muss Unterhaltsvorschuss
zurückgezahlt werden?
Der Unterhaltspflichtige muss den
Unterhaltsvorschuss nur zurückzahlen, wenn
er zahlungsfähig war aber nicht gezahlt hat.
Wenn ein Unterhaltstitel vom Jugemdamt
oder vom Gericht vorlag, nach dem er hätte
zahlen müssen und sich dennoch geweigert
hat.
War er aber auf Grund von geringem
Einkommen oder Arbeitslosigkeit nicht
zahlungsfähig, dann muss er den gezahlten
Unterhaltsvorschuss, den das Jugendamt an
die Mutter gezahlt hat, nicht an das
Jugendamt zurückzahlen.
Höhe Unterhaltsvorschuss 2024
Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet
sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt.
Aufgrund der Erhöhung. Auf die
Unterhaltsvorschussleistung werden
Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils
bzw. Waisenbezüge angerechnet.
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
Erhält ein Unterhaltsberechtigter keinen oder
zu wenig Unterhalt, kann er beim Jugendamt
Unterhaltsvorschuss beantragen.
Voraussetzung ist nicht mehr, dass das Kind
jünger als 12 Jahre ist. Seit 2017 wird der
Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18
Lebensjahr gezahlt.
Es gibt auch keine begrenzte Bezugsdauer
mehr. Es kann also vom 1. bis zum 18.
Lebensjahr gezahlt werden, wenn die
Voraussetzungen vorliegen.
Der Unterhaltspflichtige wird durch den
Unterhaltsvorschuss nicht entlastet, sondern
muss den Unterhaltsvorschuss
zurückzahlen. Aber nur dann, wenn er
zahlungsfähig ist.
Der Unterhaltsvorschuss 2024
beträgt:
für Kinder von 0 bis 5 Jahre 230 Euro
für Kinder von 6 bis 11 Jahre 301 Euro
und für Kinder von 12- bis 17 Jahren 395
Euro.
Der Anspruch für Kinder zwischen 12 und 18
Jahren wird wirksam, wenn das Kind nicht
auf Bürgergeld-Leistungen angewiesen ist
oder der alleinerziehende Elternteil bei
Bürgergeld-Bezug ein eigenes Einkommen
von mindestens 600 Euro brutto erzielt.
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Berechnungstabelle
Antrag Unterhaltsvorschuss