2021 mit der vollständigen Auszahlung rechnen. Im Dezember sollen aber Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragen Novemberhilfe gezahlt werden – höchstens jedoch 50.000 Euro. Die November- und Dezemberhilfe sollen für alle gezahlt werden, die von den Schließungen betroffen sind. Unternehmen, Solo-Selbstständige und Vereine. Der Gerichtsvollzieher muss den Räumungstermin aufheben und den Gläubiger informieren; ggf. muss er den Schuldner analog § 139 Abs. 2 ZPO auf die Möglichkeit eines Vollstreckungsschutzantrags gemäß § 765a ZPO hinweisen, wenn der Mieter (Schuldner) unter Quarantäne steht. Hat ein Schuldner einen Termin beim Gerichtsvollzieher oder der Gerichtsvollzieher meldet sich zum Besuch an, muss der Schuldner diesen Termin nicht wahrnehmen, wenn er unter Quarantäne steht. Auf Verlangen muss er aber eine Kopie des Schreibens, über die angeordnete Quarantäne, vorlegen.
Corona
Hintergrund links
statt: 14,80 € nur 8,30
bis
Kredite zurückzahlen Die Stundung für Raten- oder Immobilienkredite ist am 30. Juni ausgelaufen. Das galt für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 geschlossen worden sind und für Zahlungsverpflichtungen, die zwischen dem 01. April und dem 30. Juni 2020 fällig wurden. Eine Verlängerung dieser Zeiten durch den Gesetzgeber ist nicht erfolgt, so dass die Stundungsmöglichkeit mit dem 30.06.2020 ausgelaufen ist. Wer sich während des Stundungszeitraums (01.04.2020 – 30.06.2020) auf die gesetzlichen Stundungsregelungen berufen und keine individuellen Vereinbarungen mit seinem Kreditgeber getroffen hat, von dem dürfen Kreditgeber keine zusätzlichen Vertragszinsen oder Kosten verlangen. Kann der Kreditnehmer seine Raten bis jetzt immer noch nicht zahlen, bleibt nur die Möglichkeit mit dem Kreditgeber zu verhandeln. Entweder über eine weitere Stundung oder niedrigere Raten. Es liegt im Ermessen des Kreditgebers ober sich darauf einlässt.
Wirtschaftshilfe November/ Dezember 2020 Anfang Dezember sind die Corona- Maßnahmen und auch die Hilfen bis zum 10. Januar 2021 verlängert worden. Man kann aber frühestens ab Januar 2021 mit der vollständigen Auszahlung rechnen. Im Dezember sollen aber Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragen Novemberhilfe gezahlt werden – höchstens jedoch 50.000 Euro. Die November- und Dezemberhilfe sollen für alle gezahlt werden, die von den Schließungen betroffen sind. Unternehmen, Solo-Selbstständige und Vereine. Der Gerichtsvollzieher muss den Räumungstermin aufheben und den Gläubiger informieren; ggf. muss er den Schuldner analog § 139 Abs. 2 ZPO auf die Möglichkeit eines Vollstreckungsschutzantrags gemäß § 765a ZPO hinweisen, wenn der Mieter (Schuldner) unter Quarantäne steht. Hat ein Schuldner einen Termin beim Gerichtsvollzieher oder der Gerichtsvollzieher meldet sich zum Besuch an, muss der Schuldner diesen Termin nicht wahrnehmen, wenn er unter Quarantäne steht. Auf Verlangen muss er aber eine Kopie des Schreibens, über die angeordnete Quarantäne, vorlegen.

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