Die 930 Euro
Unterhaltsbedarf müssen
sich die Eltern im Verhältnis
zu ihrem Einkommen teilen.
Es sei denn, aus der Summe der Einkünfte der
Eltern ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle ein
höherer Betrag.
Verletzt das unterhaltsberechtigte Kind seine
Ausbildungsobliegenheit nachhaltig, kann es
seinen Unterhaltsanspruch verlieren und muss sich
darauf verweisen lassen, seinen Unterhalt durch
eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen.
(unbegründeter Abbruch der Ausbildung, keine
Bemühung eine Ausbildungsstelle zu finden…)
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren
Kindern endet mit dem Abbruch der Ausbildung,
jedenfalls nach einer Übergangszeit. Die Eltern
tragen nicht das Arbeitsplatzrisiko. (wenn das Kind
also keine Arbeit nach dieser Übergangszeit findet)
Eltern erhalten für ihre erwachsenen Kinder, die
sich noch in Ausbildung befinden oder auf einen
Ausbildungsplatz warten, bis zu deren 25.
Lebensjahr Kindergeld. Während der Wartezeit auf
eine Ausbildungsstelle muss sich das Kind aber bei
der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden und
die Anmeldung alle drei Monate erneuern.
Ansonsten verlieren die Eltern ihren
Kindergeldanspruch. Urteil des
Bundesgerichtshofs. Es reicht nicht, sich bei der
Jobbörse anzumelden. Es muss eine persönliche
Anmeldung bei der Arbeitsagentur erfolgen.
Unterhalt und Anrechnung
Ausbildungsvergütung
Anrechnung
Ausbildungsvergütung als
Die Ausbildungsvergütung wird bis auf 100 Euro
(für berufsbedingte Aufwendungen wie Fahrkosten,
Bücher) ganz auf den Unterhalt angerechnet.
Hat ein unterhaltsberechtiges Kind also eine
Ausbildungsvergütung von 300 Euro, werden 200
Euro als eigenes Einkommen angerechnet. (Ein
Unterhaltspflichtiger müsste dann statt 500 Euro
nur noch 300 Euro Unterhalt zahlen.)
Der Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes,
das nicht mehr bei seinen Eltern lebt, beträgt 930,-
EURO. Ein Student, mit eigenem Haushalt, hat
auch einen Unterhaltsbedarf von 930,- EURO.
Eltern müssen ihrem Kind also gemeinsam
mindestens 930 Euro Unterhalt zahlen.
Umstritten ist, ob die Fahrtkosten zur
Ausbildungsstätte oder der Berufsschule geltend
gemacht werden können. Nach Auffassung des
OLG Köln können die tatsächlichen Fahrtkosen
neben der Pauschale in Ansatz gebracht werden.
Zu den Einkünften des Kindes gehören auch
BAföG-Darlehen und Ausbildungsbeihilfen, hier
aber ohne Berücksichtigung der 100,- Euro
Aufwendungen. Sind volljährige Kinder verheiratet,
so ist vorrangig der Ehegatte unterhaltspflichtig.
Anrechnung von Kindergeld
und Ausbildungsvergütung
Das Kindergeld ist in voller Höhe bei der
Berechnung des Unterhaltsbedarfs des
volljährigen, noch in Ausbildung befindlichen
Kindes zu berücksichtigen. Jedenfalls dann, wenn
das Kind das selbst erhält.
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Berechnungstabelle