Der Kindesunterhalt ist so lange zu zahlen, bis das
Kind eine gefestigte Lebensstellung erlangt hat.
Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen
Unterhalt für die erste Berufsausbildung zu
zahlen. Eine zweite Ausbildung ist nur in
Ausnahmefällen zu finanzieren.
Grundsätzlich muss auch ein Studium nach dem
Abitur finanziert werden.
Auch zwischen Abitur und Studienbeginn muss
Unterhalt gezahlt werden. Das Kind muss sich
erholen, orientieren und auf das Studium
vorbereiten können. Länger als 6 Monate werden
aber nur in Ausnahmefällen anerkannt.
Unterhalt muss aber nicht immer in
gleichbleibender Höhe gezahlt werden. Der
Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich das
Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert, oder
der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat.
(Zu beachten ist hierbei, dass der Unterhalt nur
nach Aufforderung oder Änderung eines
Unterhaltstitel oder Unterhaltsurteils geändert wird.
Das passiert nicht automatisch.)
Kindesunterhalt für
minderjährige Kinder
Ein minderjähriges Kind hat Recht auf Unterhalt,
bis es in der Ausbildung ist und eigenes
Arbeitseinkommen verdient. So lange müssen
Eltern Kindesunterhalt zahlen.
Für minderjährige Kinder spielt das Einkommen
der Mutter/Vater bei dem das Kind lebt, keine
Rolle. Der Unterhalt richtet sich nur nach der
Düsseldorfer Tabelle.
Für minderjährige Kinder besteht die
Unterhaltspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Die
Unterhaltszahlung endet erst dann, wenn das
Kind sich selbst versorgen kann.
Auch noch der Volljährigkeit kann aber die
Unterhaltspflicht noch weiter bestehen. Wenn ein
Kind noch eine Ausbildung absolviert oder ein
Studium macht. Das gilt auch bei einem
freiwilligen sozialen Jahr. Spätestens mit dem 27.
Lebensjahr endet aber der Unterhaltsanspruch,
falls keine dauerhafte Behinderung vorliegt.
Eigenes Vermögen des
minderjährigen Kindes
Aus § 1602 Abs. 2 BGB folgt, dass
minderjährige unverheiratete Kinder lediglich
die Einkünfte aus ihrem Vermögen, nicht
jedoch das Vermögen selbst, bedarfsdeckend
zu verwenden haben. Zu
Vermögenserträgen zählen zum Beispiel
Einkünfte aus der Vermietung einer eigenen
Wohnung (Die Wohnung selbst wird nicht als
Vermögen gewertet.)
Was heißt Mindesunterhalt?
Das ist das Minimum, das auf jeden Fall vom
unterhaltsverpflichteten Elternteil an das Kind zu
zahlen ist. Gegebenenfalls ist dieser Elternteil
verpflichtet, neben seinem Hauptberuf noch einen
Zweitjob aufzunehmen, sollte das Einkommen nicht
ausreichen um den Mindestunterhalt
sicherzustellen.
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nur in
Teilzeit arbeitet, obwohl er in Vollzeit arbeiten
könnte, muss er sich bei der Unterhaltsberechnung
fiktive Einkünfte anrechnen lassen.
Jedenfalls dann, wenn bei Teilzeitarbeit der
Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann. Das
Gericht berechnet den Unterhalt dann danach, was
er bei Vollzeit verdienen würde.
Eltern müssen alles unternehmen, um wenigstens
den Mindestunterhalt zahlen zu können. Das kann
auch für volljährige Kinder gelten, wenn diese sich
noch in der Schulausbildung befinden. Arbeitslose
Eltern müssen sich dann besonders um eine
Arbeitsstelle bemühen.
Eltern, die berufstätig sind, müssen sich unter
Umständen auch einen Nebenjob suchen oder
Überstunden leisten.
Einem Vater, der ein zu geringes Einkommen
erzielt, um den Kindesunterhalt für sein Kind zu
zahlen, ist es
zuzumuten, einen zusätzlichen 538 Euro Job
anzunehmen. (Der Arbeitgeber muss einem
Nebenjob aber
zustimmen)
Kindesunterhalt zahlen, wie
lange?
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Anpassung Kindesunterhalt
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